Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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3.8 Wildlebensräume und Jagd <strong>Landschaft</strong><br />
3.8 Wildlebensräume und Jagd<br />
A Ausgangslage<br />
Die Jagd hat im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> eine lange Tradition und ist Bestandteil der<br />
Bündner Kultur. 6'000 bis 7'000 Jägerinnen und Jäger finden darin eine naturnahe<br />
Erholung. Die Jagd wird abgesehen von den Wildschutzgebieten annähernd flächendeckend<br />
ausgeübt, sodass die Art und Weise der Jagd und die Biotophege einen beachtlichen<br />
Einfluss auf die Stabilität des Lebensraumes haben. Wildlebensräume ihrerseits<br />
stehen unter dem Einfluss der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung oder des<br />
Tourismus und der Erholung. Sie nehmen durch Intensivierung oder Ausdehnung<br />
von Nutzungen oder Erschliessungen in bisher nicht oder nur extensiv genutzte<br />
Räume stets ab.<br />
Der Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (=Wild) sowie deren Lebensräume<br />
ist schwerpunktmässig in der Jagdgesetzgebung geregelt. Seit 1990 wird die<br />
Jagd systematisch reorganisiert. Oberstes Ziel ist die Erhaltung der Artenvielfalt und<br />
naturnaher Tierbestände sowie eine nachhaltige Nutzung dieser Naturressourcen.<br />
Wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhaltung des Lebensraums des Wildes. Unterstützt<br />
wird sie durch den Wandel in der Hege, d. h. durch die Abkehr von der<br />
Wildfütterung zur Biotophege. Die Suche nach einem flächendeckenden Gleichgewicht<br />
zwischen Lebensraum und Tierbeständen ist eine der zentralen Aufgaben<br />
der Jagdplanung.<br />
<strong>Landschaft</strong>en mit einem guten Angebot an Nahrung und Deckung und wenig Störungen<br />
sind die wichtigste Grundlage für das Leben der Wildtiere. Eine vernetzte<br />
und frei begehbare <strong>Landschaft</strong> mit Korridoren ist für grössere Wildtiere lebensnotwendig.<br />
Die Geschlossenheit des Bewegungsnetzes in der Bündner <strong>Landschaft</strong> ist<br />
aufgrund der Topographie und der Besiedlungsdichte relativ hoch. Einschränkungen<br />
sind vor allem entlang der Nationalstrasse A13, in Talbodenbereichen mit dichterer<br />
Besiedlung (Städtische Räume / Agglomerationen), bei stark frequentierten <strong>Kanton</strong>sstrassen<br />
(z. B. Prättigauerstrasse), Bahnlinien und beim kanalisierten Rhein festzustellen.<br />
Aus der Sicht einer nachhaltigen Entwicklung werden in den kommenden Jahren<br />
drei Schwerpunktaufgaben angestrebt:<br />
� Konsolidierung der reorganisierten Jagd, unter Berücksichtigung der wieder<br />
einwandernden Wildtiere<br />
� Schonung und Schutz wichtiger Wildlebensräume<br />
� Erhaltung bestehender und Aufwertung beeinträchtigter Wildtierkorridore.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Der Lebensraum der wildlebenden Säugetiere und Vögel wird zum Schutz und zur<br />
Förderung der Artenvielfalt erhalten, gehegt und gefördert. Die Nutzung der Wildbestände<br />
erfolgt nachhaltig.<br />
■ Grundsätze<br />
Artenvielfalt erhalten, hegen und fördern<br />
Die Vielfalt der Arten wird durch eine gezielte Lebensraumhege der Jagd unterstützt.<br />
Standorte seltener und bedrohter Tiere werden erhalten und, wenn erforder-<br />
4.1, 5.2, 6.2<br />
„Wild“ s. Erläuterungen<br />
„Biotophege“ s.<br />
Erläuterungen<br />
„Wildtierkorridore“<br />
s. Erläuterungen<br />
62 Stand 19. September 2003<br />
5, 6