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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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7.5 Abfallbewirtschaftung Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen<br />

Die Errichtungs- und Betriebsbewilligung für Deponien sowie die Betriebsbewilligung<br />

für alle übrigen Abfallanlagen erfolgt durch den <strong>Kanton</strong>. Voraussetzung für<br />

die Errichtungs- und Betriebsbewilligung von Deponien ist ein verbindliches Konzept,<br />

das die Gestaltung und Nutzung (inkl. Zuständigkeiten und Finanzierung) nach<br />

Abschluss oder bei Schliessung der Anlage regelt, Projektunterlagen sowie ein Betriebsreglement.<br />

Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />

Die Abfallbewirtschaftungsverbände sammeln vorwiegend die Siedlungsabfälle,<br />

transportieren sie zu den Abfallbehandlungsanlagen und fördern das Recycling.<br />

Federführung: Abfallbewirtschaftungsverbände<br />

D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />

� Abfallbewirtschaftung: Der <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> verfügt über ein kantonales Umweltschutzgesetz<br />

und eine Abfallplanung nach Art. 16 TVA (Technische Verordnung über Abfälle). Darin sind<br />

die Grundsätze des Abfallleitbildes des Bundes, alle wichtigen Anlagen für die Entsorgung der<br />

Siedlungsabfälle und nicht verwertbaren brennbaren Bauabfälle sowie Handlungsanweisungen in<br />

Bezug auf Anlagen für die Entsorgung der Bauabfälle enthalten. Die Gesetzgebung (TVA) stellt<br />

hohe Anforderungen an die Ausführung und den Betrieb von Abfallanlagen.<br />

� Kehrichtverbrennungsanlage (KVA): Zurzeit werden die Siedlungsabfälle aus dem GEVAGund<br />

AVM-Gebiet sowie nicht verwertbare brennbare Bauabfälle aus weiteren Regionen in der<br />

KVA Trimmis (Kapazität ca. 60'000 t/a) thermisch behandelt.<br />

� Reaktordeponien: Im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> bestehen zurzeit vier Reaktordeponien zur endgültigen<br />

und kontrollierten Ablagerung von thermisch behandelten, nicht verwertbaren Abfällen:<br />

- Schlackendeponie Unterrealta, Cazis (mögliche Gesamtkapazität ca. 0.21 Mio. m 3 )<br />

- Reaktordeponie Plaun Grond, Rueun/Ilanz (mögliche Gesamtkapazität ca. 0.65 Mio. m 3 )<br />

- Reaktordeponie Sass Grand, Bever (mögliche Gesamtkapazität ca. 1 Mio. m 3 )<br />

- Reaktordeponie Tec Bianch, Lostallo (mögliche Gesamtkapazität ca. 0.4 Mio. m 3 )<br />

Die aktuellen Anlagen verfügen alle über die erforderlichen Errichtungs- und Betriebsbewilligungen.<br />

Die verbleibenden Kapazitäten für die Entsorgung von Schlacke und nicht verwertbaren, mineralischen<br />

Bauabfällen ab dem 1. 1. 2000 genügen auf weite Sicht.<br />

� Inertstoffdeponien: Der regionale Versorgungsgrad bei den Inertstoffdeponien ist unterschiedlich.<br />

Bewilligtes Volumen: ca. 2.3 Mio. m 3 (Anteil Deponien für AlpTransit: 1.7 Mio. m 3 ). Bei<br />

den Inertstoffdeponien zur Beseitigung von unverschmutztem Aushubmaterial beträgt das Gesamtvolumen<br />

ca. 3 Mio. m 3 (realisierte und geplante Standorte zusammengezählt). In den<br />

schwach besiedelten und topographisch stark strukturierten Verhältnissen <strong>Graubünden</strong>s ist der<br />

Anfall an nicht verwertbaren inerten Bauabfällen vergleichsweise gering und die Transportdistanzen<br />

sind gross. Das Bundesrecht (Art. 31 Abs. 2 TVA) schreibt an sich für Inertstoffdeponien ein<br />

Volumen von mindestens 100'000 m 3 vor. Es ermöglicht jedoch dem <strong>Kanton</strong> auch kleinere Inertstoffdeponien<br />

zu bewilligen, wenn dies aufgrund der geographischen Gegebenheiten sinnvoll ist.<br />

� Materialablagerungen: Die Gesetzgebung über den Abfall sieht keinen speziellen Deponietyp<br />

für Aushubmaterial vor, sondern nur Inertstoffdeponien. Im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> werden Inertstoffdeponien,<br />

in denen nur unverschmutztes Aushubmaterial abgelagert werden darf, als Materialablagerungen<br />

bezeichnet. Materialablagerungen erfüllen die Anforderungen von Inertstoffdeponien.<br />

Diese speziellen Inertstoffdeponien sind nicht für allgemeine inerte Stoffe vorgesehen,<br />

sondern nur für sauberes Aushubmaterial, das nicht verwertet werden kann. Die entsprechenden<br />

Betriebsbewilligungen (Art. 25 TVA) enthalten entsprechende Einschränkungen in Bezug auf die<br />

zulässigen Abfallarten.<br />

� Umladestation für Siedlungsabfälle: Im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> sind derzeit sechs Umladestationen<br />

für den Weitertransport von Siedlungsabfällen in Betrieb (GEVAG: Davos/Clavadel, Arosa,<br />

166 Stand 19. September 2003

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