22.12.2012 Aufrufe

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landschaft</strong> 3.5 Traditionelle Kulturlandschaften<br />

verloren gehen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaften<br />

wird immer mehr zu einer gesellschaftlichen Frage. Frühzeitige und breite Mitwirkung<br />

ist deshalb bei Überlegungen zum Wandel der <strong>Landschaft</strong> erforderlich.<br />

Um die Qualitäten von Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung auf eine<br />

zeitgemässe Bewirtschaftung abzustimmen, sind spezifische Massnahmen erforderlich.<br />

In einigen Regionen (z. B. Heinzenberg-Domleschg, Hinterrhein, Engiadina<br />

bassa, Val Müstair, Bregaglia und Bündner Rheintal) wurde bereits begonnen, Kulturlandschaften<br />

zu bezeichnen.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Die Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung werden so bewirtschaftet,<br />

dass sowohl Wertschöpfung erzielt als auch die prägenden Kultur- und <strong>Landschaft</strong>selemente<br />

erhalten und gepflegt werden.<br />

■ Grundsätze<br />

Nutzen und Erhalten abstimmen<br />

Die Bedürfnisse der Bewirtschafter, aber auch jene der Erholungssuchenden (z. B.<br />

Wanderer oder Langläufer) werden berücksichtigt. Die Bewirtschaftung und anderweitige<br />

Nutzungen werden auf die prägenden Elemente und die Empfindlichkeit der<br />

jeweiligen Kulturlandschaft sowie der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten ausgerichtet.<br />

Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern bestimmen<br />

Die angepasste Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsart und Nutzungsintensität, Aufrechterhaltung<br />

und Pflege der <strong>Landschaft</strong>selemente) wird in Zusammenarbeit mit<br />

den Bewirtschaftern und Grundeigentümern bestimmt. Heute intensiv genutzte Flächen<br />

werden grundsätzlich gewährleistet. Mehraufwendungen für die Bewirtschaftung<br />

und Pflege werden angemessen abgegolten.<br />

Notwendige Bauten und Anlagen sorgfältig einordnen<br />

Bestehende Bauten und Anlagen sowie Infrastrukturen (z. B. Strassen, Leitungen,<br />

Wasserversorgung) können erneuert und wenn notwendig ausgebaut werden. Dabei<br />

wird der Besonderheit der Kulturlandschaft Sorge getragen. Bauten und Anlagen,<br />

die der Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft dienen, werden optimal in<br />

die <strong>Landschaft</strong> eingeordnet. Neue Hofaussiedlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />

Neue Bauten und Anlagen, die nicht der Bewirtschaftung dienen, nehmen<br />

hinsichtlich Art, Lage und Gestaltung Rücksicht auf den Charakter der Kulturlandschaft.<br />

Die Erlebbarkeit der Kulturlandschaft für Erholungssuchende kann mit einfachen<br />

Anlagen gefördert werden.<br />

Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung als wichtige Bausteine der<br />

vernetzten <strong>Landschaft</strong> behandeln<br />

Neben der ästhetischen und kulturellen Bedeutung sowie der Attraktivität für die<br />

Erholung haben Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung eine wichtige<br />

Funktion für die ökologische Vernetzung. Für die Festlegung von konkreten Mass-<br />

„Prägende Elemente<br />

und Empfindlichkeit“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

„Bestehende Bewirtschaftung“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 45<br />

3.1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!