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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Raumordnungspolitik 2.3 Räumliche Entwicklung in <strong>Graubünden</strong><br />

Prozessen überlassen.<br />

Planungen stufengerecht durchführen<br />

Planungen sind stufengerecht durchzuführen und den nachgeordneten Planungsträgern<br />

sind Spielräume offenzuhalten. Es werden Möglichkeiten geschaffen, dass Entwicklungen<br />

von überkommunaler Bedeutung regional geregelt werden können.<br />

B Leitüberlegungen nach Raumtypen<br />

Massnahmen auf die Raumtypen abstimmen<br />

Die raumplanerischen Massnahmen werden auf die unterschiedlichen Qualitäten und<br />

Potenziale der verschiedenen Raumtypen abgestimmt. Bei Interessenabwägung und Entscheiden<br />

werden die Eigenheiten und Werte der Raumtypen berücksichtigt. Für die einzelnen<br />

Raumtypen gelten die in Abb. 2.4 aufgeführten Leitüberlegungen.<br />

Abbildung 2.4: Leitüberlegungen nach Raumtypen<br />

Städtische Räume /<br />

Agglomerationen<br />

� Zentren und Umland besser vernetzen<br />

� beste Standorte entwickeln<br />

� Verkehrssysteme aufeinander abstimmen<br />

und Verkehrsfluss verstetigen<br />

� öV, Fussgänger und Veloverkehr fördern<br />

� Siedlungs- und Umweltqualität verbessern<br />

� Naherholungsgebiete sichern<br />

Ländliche Räume<br />

� Dörfer lebensfähig erhalten<br />

� Arbeitsplätze erhalten und schaffen<br />

(v. a. raumverträglicher Tourismus und<br />

Gewerbe)<br />

� Grundversorgung sicherstellen<br />

� gute und sichere Verkehrsverbindungen<br />

zu den Zentren und Achsen gewährleisten<br />

� qualitätsorientierte landwirtschaftliche<br />

Produktion betreiben<br />

� Kulturlandschaft pflegen und weiterentwickeln<br />

� Ausgleichsinstrumente sicherstellen<br />

Tourismusräume<br />

� Eigenheiten und Identität fördern<br />

� touristische Zentren mit Umland besser<br />

vernetzen<br />

� Bettenauslastung verbessern und touristische<br />

Angebote optimieren<br />

� Siedlungs- und Umweltqualität verbessern<br />

� Verkehrssysteme aufeinander abstimmen<br />

und Verkehrsfluss verstetigen<br />

� öV, Fussgänger und Veloverkehr fördern<br />

Naturräume<br />

� Natur erhalten oder sich entwickeln lassen<br />

� Naturqualitäten für den Tourismus schonend<br />

nutzen<br />

� empfindliche Lebensräume von Tieren<br />

und Pflanzen nicht stören<br />

� Alp- und Forstwirtschaft nachhaltig betreiben<br />

� motorisierten Verkehr auf Alp- und<br />

Forstwegen auf Fahrzwecke für die Bewirtschaftung<br />

einschränken<br />

Stand 19. September 2003 23

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