Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Verkehr 6.1 Übersicht Gesamtverkehr<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Bei der Planung des Angebotes im öffentlichen Verkehr sowie bei der Infrastruktur<br />
wird die Zusammenarbeit zwischen Regionen und <strong>Kanton</strong> gewährleistet.<br />
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />
Die Koordination mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung (z. B. Abstimmung<br />
Siedlungsentwicklung und Verkehr), die Koordination des Vorgehens innerhalb<br />
der Region (z. B. Prioritäten) sowie die Abstimmung zwischen Regionen,<br />
<strong>Kanton</strong> und Gemeinden erfolgt im Rahmen der regionalen <strong>Richtplan</strong>ung.<br />
Federführung: Regionen<br />
Beim Transitverkehr auf der Strasse wird im Rahmen der gesamtschweizerischen<br />
Regelungen und der bilateralen Verträge mit der EU dafür gesorgt, dass die Verkehrssicherheit<br />
auf der Transitachse gewährleistet ist, indem die flankierenden<br />
Massnahmen des Bundes umgesetzt und kontrolliert werden.<br />
Federführung: <strong>Kanton</strong>spolizei<br />
Bei der gesamtschweizerischen Festlegung von „nationalen Netzen“ im Rahmen der<br />
Sachpläne Strasse und Schienenverkehr wird in Zusammenarbeit mit dem Bau-,<br />
Verkehrs- und Forstdepartement darauf hingewirkt, dass neben quantitativen Kriterien<br />
auch Aspekte wie Flächenerschliessung, interkantonale und inneralpine Vernetzung<br />
und Gewährleistung der Alpenquerung berücksichtigt werden.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
Die Anbindung an die Bahn 2000 (2. Etappe) und an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz<br />
wird sichergestellt.<br />
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />
Der regionale grenzüberschreitende öffentliche Verkehr wird gefördert.<br />
Federführung: Fachstelle öffentlicher Verkehr<br />
D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />
� Massnahmen nach Raumtypen: Die angestrebte Entwicklung des Verkehrs in den einzelnen<br />
Raumtypen kann beispielsweise mit folgenden Massnahmen erreicht werden:<br />
Städtische Räume / Agglomerationen:<br />
� motorisierten Individualverkehr stabilisieren<br />
� restriktive Parkplatzpolitik und effiziente Parkplatzbewirtschaftung<br />
� öffentlichen Verkehr sowie Fussgänger- und Veloanlagen fördern<br />
� Siedlungsgebiete von reinem Durchfahrtsverkehr entlasten<br />
� bei wichtigen Naherholungsräumen oder durchschnittenen Wildlebensräumen (Kapitel 3.8)<br />
die Belastungen reduzieren<br />
Tourismusräume:<br />
� touristische Einrichtungen und Anlagen mit dem öffentlichen Verkehr besser erschliessen<br />
� optimale Betriebsbedingungen für den öV auf der Strasse herstellen<br />
� greifende Parkierungspolitik<br />
� auf Zu- und Wegfahrtsachsen die Siedlungsgebiete von reinem Durchfahrtsverkehr entlasten<br />
� zur Bewältigung ausgeprägter Spitzen in Tourismusräumen die Verkehrsteilnehmer frühzeitig<br />
informieren, Auffangparkplätze mit Shuttlebus-Angebot bereitstellen, bei Parkierungsanlagen<br />
Stand 19. September 2003 127