Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.9 Oberflächengewässer und Fischerei<br />
im Extremfall sogar zu unzulässigen Ergebnissen führen würde. Deshalb sind Abweichungen<br />
nach oben (grösserer Gewässerabstand) und nach unten (kleinerer Gewässerabstand) möglich.<br />
Gründe zur Unterschreitung sind in der Regel erhebliche Sachwerte wie bestehende Bauten und<br />
Infrastrukturanlagen oder, im Zusammenhang mit Projekten für Bauten und Anlagen (Neubauten<br />
und Erneuerungen), ein tatsächlich geringerer Raumbedarf für ein Fliessgewässer (z. B. kleines<br />
Wiesenbächlein).<br />
Gründe für Ausweitungen sind die Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Gewässerschutzes,<br />
des Natur- und <strong>Landschaft</strong>sschutzes, der Siedlungsgestaltung, der Erholung sowie der Fischerei.<br />
Ist ein Uferbereich mit einer Gefahrenzone 1 (hohe Gefahr) überlagert, wird dieser Bereich<br />
als Gewässerraum angenommen. Wenn Auenobjekte von nationaler und regionaler Bedeutung<br />
betroffen sind, umfasst der Gewässerraum i. d. R. den vollständigen Auenperimeter. Wenn<br />
keine genügenden Grundlagen vorhanden sind, wird der Perimeter des Gewässerraums unter der<br />
Leitung des AfU in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der Region und den betroffenen Amtsstellen<br />
im Feld bestimmt und von der Gemeinde, gestützt auf die Baugesetzbestimmungen über<br />
„besondere Gewässerabstandslinien“, im Generellen Gestaltungsplan festgelegt. (Dieser Ansatz<br />
wurde in Tujetsch im Zusammenhang mit AlpTransit (Auenrevitalisierung Insla) zum ersten Mal<br />
erfolgreich angewendet.) Mit dieser flexiblen und der Bedeutung der Gewässer angepassten Lösung<br />
wird sichergestellt, dass die übergeordnete Gesetzgebung (Art. 37-39 GSchG, WaG, BGF,<br />
NHG, RPG) mit etablierten Mitteln umgesetzt werden kann.<br />
E Objekte<br />
Siehe Anhang 3.L5<br />
3.10 Naturgefahren<br />
A Ausgangslage<br />
Naturgefahren wie Lawinen, Rüfen, Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag oder<br />
Felsstürze werden auch in Zukunft zu den wichtigen Rahmenbedingungen für Wirtschaft<br />
und Gesellschaft im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> gehören.<br />
<strong>Graubünden</strong> hat im Umgang mit Naturgefahren, insbesondere mit Lawinen, in den<br />
letzten 40 Jahren grosse Erfahrungen gesammelt. Es wurden ausserordentliche Anstrengungen<br />
zum Schutz vor Naturgefahren unternommen. Die Ausscheidung von<br />
Gefahrenzonen ist seit den Siebzigerjahren fester Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung.<br />
Bei den Lawinen erfolgte dies systematisch und nach Richtlinien,<br />
während die übrigen Naturgefahren (Wasser, Sturz- und Rutschprozesse) kaum oder<br />
nur soweit bekannt beachtet wurden. Aufgrund verschiedener Naturereignisse<br />
(Sturm Vivian, Überschwemmungen und vermehrte Rüfenaktivität) wurden die<br />
Grundlagen für die Erfassung von Naturgefahren bzw. Ausscheidung von Gefahrenzonen<br />
angepasst. Zudem werden neue Grundlagen zur Freihaltung der Gewässerräume<br />
geschaffen.<br />
In Zukunft werden folgende Faktoren den Umgang mit Naturgefahren prägen:<br />
� Verbleibendes Restrisiko: Es gibt keinen hundertprozentigen oder definitiven<br />
Schutz. Deshalb bleibt trotz Schutzmassnahmen ein Restrisiko bestehen.<br />
� Sich verändernde Lebensraumansprüche: Der nutzbare und gleichzeitig vor<br />
Naturgefahren mehrheitlich sichere Lebensraum ist in einem Gebirgskanton wie<br />
<strong>Graubünden</strong> knapp. Um den Handlungsspielraum bei sich verändernden Lebensraumansprüchen<br />
(Abb. 3.14) optimal sicherzustellen, können sich genutzter<br />
Stand 19. September 2003 71<br />
3.9