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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.3 Siedlungsqualität Siedlung und Ausstattung<br />

Gestützt auf die Störfallverordnung hat der <strong>Kanton</strong> einen Kataster der Gefahrenpotentiale<br />

erstellt und ein Sicherheitsleitbild inklusive Schutzzielen erlassen. Die Zahl<br />

der störfallpflichtigen Betriebe blieb seit der Ersterfassung ziemlich konstant (40-50<br />

Betriebe), darunter sind bis heute keine mit Mikroorganismen.<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> verfügt heute über gut ausgerüstete Ereignisdienste, bestehend<br />

aus den Ortsfeuerwehren, dem Chemiewehrstützpunkt in Ems mit eigenen<br />

Chemiefachberatern, zwei Öl-/Chemiewehrstützpunkten, acht Ölwehrstützpunkten,<br />

dem 24-h-Pikettdienst der Gewässer- und Umweltschutzpolizei (Amt für Natur und<br />

Umwelt) sowie weiteren Fachdiensten.<br />

Eine systematische Beobachtung der Umweltsituation (Lärm, Luft und elektromagnetische<br />

Strahlung) trägt wesentlich dazu bei, die umweltbelastenden Aktivitäten im<br />

Sinne der Vorsorge zu planen und zu koordinieren.<br />

B Leitüberlegungen<br />

� Zielsetzung<br />

Mit Massnahmen der Raumplanung wird auf eine Verbesserung der Situation in<br />

luft-, lärm- und elektrostrahlenbelasteten Gebieten hingewirkt und werden Umweltbelastungen<br />

und Störfallrisiken vorsorglich vermieden.<br />

� Grundsätze<br />

Zur Verminderung der Lärm- und Luftimmissionen Siedlungs- und Verkehrsplanung<br />

aufeinander abstimmen<br />

Siedlungs- und Verkehrsplanungen werden auf allen Stufen so aufeinander abgestimmt,<br />

dass möglichst wenig zusätzliche Mobilität entsteht. Die Ausscheidung von<br />

Standorten für Industrie und Gewerbe, von intensiv genutzten Gebieten oder von<br />

Bauten und Anlagen mit grosser Verkehrserzeugung sind auf Verkehrsknoten auszurichten,<br />

die mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sind und die Wohnqualität<br />

möglichst nicht beeinträchtigen.<br />

Gesamtbelastung ist massgebend<br />

Lokale Mehrbelastungen vorab in intensiv genutzten Zentrumskern- und Arbeitsplatzgebieten<br />

können dann in Kauf genommen werden, wenn diese Nutzungen aus<br />

gesamträumlichen Überlegungen konzentriert werden sollen. Voraussetzung dafür<br />

ist, dass zur Verbesserung der Gesamtbelastung vorsorgliche Massnahmen ergriffen<br />

werden, wie die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, flankierende bauliche,<br />

gestalterische, technische und betriebliche Massnahmen.<br />

Das Störfallrisiko begrenzen<br />

Die Gesamtheit der im <strong>Kanton</strong> vorhandenen zivilisatorischen Risiken soll nicht<br />

weiter anwachsen. Die zivilisatorische Risiken sollen die örtlichen, natürlicherweise<br />

vorhandenen Risiken nicht übertreffen. Siedlungs- und Verkehrsplanung werden so<br />

aufeinander abgestimmt, dass das Ausmass von möglichen Schädigungen der Bevölkerung<br />

oder der Umwelt infolge von Störfällen möglichst gering bleibt.<br />

„Störfall“, „Risiko“<br />

s. Erläuterungen<br />

108 Stand 19. September 2003<br />

5.2.3<br />

5.3.1<br />

5.2.3

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