Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />
bauliche Gestaltung, die Nutzung (Art, Intensität, Etappierung), die Erschliessung,<br />
die übrige Infrastruktur sowie die Verfügbarkeit der Gebiete. Dies gilt auch bei Neuoder<br />
Umnutzungen grösserer Areale.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Zentralörtliche Einrichtungen: Dabei handelt es sich um Einrichtungen (für Dienste und Güter)<br />
mit überörtlichem Einzugsgebiet (z. B. Verwaltung, besondere Einkaufsmöglichkeiten wie z. B.<br />
besonders grosses Warenangebot, Möbel, Do-it-yourself usw., verschiedene Banken- und Versicherungsdienstleistungen).<br />
Orte mit solchen Einrichtungen werden zentrale Orte genannt. Konzentrierte<br />
sich die Ansiedlung solcher zentralörtlicher Einrichtungen bisher vor allem auf Zentren,<br />
setzte mit der wachsenden Mobilität eine Verschiebung der Ansiedlung solcher Einrichtungen<br />
auch in peripher gelegene Gebiete ein. Damit wird die bisher klare Trennung zwischen Zentren<br />
und Umlandgemeinden verwischt.<br />
� Arbeitsplatzintensive Nutzungen sind z. B. Büronutzungen, welche auf kleiner Fläche viele Arbeitsplätze<br />
aufweisen (Versicherungen, Banken, Verwaltungen usw.).<br />
� Flächenintensive Nutzungen zeichnen sich durch einen grossen Flächenbedarf pro Arbeitsplatz<br />
aus (z. B. Lager, Verkaufsflächen in Möbelhäusern, i. d. R. industrielle Produktion).<br />
� Bauten und Anlagen mit grossem Publikumsverkehr: Strukturveränderungen in der Wirtschaft<br />
und in der Gesellschaft haben dazu geführt, dass Einrichtungen wie Einkaufszentren, Fachmärkte<br />
und Freizeitparks an Bedeutung gewonnen haben. Diese Einrichtungen verursachen oft ein hohes<br />
individuelles Verkehrsaufkommen. Ihre Zahl ist steigend, insbesondere bei Anlagen für Freizeitund<br />
Erlebnisaktivitäten. Dieser Wandel widerspiegelt gesellschaftliche Bedürfnisse.<br />
Der Bau solcher Einrichtungen ausserhalb der Zentren oder an Orten, die mit dem öffentlichen<br />
Verkehr nur ungenügend erreichbar sind, hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, den Verkehr<br />
und gegebenenfalls auf das Orts- und <strong>Landschaft</strong>sbild. Die Raumplanung hat die Aufgabe,<br />
geeignete Standorte zu bestimmen oder vorsorglich zu sichern und für eine optimale Einordnung<br />
neuer Einrichtungen in die bestehenden und funktionierenden Strukturen zu sorgen.<br />
� Erhebliche Veränderung der regionalen Versorgungsstruktur: Versorgungseinrichtungen an<br />
einem ungeeigneten Standort können das bestehende Versorgungsnetz negativ beeinflussen. Falls<br />
Versorgungseinrichtungen schlecht erreichbar sind (z. B. mit dem öffentlichen Verkehr) wird der<br />
weniger mobile Teil der Bevölkerung benachteiligt (z. B. ältere Leute). Erhebliche Veränderung<br />
der Versorgungsstruktur bedeutet,<br />
� dass Teile der Bevölkerung den Standort nicht gut erreichen können,<br />
� dass Verkaufsflächen realisiert werden, die weit über der Kaufkraft des potenziellen Einzugsgebietes<br />
liegen und somit die bestehende Versorgungs- und Ladenstruktur verändern.<br />
E Objekte<br />
Siehe Anhang 3.S3<br />
104 Stand 19. September 2003