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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Verkehr 6.1 Übersicht Gesamtverkehr<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Bei der Planung des Angebotes im öffentlichen Verkehr sowie bei der Infrastruktur<br />

wird die Zusammenarbeit zwischen Regionen und <strong>Kanton</strong> gewährleistet.<br />

Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />

Die Koordination mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung (z. B. Abstimmung<br />

Siedlungsentwicklung und Verkehr), die Koordination des Vorgehens innerhalb<br />

der Region (z. B. Prioritäten) sowie die Abstimmung zwischen Regionen,<br />

<strong>Kanton</strong> und Gemeinden erfolgt im Rahmen der regionalen <strong>Richtplan</strong>ung.<br />

Federführung: Regionen<br />

Beim Transitverkehr auf der Strasse wird im Rahmen der gesamtschweizerischen<br />

Regelungen und der bilateralen Verträge mit der EU dafür gesorgt, dass die Verkehrssicherheit<br />

auf der Transitachse gewährleistet ist, indem die flankierenden<br />

Massnahmen des Bundes umgesetzt und kontrolliert werden.<br />

Federführung: <strong>Kanton</strong>spolizei<br />

Bei der gesamtschweizerischen Festlegung von „nationalen Netzen“ im Rahmen der<br />

Sachpläne Strasse und Schienenverkehr wird in Zusammenarbeit mit dem Bau-,<br />

Verkehrs- und Forstdepartement darauf hingewirkt, dass neben quantitativen Kriterien<br />

auch Aspekte wie Flächenerschliessung, interkantonale und inneralpine Vernetzung<br />

und Gewährleistung der Alpenquerung berücksichtigt werden.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

Die Anbindung an die Bahn 2000 (2. Etappe) und an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

wird sichergestellt.<br />

Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />

Der regionale grenzüberschreitende öffentliche Verkehr wird gefördert.<br />

Federführung: Fachstelle öffentlicher Verkehr<br />

D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />

� Massnahmen nach Raumtypen: Die angestrebte Entwicklung des Verkehrs in den einzelnen<br />

Raumtypen kann beispielsweise mit folgenden Massnahmen erreicht werden:<br />

Städtische Räume / Agglomerationen:<br />

� motorisierten Individualverkehr stabilisieren<br />

� restriktive Parkplatzpolitik und effiziente Parkplatzbewirtschaftung<br />

� öffentlichen Verkehr sowie Fussgänger- und Veloanlagen fördern<br />

� Siedlungsgebiete von reinem Durchfahrtsverkehr entlasten<br />

� bei wichtigen Naherholungsräumen oder durchschnittenen Wildlebensräumen (Kapitel 3.8)<br />

die Belastungen reduzieren<br />

Tourismusräume:<br />

� touristische Einrichtungen und Anlagen mit dem öffentlichen Verkehr besser erschliessen<br />

� optimale Betriebsbedingungen für den öV auf der Strasse herstellen<br />

� greifende Parkierungspolitik<br />

� auf Zu- und Wegfahrtsachsen die Siedlungsgebiete von reinem Durchfahrtsverkehr entlasten<br />

� zur Bewältigung ausgeprägter Spitzen in Tourismusräumen die Verkehrsteilnehmer frühzeitig<br />

informieren, Auffangparkplätze mit Shuttlebus-Angebot bereitstellen, bei Parkierungsanlagen<br />

Stand 19. September 2003 127

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