Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.3 Kommunikation<br />
scher Raum / Agglomerationen sowie Tourismusräume) entstehen können. Ob diese<br />
Möglichkeiten genutzt werden und dadurch volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht,<br />
hängt davon ab, ob das Vorhandensein von NIKT und die dadurch möglichen Veränderungen<br />
bei der Standortwahl durch Unternehmen berücksichtigt wird. Dies kann<br />
heute noch nicht beurteilt werden. Fest steht jedoch, dass die NIKT Chancen für den<br />
ländlichen Raum eröffnen, wenn Netze mit genügender Leistung und wirtschaftlich<br />
tragbaren Kosten zur Verfügung stehen. Der freie Markt und die sich laufend wandelnden<br />
technischen Möglichkeiten und Anforderungen bedingen einen sehr flexiblen,<br />
bedürfnisgerechten Umgang mit diesen Technologien. Die Infrastrukturanlagen<br />
im Kommunikationswesen werden heute von privatrechtlichen Unternehmen erstellt<br />
und unterhalten.<br />
Eine gewisse Grundversorgung für Bevölkerung und Wirtschaft ist im Fernmeldegesetz<br />
garantiert. Aus Sicht des <strong>Kanton</strong>s ist es aus volkswirtschaftlichen Überlegungen<br />
wichtig, dass die Grundversorgung die Bedürfnisse verschiedener Benutzer (Private,<br />
Unternehmen) möglichst abdeckt und die Möglichkeiten der NIKT genutzt werden.<br />
Für den Betrieb von Kommunikationsnetzen sind oft Antennenanlagen notwendig.<br />
Sie verbreiten nichtionisierende Strahlen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und<br />
auf die Gesundheit von Mensch und Tier nicht restlos geklärt sind. Der Bund hat<br />
dazu Bestimmungen und Auflagen in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender<br />
Strahlung (NISV) erlassen.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Die Grundversorgung des Siedlungsgebiets wird sichergestellt. Darüber hinaus wird<br />
aus volkswirtschaftlichen Gründen im Siedlungsgebiet eine Versorgung mit Neuen<br />
Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) angestrebt, die gleichwertig<br />
zur Versorgung in den Agglomerationen im schweizerischen Mittelland ist. Ortsbild<br />
sowie <strong>Landschaft</strong>s- und Sicherheitsaspekte werden berücksichtigt.<br />
■ Strategischer Schwerpunkt<br />
Neue Kommunikationstechnologien fördern und Synergien mit vorhandenen<br />
Verteilnetzen nutzen<br />
Neue Kommunikationstechnologien werden in Bezug auf die Infrastrukturkosten<br />
(Preisseite) sowie im Bereich der Aus- und Weiterbildung und mit kompetenter Beratung<br />
(Leistungsseite) gefördert. Hochspannungsleitungen, Strassen- und Bahntrasses<br />
sowie weitere Infrastrukturanlagen vernetzen alle dauernd bewohnten Siedlungsgebiete.<br />
Sie werden den technischen Möglichkeiten entsprechend als Träger<br />
für Kommunikationseinrichtungen angeboten, wenn sie sich für die Versorgung<br />
eignen. Dadurch wird auch eine zweckmässige Konzentration angestrebt (Bündelung<br />
mit weiteren Netzen).<br />
■ Grundsätze<br />
Vorhandene Anlagen umnutzen<br />
Die Umnutzung von Infrastrukturanlagen, die für ihre bisherigen Zwecke nicht mehr<br />
benötigt werden und sich für die Versorgung mit NIKT eignen, werden für den Auf-<br />
„Wandelnde<br />
Möglichkeiten<br />
und Anforderungen“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Grundversorgung“<br />
s. Erläuterungen<br />
5.3, 7.2.3<br />
„Grundlagen“ s.<br />
Erläuterungen<br />
6.2, 6.3, 7.2.3<br />
Stand 19. September 2003 157