Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Siedlung und Ausstattung 5.1 Übersicht Struktur der Besiedlung<br />
� Die Züge bzw. Buskurse der übergeordneten öffentlichen Verkehrsverbindung kreuzen sich<br />
üblicherweise im Knotenpunkt bzw. in seiner unmittelbaren Nähe und ermöglichen damit eine<br />
fahrplanmässige Koordination mit den untergeordneten Linien in alle und aus allen Richtungen.<br />
� Der Knotenpunkt stellt die Endstation einer übergeordneten Linie mit davon ausgehenden<br />
untergeordneten Linien dar.<br />
� Im Knotenpunkt treffen verschiedene Linien des öffentlichen Verkehrs (Bahn und Bus) mit<br />
ausgeprägten Umsteigebeziehungen aufeinander.<br />
E Objekte<br />
Siehe Anhang 3.S1<br />
5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />
5.2.1 Siedlungsgebiet<br />
A Ausgangslage<br />
Die Siedlungsentwicklung im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> war in den 70er- und 80er-Jahren<br />
geprägt durch eine Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzunahme, in den Tourismusräumen<br />
zusätzlich durch eine erhebliche Nachfrage nach Zweitwohnungen. Die in den<br />
90er-Jahren weiter steigende Flächenbeanspruchung war vor allem die Folge struktureller<br />
Veränderungen in der Bevölkerung und der Wirtschaft. Dieser Wandel bewirkt<br />
weiterhin einen steigenden Flächenbedarf für Wohnen, Arbeiten, Freizeit und<br />
Mobilität.<br />
Die Entwicklungen der letzten Jahre und der steigende Erneuerungsbedarf bestehender<br />
Gebäude machen deutlich, dass nicht mehr eine Ausdehnung der Siedlungsgebiete<br />
im Vordergrund steht, sondern ein sachgerechter Umgang mit den strukturellen<br />
Veränderungen in Wirtschaft und Bevölkerung im bereits weitgehend überbauten<br />
Gebiet. Immer wichtiger für die Raumordnung werden somit die Bewirtschaftung<br />
und Erneuerung des Siedlungsgebietes. Das heute noch weitgehend auf Siedlungserweiterung<br />
ausgerichtete raumplanerische Instrumentarium muss auf die neuen Anforderungen<br />
ausgerichtet werden.<br />
Das Siedlungsgebiet im <strong>Richtplan</strong> umfasst die überbaute und noch nicht überbaute<br />
rechtskräftige Bauzone nach den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes sowie<br />
die Siedlungen strukturierenden Nicht-Bauzonen (z. B. Grünzonen, Parkanlagen).<br />
Aufgrund der erwarteten Nachfrage genügt gesamtkantonal das heute ausgewiesene<br />
Siedlungsgebiet vielerorts, um den Bedarf abzudecken. Zudem wird in den kommenden<br />
Jahren ein beachtlicher Teil der bestehenden Bausubstanz erneuerungsbedürftig.<br />
Mit einer verbesserten Nutzung und der Umstrukturierung dieses Gebäudebestandes<br />
kann ein beachtlicher Teil des neuen Flächenbedarfes in der bereits weitgehend<br />
überbauten Bauzone realisiert werden. Unter Berücksichtigung aller Nutzungsreserven<br />
erscheint es daher möglich, die Siedlungsfläche gegen aussen weitgehend<br />
zu stabilisieren. Dazu ist eine Siedlungserneuerung und eine nur noch gezielt<br />
durchgeführte Siedlungserweiterung nötig. Für gezielte Siedlungserweiterungen bedarf<br />
es einer der örtlichen Situation angepassten Bestimmung des Baulandbedarfs.<br />
„Strukturelle<br />
Veränderungen“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Siedlungsbewirtschaftung“,„Siedlungserneuerung“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Erwartete<br />
Nachfrage“,<br />
„Flexible Grundstrukturen“,„Nutzungsreserven“<br />
s. Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 95