Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Siedlung und Ausstattung 5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Um den Anforderungen Rechnung tragen zu können, die sich aus einer Siedlungsentwicklung<br />
nach innen und der Siedlungserneuerung ergeben, werden Arbeitshilfen<br />
entwickelt. Dies speziell in Bezug auf Umnutzungs-, Erneuerungs-, Umstrukturierungs-<br />
und Verdichtungsvorhaben sowie auf die Verbesserung der Verfügbarkeit des<br />
Baulandes. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit des Baulandes sind marktwirtschaftliche<br />
und fiskalische Massnahmen als Anreizsystem zu prüfen.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
Den Gemeinden werden Grundlagen für die Ermittlung der Nutzungsreserven zur<br />
Verfügung gestellt. Der <strong>Kanton</strong> sorgt für die Fortschreibung der statistischen<br />
Rauminformation zu den Nutzungsreserven.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
In städtischen Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen werden zur Koordination<br />
der Siedlungsentwicklung für die Region oder Teilen davon Siedlungskonzepte<br />
erarbeitet. Darin werden die überkommunale Siedlungsentwicklung und die<br />
siedlungsgliedernden Freiräume festgelegt, die Entwicklungspotenziale und<br />
-schwerpunkte lokalisiert und der daraus erforderliche Nutzflächen- und Infrastrukturmehrbedarf<br />
grob aufgezeigt.<br />
Federführung: Regionen<br />
Bei der Überarbeitung der Nutzungsplanungen wird die Eignung der Planungsinstrumente<br />
in Bezug auf die Zielsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen geprüft<br />
und gegebenenfalls angepasst. Die Gemeinden ermitteln die Nutzungsreserven<br />
im bereits weitgehend überbauten Gebiet und bezeichnen die Gebiete mit einem Erneuerungsbedarf.<br />
Bei einer Siedlungserweiterung erbringen die Gemeinden den<br />
Nachweis für den zusätzlichen Flächenbedarf, regeln die Verfügbarkeit des neuen<br />
Baulandes und sorgen mit geeigneten Planungsmassnahmen für eine gute Siedlungsgestaltung.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
„Marktwirtschaftliche<br />
und<br />
fiskalische<br />
Massnahmen“ s.<br />
Erläuterungen<br />
„Regionale<br />
Siedlungskonzepte“<br />
s. Erläuterungen<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Strukturelle Veränderungen: In der Gesellschaft wie auch in der Wirtschaft beruhte die steigende<br />
Flächenbeanspruchung in den 90er-Jahren vor allem auf strukturellen Veränderungen.<br />
Ausschlaggebend für diesen Mehrbedarf an Wohnflächen sind v. a. die Veränderungen in der Altersstruktur<br />
der Bevölkerung sowie im Familien-Lebenszyklus. Sie führten zu veränderten Haushaltsformen<br />
(mehr Einpersonenhaushalte und ein geringerer Anteil an Haushalten mit Kindern).<br />
Hinzu kamen veränderte Lebens- und Familienformen sowie weitere gesellschaftliche Entwicklungen,<br />
die zu einer Verbesserung der Einkommenssituation führten. Der Wohnflächenbedarf pro<br />
Person dürfte auch in Zukunft weiter zunehmen. Umso bedeutender werden somit die Wiedernutzung<br />
und Anpassung frei werdender Flächen und Bauten.<br />
In der Wirtschaft führte die Verlagerung von produktions- zu dienstleistungsorientierten Tätigkeiten<br />
schon seit längerem zu Veränderungen bei den Nutzflächen. Die zunehmende Flexibilisierung<br />
des Arbeitsumfeldes wird eine weitere Veränderung der Raumansprüche mit sich bringen.<br />
Hier gilt es, insbesondere mit flexiblen Grundstrukturen bei Gebäuden, Räume zu schaffen, die<br />
auch bei veränderten Ansprüchen weiter genutzt werden können.<br />
� Erneuerungsbedarf der Bausubstanz: Rund zwei Drittel der in den 60er-Jahren gebauten Wohnungen<br />
im <strong>Kanton</strong> sind noch keiner Renovation unterzogen worden. Sie stellen für die kommen-<br />
Stand 19. September 2003 97<br />
5.3.1