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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />

bauliche Gestaltung, die Nutzung (Art, Intensität, Etappierung), die Erschliessung,<br />

die übrige Infrastruktur sowie die Verfügbarkeit der Gebiete. Dies gilt auch bei Neuoder<br />

Umnutzungen grösserer Areale.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Zentralörtliche Einrichtungen: Dabei handelt es sich um Einrichtungen (für Dienste und Güter)<br />

mit überörtlichem Einzugsgebiet (z. B. Verwaltung, besondere Einkaufsmöglichkeiten wie z. B.<br />

besonders grosses Warenangebot, Möbel, Do-it-yourself usw., verschiedene Banken- und Versicherungsdienstleistungen).<br />

Orte mit solchen Einrichtungen werden zentrale Orte genannt. Konzentrierte<br />

sich die Ansiedlung solcher zentralörtlicher Einrichtungen bisher vor allem auf Zentren,<br />

setzte mit der wachsenden Mobilität eine Verschiebung der Ansiedlung solcher Einrichtungen<br />

auch in peripher gelegene Gebiete ein. Damit wird die bisher klare Trennung zwischen Zentren<br />

und Umlandgemeinden verwischt.<br />

� Arbeitsplatzintensive Nutzungen sind z. B. Büronutzungen, welche auf kleiner Fläche viele Arbeitsplätze<br />

aufweisen (Versicherungen, Banken, Verwaltungen usw.).<br />

� Flächenintensive Nutzungen zeichnen sich durch einen grossen Flächenbedarf pro Arbeitsplatz<br />

aus (z. B. Lager, Verkaufsflächen in Möbelhäusern, i. d. R. industrielle Produktion).<br />

� Bauten und Anlagen mit grossem Publikumsverkehr: Strukturveränderungen in der Wirtschaft<br />

und in der Gesellschaft haben dazu geführt, dass Einrichtungen wie Einkaufszentren, Fachmärkte<br />

und Freizeitparks an Bedeutung gewonnen haben. Diese Einrichtungen verursachen oft ein hohes<br />

individuelles Verkehrsaufkommen. Ihre Zahl ist steigend, insbesondere bei Anlagen für Freizeitund<br />

Erlebnisaktivitäten. Dieser Wandel widerspiegelt gesellschaftliche Bedürfnisse.<br />

Der Bau solcher Einrichtungen ausserhalb der Zentren oder an Orten, die mit dem öffentlichen<br />

Verkehr nur ungenügend erreichbar sind, hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, den Verkehr<br />

und gegebenenfalls auf das Orts- und <strong>Landschaft</strong>sbild. Die Raumplanung hat die Aufgabe,<br />

geeignete Standorte zu bestimmen oder vorsorglich zu sichern und für eine optimale Einordnung<br />

neuer Einrichtungen in die bestehenden und funktionierenden Strukturen zu sorgen.<br />

� Erhebliche Veränderung der regionalen Versorgungsstruktur: Versorgungseinrichtungen an<br />

einem ungeeigneten Standort können das bestehende Versorgungsnetz negativ beeinflussen. Falls<br />

Versorgungseinrichtungen schlecht erreichbar sind (z. B. mit dem öffentlichen Verkehr) wird der<br />

weniger mobile Teil der Bevölkerung benachteiligt (z. B. ältere Leute). Erhebliche Veränderung<br />

der Versorgungsstruktur bedeutet,<br />

� dass Teile der Bevölkerung den Standort nicht gut erreichen können,<br />

� dass Verkaufsflächen realisiert werden, die weit über der Kaufkraft des potenziellen Einzugsgebietes<br />

liegen und somit die bestehende Versorgungs- und Ladenstruktur verändern.<br />

E Objekte<br />

Siehe Anhang 3.S3<br />

104 Stand 19. September 2003

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