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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Siedlung und Ausstattung 5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Um den Anforderungen Rechnung tragen zu können, die sich aus einer Siedlungsentwicklung<br />

nach innen und der Siedlungserneuerung ergeben, werden Arbeitshilfen<br />

entwickelt. Dies speziell in Bezug auf Umnutzungs-, Erneuerungs-, Umstrukturierungs-<br />

und Verdichtungsvorhaben sowie auf die Verbesserung der Verfügbarkeit des<br />

Baulandes. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit des Baulandes sind marktwirtschaftliche<br />

und fiskalische Massnahmen als Anreizsystem zu prüfen.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

Den Gemeinden werden Grundlagen für die Ermittlung der Nutzungsreserven zur<br />

Verfügung gestellt. Der <strong>Kanton</strong> sorgt für die Fortschreibung der statistischen<br />

Rauminformation zu den Nutzungsreserven.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

In städtischen Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen werden zur Koordination<br />

der Siedlungsentwicklung für die Region oder Teilen davon Siedlungskonzepte<br />

erarbeitet. Darin werden die überkommunale Siedlungsentwicklung und die<br />

siedlungsgliedernden Freiräume festgelegt, die Entwicklungspotenziale und<br />

-schwerpunkte lokalisiert und der daraus erforderliche Nutzflächen- und Infrastrukturmehrbedarf<br />

grob aufgezeigt.<br />

Federführung: Regionen<br />

Bei der Überarbeitung der Nutzungsplanungen wird die Eignung der Planungsinstrumente<br />

in Bezug auf die Zielsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen geprüft<br />

und gegebenenfalls angepasst. Die Gemeinden ermitteln die Nutzungsreserven<br />

im bereits weitgehend überbauten Gebiet und bezeichnen die Gebiete mit einem Erneuerungsbedarf.<br />

Bei einer Siedlungserweiterung erbringen die Gemeinden den<br />

Nachweis für den zusätzlichen Flächenbedarf, regeln die Verfügbarkeit des neuen<br />

Baulandes und sorgen mit geeigneten Planungsmassnahmen für eine gute Siedlungsgestaltung.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

„Marktwirtschaftliche<br />

und<br />

fiskalische<br />

Massnahmen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

„Regionale<br />

Siedlungskonzepte“<br />

s. Erläuterungen<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Strukturelle Veränderungen: In der Gesellschaft wie auch in der Wirtschaft beruhte die steigende<br />

Flächenbeanspruchung in den 90er-Jahren vor allem auf strukturellen Veränderungen.<br />

Ausschlaggebend für diesen Mehrbedarf an Wohnflächen sind v. a. die Veränderungen in der Altersstruktur<br />

der Bevölkerung sowie im Familien-Lebenszyklus. Sie führten zu veränderten Haushaltsformen<br />

(mehr Einpersonenhaushalte und ein geringerer Anteil an Haushalten mit Kindern).<br />

Hinzu kamen veränderte Lebens- und Familienformen sowie weitere gesellschaftliche Entwicklungen,<br />

die zu einer Verbesserung der Einkommenssituation führten. Der Wohnflächenbedarf pro<br />

Person dürfte auch in Zukunft weiter zunehmen. Umso bedeutender werden somit die Wiedernutzung<br />

und Anpassung frei werdender Flächen und Bauten.<br />

In der Wirtschaft führte die Verlagerung von produktions- zu dienstleistungsorientierten Tätigkeiten<br />

schon seit längerem zu Veränderungen bei den Nutzflächen. Die zunehmende Flexibilisierung<br />

des Arbeitsumfeldes wird eine weitere Veränderung der Raumansprüche mit sich bringen.<br />

Hier gilt es, insbesondere mit flexiblen Grundstrukturen bei Gebäuden, Räume zu schaffen, die<br />

auch bei veränderten Ansprüchen weiter genutzt werden können.<br />

� Erneuerungsbedarf der Bausubstanz: Rund zwei Drittel der in den 60er-Jahren gebauten Wohnungen<br />

im <strong>Kanton</strong> sind noch keiner Renovation unterzogen worden. Sie stellen für die kommen-<br />

Stand 19. September 2003 97<br />

5.3.1

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