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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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2.1 Einführung Raumordnungspolitik<br />

2 Raumordnungspolitik<br />

2.1 Einführung<br />

Der kantonale <strong>Richtplan</strong> ist das Führungsinstrument der Regierung für die Raumordnungspolitik,<br />

ausgerichtet auf einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont. Die<br />

Raumordnungspolitik steht nicht für sich allein, sondern ist eingebettet in die Gesamtpolitik.<br />

Die Regierung hat für die Ausarbeitung des Regierungsprogramms und<br />

des Finanzplans 2001 bis 2004 eine Standortbestimmung durchgeführt und in einzelnen<br />

Politikbereichen auch für die Raumordnungspolitik relevante Zielsetzungen<br />

festgelegt:<br />

� <strong>Graubünden</strong> lebenswert und lebensfähig erhalten, indem die dezentrale Besiedlung<br />

aktiv gefördert und soziale Netze gestärkt werden;<br />

� <strong>Graubünden</strong> gleichermassen für Jung und Alt zum attraktiven Arbeits-, Lebens-,<br />

Ausbildungs-, Kultur- und Erholungsraum machen;<br />

� <strong>Graubünden</strong> vermehrt in das Zentrum wirtschaftlicher und kultureller Interessen<br />

rücken, indem sich der <strong>Kanton</strong> nach aussen öffnet und ein aktives Beziehungsnetz<br />

knüpft;<br />

� <strong>Graubünden</strong> eine klare Position unter den Schweizer <strong>Kanton</strong>en verschaffen, indem<br />

der <strong>Kanton</strong> an den aufstrebenden Wirtschaftsraum Zürich angebunden wird<br />

und insbesondere die Beziehungen in den Regierungskonferenzen der Gebirgskantone<br />

und der Ostschweiz pflegt;<br />

� grenzüberschreitende Probleme in grenzüberschreitenden Strukturen lösen, indem<br />

intensiv mit den Nachbarregionen im Ausland zusammengearbeitet wird;<br />

� Attraktivität des <strong>Kanton</strong>s für Einheimische, Zuzüger und Investoren erhöhen, indem<br />

die besondere Stellung <strong>Graubünden</strong>s in der Schweiz sichtbar gemacht wird,<br />

indem Infrastrukturen für moderne Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

geschaffen werden und indem der Standort vermehrt vermarktet wird.<br />

Die Raumordnungspolitik ist mit anderen Politikbereichen vernetzt und durch diese<br />

zum Teil auch mitbestimmt. Die Ziele der verschiedenen Politikbereiche sind nicht<br />

immer widerspruchsfrei. Sie bedürfen deshalb im Einzelfall einer situations- und<br />

problemgerechten Interessenabwägung.<br />

2.2 Bereiche der Raumordnungspolitik<br />

2.2.1 Konzept der nachhaltigen Entwicklung<br />

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, das Eingang in die neue Bundesverfassung<br />

und auch in die Legislaturplanung des Bundes gefunden hat, gilt als übergeordnete<br />

Leitlinie für alle Politikbereiche. Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse<br />

der Gegenwart zu befriedigen, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen<br />

ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.<br />

Nachhaltige Entwicklung strebt nach drei Verträglichkeiten: der gesellschaftlichen,<br />

der wirtschaftlichen und der ökologischen Verträglichkeit. Diese drei Bereiche sind<br />

voneinander abhängig. Bei Entscheidungen zur Gestaltung des Lebensraumes sind<br />

alle drei Dimensionen zu berücksichtigen und in einer Gesamtschau abzuwägen.<br />

Wird nur in eine Richtung optimiert, so hat dies meist negative Auswirkungen auf<br />

die anderen zwei Bereiche. Nachhaltige Entwicklung in der Raumplanung bedeutet,<br />

RB Nr. 1722<br />

vom 21.9.99<br />

Art. 2 Abs. 2 und<br />

Art. 73 BV<br />

12 Stand 19. September 2003

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