Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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3.7 Naturschutz <strong>Landschaft</strong><br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Naturschutz beinhaltet alle Bestrebungen zum Schutz und zur Förderung der Tier- und Pflanzenwelt<br />
und deren Lebensräumen sowie von typischen Oberflächenformen. Dies soll erreicht<br />
werden durch den direkten Schutz der Tier- und Pflanzenarten, durch die Erhaltung und Neuschaffung<br />
von natürlichen bzw. naturnahen Lebensräumen bzw. Geotopen und durch die Sicherung<br />
der Lebensgemeinschaften (Vernetzung der Lebensräume). Bei vielen Auen ist das Wasserregime<br />
gestört. Wohlerworbene Rechte sind durch den Naturschutz grundsätzlich nicht in Frage<br />
gestellt. Naturschutzgebiete sind Kerngebiete dieser Bestrebungen. In Zukunft wird der Naturschutz<br />
vermehrt als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen.<br />
� Die im <strong>Richtplan</strong> bezeichneten Naturschutzgebiete umfassen national und regional bedeutende<br />
Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore, Auengebiete (einschliesslich der Gletschervorfelder<br />
und alpinen Schwemmebenen), Amphibienlaichgebiete, einzelne Trockenstandorte sowie weitere<br />
regional bedeutende Naturschutzflächen. Wenn kleinere Biotope in grösseren Biotopen liegen<br />
(z. B. Amphibienlaichgebiete in Auen) oder sich Biotope überlagern (z. B. Hoch- und Flachmoore),<br />
so wird jeweils nur ein Objekt dargestellt. Es handelt sich dabei i. d. R. um das grössere Objekt.<br />
Es werden entsprechende Hinweise bei den aufgeführten Objekten gemacht.<br />
� Nationale, regionale oder lokale Bedeutung: Die Bewertung der Lebensräume erfolgt aufgrund<br />
der Fläche, Ursprünglichkeit, Vielfalt an Kennarten und Artengemeinschaften, Rote-Liste-Arten<br />
(vom Aussterben bedrohte Arten), geschützten Arten usw.<br />
� National bedeutende Biotope, die in Bundesinventaren eingetragen sind: Hoch- und Übergangsmoore,<br />
Flachmoore, Auengebiete, Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sowie<br />
Amphibienlaichgebiete.<br />
� Bundesinventare in Arbeit oder geplant: Das Bundesinventar der trockenen Wiesen und Weiden<br />
(Trockenstandorte) befindet sich in Erarbeitung. Ein Bundesinventar der Geotope (geologische<br />
und geomorphologische Zeugen) ist in Diskussion.<br />
� Übergangsbestimmungen für Trockenstandorte: Bis das Bundesinventar der trockenen Wiesen<br />
und Weiden (Trockenstandortinventar) und die gleichzeitige genaue Kartierung der regionalen<br />
Gebiete vorliegen, sind die bereits kartierten Flächen sowie die regional bedeutenden Magerwiesen<br />
und Trockenstandorte des kantonalen Natur- und <strong>Landschaft</strong>sschutzinventars massgebend.<br />
Diese Objekte werden vorsorglich erhalten.<br />
� Weitere regional bedeutende Naturschutzflächen sind: Lebensraumkomplexe (Mosaikstrukturen),<br />
Kleinbiotope, Feldgehölze, Ruderalflächen, Felsheiden, Gewässer, Amphibienbiotope,<br />
Geotope.<br />
� Biotope im Wald, die nicht aufgrund ihres Waldcharakters schutzwürdig sind (ansonsten s.<br />
Kap. 3.3), umfassen: national und regional bedeutende Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore,<br />
Auengebiete, Amphibienlaichgebiete, extreme Trockenstandorte und Magerwiesen. Befinden<br />
sich Flächen dieser Biotope im Wald, so erfolgt die öffentlich-rechtliche Sicherung des Naturschutzobjektes<br />
ebenfalls mittels Richt- und Nutzungsplanung.<br />
� Naturschutzgebiete, die nicht im <strong>Richtplan</strong> bezeichnet wurden, sind punkt- und linienförmige<br />
Naturschutzobjekte sowie die Magerwiesen und Trockenstandorte gemäss kantonalem Naturund<br />
<strong>Landschaft</strong>sschutzinventar.<br />
� Linienförmige Naturobjekte sind z. B.: Hecken, besondere Bachläufe, Trockensteinmauern,<br />
Moränen, Alleen. Sie sind in der Synthesekarte dargestellt.<br />
� Punktförmige Naturobjekte sind z. B.: markante (Einzel-)Bäume, Baumgruppen, kleine Geotope<br />
(z. B. Erosionsformen, markante Felsblöcke, Findlinge, Felstürme, Höhlen, Bach- und Gletschermühlen,<br />
Wasserfälle), Kleinstbiotope, kleine Amphibien- und Reptilienbiotope. Punktförmige<br />
Naturobjekte sind in der Synthesekarte dargestellt.<br />
� Betriebliche Planungen und Naturschutz: Um Förderprogramme im Rahmen des ökologischen<br />
Ausgleichs nicht nur in abgelegenen und höher gelegenen Gebieten, sondern auch in tieferen Lagen<br />
zu realisieren, und um die bestehenden Flächenbeiträge optimal auszunützen, wurde 1995 im<br />
Domleschg ein beispielgebendes Projekt „Betriebliche Planung“ begonnen. Es läuft unter der<br />
60 Stand 19. September 2003