Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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3.1 Übersicht <strong>Landschaft</strong><br />
� Konsens: Sollen Veränderungen in der <strong>Landschaft</strong> nicht zufällig, sondern in eine gewünschte<br />
Richtung vor sich gehen, ist eine verstärkte und ganzheitliche Auseinandersetzung mit den Kulturlandschaften<br />
nötig. Ausgangspunkt hierfür bildet die Frage: Welche Kulturlandschaft wollen<br />
wir in Zukunft und welche Nutzung ist dazu erforderlich? Sowohl die einzelnen Themen innerhalb<br />
des Teilbereichs <strong>Landschaft</strong> als auch die Tourismus-, Siedlungs-, Verkehrsplanung sowie<br />
die übrigen Raumnutzungen und weiteren Infrastrukturen sind mit der Kulturlandschaft verknüpft.<br />
� Kombination verschiedener Massnahmen: Nachhaltige Entwicklung entsteht unter anderem<br />
dadurch, dass verschiedene Massnahmen standortbezogen abgestimmt und angewendet werden.<br />
Abbildung 3.5: Vernetzte Massnahmen<br />
pflegen / nutzen<br />
wiederherstellen<br />
fördern<br />
vernetzen<br />
aufwerten<br />
sichern / schützen<br />
nicht-nutzen<br />
- Pflegen / nutzen: Eine Kulturlandschaft weist verschiedene prägende Elemente auf. Aufrechterhalten<br />
der <strong>Landschaft</strong>squalität (Kap. 2.3.5) bedeutet, diese Elemente zu erhalten und, falls<br />
nötig, zu pflegen (z. B. Trockensteinmauern). Verschiedene Qualitäten einer <strong>Landschaft</strong> entstehen<br />
erst durch die Nutzung oder werden durch die Nutzung sichergestellt (z. B. Magerwiesen<br />
nutzen).<br />
- Fördern: Vorhandene Qualitäten und Potenziale, welche die <strong>Landschaft</strong>sentwicklung begünstigen,<br />
fördern und durch spezifische Massnahmen vermehren (z. B. Hecken pflanzen).<br />
- Sichern und schützen: Besondere <strong>Landschaft</strong>squalitäten durch verbindlichen Schutz sichern.<br />
- Aufwerten: <strong>Landschaft</strong>en, deren Fortbestand gefährdet und die teilweise landschaftlich verarmt<br />
sind sowie heutigen und künftigen Nutzungsbedürfnissen nicht mehr genügen, qualitativ<br />
verbessern (z. B. ausgeräumte <strong>Landschaft</strong>en im Naherholungsbereich wieder mit Bäumen und<br />
Hecken bepflanzen).<br />
- Wiederherstellen: Lebensbedingungen oder Aussehen nach bestehenden Vorbildern ausrichten<br />
(z. B. eingestürzte Trockensteinmauern wiederherstellen).<br />
- Vernetzen: Räume und Nutzungen miteinander verbinden.<br />
� Trittsteine sind kleinflächige oder lineare naturnahe Elemente in einer mehr oder weniger naturfernen<br />
Umgebung. Trittsteine bieten wandernden oder sich ausbreitenden Tieren vorübergehend<br />
Deckung und Nahrung.<br />
� Seit 1998 liegt das <strong>Landschaft</strong>skonzept Schweiz (LKS) vor. Es handelt sich dabei um ein Konzept<br />
nach Art. 13 des Raumplanungsgesetz. Es bildet den Rahmen für den Umgang mit der <strong>Landschaft</strong><br />
in der Schweiz. Der <strong>Richtplan</strong> nimmt das <strong>Landschaft</strong>skonzept Schweiz auf und verfeinert<br />
es entsprechend den Verhältnissen im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong>.<br />
� <strong>Landschaft</strong>sentwicklungskonzepte (LEK) dienen als Mittel für die partnerschaftliche Zielfindung<br />
und Massnahmenfestlegung im Hinblick auf eine künftige Nutzung der <strong>Landschaft</strong>. Sie sind<br />
in der Regel überkommunal und immer entsprechend der örtlichen Situation massgeschneidert.<br />
Sie zeichnen sich durch eine integrale Betrachtung und eine frühe und breite Mitwirkung der verschiedenen<br />
<strong>Landschaft</strong>snutzer aus. Sie sind thematisch mit Fragen der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung,<br />
der ökologischen Ausgleichsflächen (Öko-Qualitätsverordnung des Bundes) oder<br />
mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu verknüpfen.<br />
30 Stand 19. September 2003