Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.5 Traditionelle Kulturlandschaften<br />
verloren gehen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaften<br />
wird immer mehr zu einer gesellschaftlichen Frage. Frühzeitige und breite Mitwirkung<br />
ist deshalb bei Überlegungen zum Wandel der <strong>Landschaft</strong> erforderlich.<br />
Um die Qualitäten von Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung auf eine<br />
zeitgemässe Bewirtschaftung abzustimmen, sind spezifische Massnahmen erforderlich.<br />
In einigen Regionen (z. B. Heinzenberg-Domleschg, Hinterrhein, Engiadina<br />
bassa, Val Müstair, Bregaglia und Bündner Rheintal) wurde bereits begonnen, Kulturlandschaften<br />
zu bezeichnen.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Die Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung werden so bewirtschaftet,<br />
dass sowohl Wertschöpfung erzielt als auch die prägenden Kultur- und <strong>Landschaft</strong>selemente<br />
erhalten und gepflegt werden.<br />
■ Grundsätze<br />
Nutzen und Erhalten abstimmen<br />
Die Bedürfnisse der Bewirtschafter, aber auch jene der Erholungssuchenden (z. B.<br />
Wanderer oder Langläufer) werden berücksichtigt. Die Bewirtschaftung und anderweitige<br />
Nutzungen werden auf die prägenden Elemente und die Empfindlichkeit der<br />
jeweiligen Kulturlandschaft sowie der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten ausgerichtet.<br />
Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern bestimmen<br />
Die angepasste Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsart und Nutzungsintensität, Aufrechterhaltung<br />
und Pflege der <strong>Landschaft</strong>selemente) wird in Zusammenarbeit mit<br />
den Bewirtschaftern und Grundeigentümern bestimmt. Heute intensiv genutzte Flächen<br />
werden grundsätzlich gewährleistet. Mehraufwendungen für die Bewirtschaftung<br />
und Pflege werden angemessen abgegolten.<br />
Notwendige Bauten und Anlagen sorgfältig einordnen<br />
Bestehende Bauten und Anlagen sowie Infrastrukturen (z. B. Strassen, Leitungen,<br />
Wasserversorgung) können erneuert und wenn notwendig ausgebaut werden. Dabei<br />
wird der Besonderheit der Kulturlandschaft Sorge getragen. Bauten und Anlagen,<br />
die der Bewirtschaftung und Pflege der Kulturlandschaft dienen, werden optimal in<br />
die <strong>Landschaft</strong> eingeordnet. Neue Hofaussiedlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.<br />
Neue Bauten und Anlagen, die nicht der Bewirtschaftung dienen, nehmen<br />
hinsichtlich Art, Lage und Gestaltung Rücksicht auf den Charakter der Kulturlandschaft.<br />
Die Erlebbarkeit der Kulturlandschaft für Erholungssuchende kann mit einfachen<br />
Anlagen gefördert werden.<br />
Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung als wichtige Bausteine der<br />
vernetzten <strong>Landschaft</strong> behandeln<br />
Neben der ästhetischen und kulturellen Bedeutung sowie der Attraktivität für die<br />
Erholung haben Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung eine wichtige<br />
Funktion für die ökologische Vernetzung. Für die Festlegung von konkreten Mass-<br />
„Prägende Elemente<br />
und Empfindlichkeit“<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
„Bestehende Bewirtschaftung“<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 45<br />
3.1