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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Siedlung und Ausstattung 5.1 Übersicht Struktur der Besiedlung<br />

� Die Züge bzw. Buskurse der übergeordneten öffentlichen Verkehrsverbindung kreuzen sich<br />

üblicherweise im Knotenpunkt bzw. in seiner unmittelbaren Nähe und ermöglichen damit eine<br />

fahrplanmässige Koordination mit den untergeordneten Linien in alle und aus allen Richtungen.<br />

� Der Knotenpunkt stellt die Endstation einer übergeordneten Linie mit davon ausgehenden<br />

untergeordneten Linien dar.<br />

� Im Knotenpunkt treffen verschiedene Linien des öffentlichen Verkehrs (Bahn und Bus) mit<br />

ausgeprägten Umsteigebeziehungen aufeinander.<br />

E Objekte<br />

Siehe Anhang 3.S1<br />

5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />

5.2.1 Siedlungsgebiet<br />

A Ausgangslage<br />

Die Siedlungsentwicklung im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> war in den 70er- und 80er-Jahren<br />

geprägt durch eine Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzunahme, in den Tourismusräumen<br />

zusätzlich durch eine erhebliche Nachfrage nach Zweitwohnungen. Die in den<br />

90er-Jahren weiter steigende Flächenbeanspruchung war vor allem die Folge struktureller<br />

Veränderungen in der Bevölkerung und der Wirtschaft. Dieser Wandel bewirkt<br />

weiterhin einen steigenden Flächenbedarf für Wohnen, Arbeiten, Freizeit und<br />

Mobilität.<br />

Die Entwicklungen der letzten Jahre und der steigende Erneuerungsbedarf bestehender<br />

Gebäude machen deutlich, dass nicht mehr eine Ausdehnung der Siedlungsgebiete<br />

im Vordergrund steht, sondern ein sachgerechter Umgang mit den strukturellen<br />

Veränderungen in Wirtschaft und Bevölkerung im bereits weitgehend überbauten<br />

Gebiet. Immer wichtiger für die Raumordnung werden somit die Bewirtschaftung<br />

und Erneuerung des Siedlungsgebietes. Das heute noch weitgehend auf Siedlungserweiterung<br />

ausgerichtete raumplanerische Instrumentarium muss auf die neuen Anforderungen<br />

ausgerichtet werden.<br />

Das Siedlungsgebiet im <strong>Richtplan</strong> umfasst die überbaute und noch nicht überbaute<br />

rechtskräftige Bauzone nach den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes sowie<br />

die Siedlungen strukturierenden Nicht-Bauzonen (z. B. Grünzonen, Parkanlagen).<br />

Aufgrund der erwarteten Nachfrage genügt gesamtkantonal das heute ausgewiesene<br />

Siedlungsgebiet vielerorts, um den Bedarf abzudecken. Zudem wird in den kommenden<br />

Jahren ein beachtlicher Teil der bestehenden Bausubstanz erneuerungsbedürftig.<br />

Mit einer verbesserten Nutzung und der Umstrukturierung dieses Gebäudebestandes<br />

kann ein beachtlicher Teil des neuen Flächenbedarfes in der bereits weitgehend<br />

überbauten Bauzone realisiert werden. Unter Berücksichtigung aller Nutzungsreserven<br />

erscheint es daher möglich, die Siedlungsfläche gegen aussen weitgehend<br />

zu stabilisieren. Dazu ist eine Siedlungserneuerung und eine nur noch gezielt<br />

durchgeführte Siedlungserweiterung nötig. Für gezielte Siedlungserweiterungen bedarf<br />

es einer der örtlichen Situation angepassten Bestimmung des Baulandbedarfs.<br />

„Strukturelle<br />

Veränderungen“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Siedlungsbewirtschaftung“,„Siedlungserneuerung“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Erwartete<br />

Nachfrage“,<br />

„Flexible Grundstrukturen“,„Nutzungsreserven“<br />

s. Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 95

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