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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.3 Kommunikation<br />

scher Raum / Agglomerationen sowie Tourismusräume) entstehen können. Ob diese<br />

Möglichkeiten genutzt werden und dadurch volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht,<br />

hängt davon ab, ob das Vorhandensein von NIKT und die dadurch möglichen Veränderungen<br />

bei der Standortwahl durch Unternehmen berücksichtigt wird. Dies kann<br />

heute noch nicht beurteilt werden. Fest steht jedoch, dass die NIKT Chancen für den<br />

ländlichen Raum eröffnen, wenn Netze mit genügender Leistung und wirtschaftlich<br />

tragbaren Kosten zur Verfügung stehen. Der freie Markt und die sich laufend wandelnden<br />

technischen Möglichkeiten und Anforderungen bedingen einen sehr flexiblen,<br />

bedürfnisgerechten Umgang mit diesen Technologien. Die Infrastrukturanlagen<br />

im Kommunikationswesen werden heute von privatrechtlichen Unternehmen erstellt<br />

und unterhalten.<br />

Eine gewisse Grundversorgung für Bevölkerung und Wirtschaft ist im Fernmeldegesetz<br />

garantiert. Aus Sicht des <strong>Kanton</strong>s ist es aus volkswirtschaftlichen Überlegungen<br />

wichtig, dass die Grundversorgung die Bedürfnisse verschiedener Benutzer (Private,<br />

Unternehmen) möglichst abdeckt und die Möglichkeiten der NIKT genutzt werden.<br />

Für den Betrieb von Kommunikationsnetzen sind oft Antennenanlagen notwendig.<br />

Sie verbreiten nichtionisierende Strahlen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und<br />

auf die Gesundheit von Mensch und Tier nicht restlos geklärt sind. Der Bund hat<br />

dazu Bestimmungen und Auflagen in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender<br />

Strahlung (NISV) erlassen.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Die Grundversorgung des Siedlungsgebiets wird sichergestellt. Darüber hinaus wird<br />

aus volkswirtschaftlichen Gründen im Siedlungsgebiet eine Versorgung mit Neuen<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) angestrebt, die gleichwertig<br />

zur Versorgung in den Agglomerationen im schweizerischen Mittelland ist. Ortsbild<br />

sowie <strong>Landschaft</strong>s- und Sicherheitsaspekte werden berücksichtigt.<br />

■ Strategischer Schwerpunkt<br />

Neue Kommunikationstechnologien fördern und Synergien mit vorhandenen<br />

Verteilnetzen nutzen<br />

Neue Kommunikationstechnologien werden in Bezug auf die Infrastrukturkosten<br />

(Preisseite) sowie im Bereich der Aus- und Weiterbildung und mit kompetenter Beratung<br />

(Leistungsseite) gefördert. Hochspannungsleitungen, Strassen- und Bahntrasses<br />

sowie weitere Infrastrukturanlagen vernetzen alle dauernd bewohnten Siedlungsgebiete.<br />

Sie werden den technischen Möglichkeiten entsprechend als Träger<br />

für Kommunikationseinrichtungen angeboten, wenn sie sich für die Versorgung<br />

eignen. Dadurch wird auch eine zweckmässige Konzentration angestrebt (Bündelung<br />

mit weiteren Netzen).<br />

■ Grundsätze<br />

Vorhandene Anlagen umnutzen<br />

Die Umnutzung von Infrastrukturanlagen, die für ihre bisherigen Zwecke nicht mehr<br />

benötigt werden und sich für die Versorgung mit NIKT eignen, werden für den Auf-<br />

„Wandelnde<br />

Möglichkeiten<br />

und Anforderungen“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Grundversorgung“<br />

s. Erläuterungen<br />

5.3, 7.2.3<br />

„Grundlagen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

6.2, 6.3, 7.2.3<br />

Stand 19. September 2003 157

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