Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.3 Siedlungsqualität Siedlung und Ausstattung<br />
Gestützt auf die Störfallverordnung hat der <strong>Kanton</strong> einen Kataster der Gefahrenpotentiale<br />
erstellt und ein Sicherheitsleitbild inklusive Schutzzielen erlassen. Die Zahl<br />
der störfallpflichtigen Betriebe blieb seit der Ersterfassung ziemlich konstant (40-50<br />
Betriebe), darunter sind bis heute keine mit Mikroorganismen.<br />
Der <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> verfügt heute über gut ausgerüstete Ereignisdienste, bestehend<br />
aus den Ortsfeuerwehren, dem Chemiewehrstützpunkt in Ems mit eigenen<br />
Chemiefachberatern, zwei Öl-/Chemiewehrstützpunkten, acht Ölwehrstützpunkten,<br />
dem 24-h-Pikettdienst der Gewässer- und Umweltschutzpolizei (Amt für Natur und<br />
Umwelt) sowie weiteren Fachdiensten.<br />
Eine systematische Beobachtung der Umweltsituation (Lärm, Luft und elektromagnetische<br />
Strahlung) trägt wesentlich dazu bei, die umweltbelastenden Aktivitäten im<br />
Sinne der Vorsorge zu planen und zu koordinieren.<br />
B Leitüberlegungen<br />
� Zielsetzung<br />
Mit Massnahmen der Raumplanung wird auf eine Verbesserung der Situation in<br />
luft-, lärm- und elektrostrahlenbelasteten Gebieten hingewirkt und werden Umweltbelastungen<br />
und Störfallrisiken vorsorglich vermieden.<br />
� Grundsätze<br />
Zur Verminderung der Lärm- und Luftimmissionen Siedlungs- und Verkehrsplanung<br />
aufeinander abstimmen<br />
Siedlungs- und Verkehrsplanungen werden auf allen Stufen so aufeinander abgestimmt,<br />
dass möglichst wenig zusätzliche Mobilität entsteht. Die Ausscheidung von<br />
Standorten für Industrie und Gewerbe, von intensiv genutzten Gebieten oder von<br />
Bauten und Anlagen mit grosser Verkehrserzeugung sind auf Verkehrsknoten auszurichten,<br />
die mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sind und die Wohnqualität<br />
möglichst nicht beeinträchtigen.<br />
Gesamtbelastung ist massgebend<br />
Lokale Mehrbelastungen vorab in intensiv genutzten Zentrumskern- und Arbeitsplatzgebieten<br />
können dann in Kauf genommen werden, wenn diese Nutzungen aus<br />
gesamträumlichen Überlegungen konzentriert werden sollen. Voraussetzung dafür<br />
ist, dass zur Verbesserung der Gesamtbelastung vorsorgliche Massnahmen ergriffen<br />
werden, wie die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, flankierende bauliche,<br />
gestalterische, technische und betriebliche Massnahmen.<br />
Das Störfallrisiko begrenzen<br />
Die Gesamtheit der im <strong>Kanton</strong> vorhandenen zivilisatorischen Risiken soll nicht<br />
weiter anwachsen. Die zivilisatorische Risiken sollen die örtlichen, natürlicherweise<br />
vorhandenen Risiken nicht übertreffen. Siedlungs- und Verkehrsplanung werden so<br />
aufeinander abgestimmt, dass das Ausmass von möglichen Schädigungen der Bevölkerung<br />
oder der Umwelt infolge von Störfällen möglichst gering bleibt.<br />
„Störfall“, „Risiko“<br />
s. Erläuterungen<br />
108 Stand 19. September 2003<br />
5.2.3<br />
5.3.1<br />
5.2.3