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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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3.10 Naturgefahren <strong>Landschaft</strong><br />

Lebensraum und Gefahrenraum in einem gewissen Masse überlagern. Die teilweise<br />

Nutzung von Gefahrenräumen beinhaltet Risiken, die sich von Fall zu<br />

Fall unterscheiden. Risiken können jedoch auch durch weitere Schutzmassnahmen<br />

abgewendet oder verringert werden.<br />

� Sich verändernde Gefahrengebiete (Abb. 3.14): Gefahrenpotenziale können<br />

sich ändern oder sogar neue hinzukommen (z. B. aufgrund Nutzungsänderungen<br />

von Grenzertragsflächen und infolge Bodenversauerung in Schutzwäldern).<br />

Auch die sich abzeichnende Klimaänderung birgt, beispielsweise durch Auftauen<br />

von Permafrostböden, erhöhte Hochwasser- und Rüfengefahr sowie ein beträchtliches<br />

Gefahren-, Schaden- und Kostenpotenzial. Da der Ursprung solcher<br />

Prozesse neu ist, wird es erforderlich sein, die bisherigen Entscheidungsgrundlagen<br />

bezüglich Gefahrengebiete und Gefahrenabwehr zu überdenken und mit<br />

neuen Ansätzen zu ergänzen.<br />

� Kosten-Nutzen-Frage: Die Kosten für einen sehr hohen Schutzgrad können viel<br />

stärker ansteigen als der Nutzen aus der damit zusätzlich erreichten Risikoverminderung.<br />

Mit den knapperen öffentlichen Mitteln wird in Zukunft vermehrt<br />

eine gezielte Schadensbegrenzung bzw. eine erhöhte Schadensakzeptanz anzustreben<br />

sein.<br />

Abbildung 3.14: Lebensraum und Gefahrengebiet im Wandel<br />

Die zentralen zukünftigen Fragen lauten somit: Mit welchen veränderten oder neuen<br />

Gefahrenpotenzialen muss gerechnet werden? Welche Sicherheit zu welchem Preis?<br />

Welche Risiken werden in Kauf genommen und wie wird mit ihnen umgegangen<br />

(Risikomanagement)?<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

heutiger Lebensraum<br />

zukünftiger Lebensraum<br />

sich verändernde Gefahrengebiete<br />

gelangen in Lebensraumansprüche<br />

Personen, zentrale Lebens- und Arbeitsräume sowie deren Infrastrukturverbindungen<br />

werden vor bestehenden oder sich neu abzeichnenden Naturgefahren angemessen<br />

geschützt.<br />

■ Strategischer Schwerpunkt<br />

heutiges Gefahrengebiet<br />

zukünftiges Gefahrengebiet<br />

Naturgefahren kostenbewusst und abgestuft abwehren<br />

sich verändernde Lebensraumansprüche<br />

gelangen ins Gefahrengebiet<br />

Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt nach einem abgestuften Konzept:<br />

� Prioritär gilt die – durch die Raumplanung massgeblich sicherzustellende – Risikovermeidung<br />

(Freihalten von Räumen, z. B. Gewässerräumen) und die Si-<br />

72 Stand 19. September 2003<br />

3.9

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