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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.9 Oberflächengewässer und Fischerei<br />

im Extremfall sogar zu unzulässigen Ergebnissen führen würde. Deshalb sind Abweichungen<br />

nach oben (grösserer Gewässerabstand) und nach unten (kleinerer Gewässerabstand) möglich.<br />

Gründe zur Unterschreitung sind in der Regel erhebliche Sachwerte wie bestehende Bauten und<br />

Infrastrukturanlagen oder, im Zusammenhang mit Projekten für Bauten und Anlagen (Neubauten<br />

und Erneuerungen), ein tatsächlich geringerer Raumbedarf für ein Fliessgewässer (z. B. kleines<br />

Wiesenbächlein).<br />

Gründe für Ausweitungen sind die Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Gewässerschutzes,<br />

des Natur- und <strong>Landschaft</strong>sschutzes, der Siedlungsgestaltung, der Erholung sowie der Fischerei.<br />

Ist ein Uferbereich mit einer Gefahrenzone 1 (hohe Gefahr) überlagert, wird dieser Bereich<br />

als Gewässerraum angenommen. Wenn Auenobjekte von nationaler und regionaler Bedeutung<br />

betroffen sind, umfasst der Gewässerraum i. d. R. den vollständigen Auenperimeter. Wenn<br />

keine genügenden Grundlagen vorhanden sind, wird der Perimeter des Gewässerraums unter der<br />

Leitung des AfU in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der Region und den betroffenen Amtsstellen<br />

im Feld bestimmt und von der Gemeinde, gestützt auf die Baugesetzbestimmungen über<br />

„besondere Gewässerabstandslinien“, im Generellen Gestaltungsplan festgelegt. (Dieser Ansatz<br />

wurde in Tujetsch im Zusammenhang mit AlpTransit (Auenrevitalisierung Insla) zum ersten Mal<br />

erfolgreich angewendet.) Mit dieser flexiblen und der Bedeutung der Gewässer angepassten Lösung<br />

wird sichergestellt, dass die übergeordnete Gesetzgebung (Art. 37-39 GSchG, WaG, BGF,<br />

NHG, RPG) mit etablierten Mitteln umgesetzt werden kann.<br />

E Objekte<br />

Siehe Anhang 3.L5<br />

3.10 Naturgefahren<br />

A Ausgangslage<br />

Naturgefahren wie Lawinen, Rüfen, Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag oder<br />

Felsstürze werden auch in Zukunft zu den wichtigen Rahmenbedingungen für Wirtschaft<br />

und Gesellschaft im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> gehören.<br />

<strong>Graubünden</strong> hat im Umgang mit Naturgefahren, insbesondere mit Lawinen, in den<br />

letzten 40 Jahren grosse Erfahrungen gesammelt. Es wurden ausserordentliche Anstrengungen<br />

zum Schutz vor Naturgefahren unternommen. Die Ausscheidung von<br />

Gefahrenzonen ist seit den Siebzigerjahren fester Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung.<br />

Bei den Lawinen erfolgte dies systematisch und nach Richtlinien,<br />

während die übrigen Naturgefahren (Wasser, Sturz- und Rutschprozesse) kaum oder<br />

nur soweit bekannt beachtet wurden. Aufgrund verschiedener Naturereignisse<br />

(Sturm Vivian, Überschwemmungen und vermehrte Rüfenaktivität) wurden die<br />

Grundlagen für die Erfassung von Naturgefahren bzw. Ausscheidung von Gefahrenzonen<br />

angepasst. Zudem werden neue Grundlagen zur Freihaltung der Gewässerräume<br />

geschaffen.<br />

In Zukunft werden folgende Faktoren den Umgang mit Naturgefahren prägen:<br />

� Verbleibendes Restrisiko: Es gibt keinen hundertprozentigen oder definitiven<br />

Schutz. Deshalb bleibt trotz Schutzmassnahmen ein Restrisiko bestehen.<br />

� Sich verändernde Lebensraumansprüche: Der nutzbare und gleichzeitig vor<br />

Naturgefahren mehrheitlich sichere Lebensraum ist in einem Gebirgskanton wie<br />

<strong>Graubünden</strong> knapp. Um den Handlungsspielraum bei sich verändernden Lebensraumansprüchen<br />

(Abb. 3.14) optimal sicherzustellen, können sich genutzter<br />

Stand 19. September 2003 71<br />

3.9

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