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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.11 Boden<br />

gen, oft nachteiligen Einflüssen ausgesetzt. Die Folgen davon sind:<br />

� Verlust (z. B. durch Überbauung, Abbau und Erosion)<br />

� Verdichtung (durch mechanische Belastung)<br />

� stoffliche Belastung (durch Dünger, synthetische Stoffe, Schwermetalle, Einträge<br />

aus der Luft).<br />

Über die Böden können zudem Schadstoffe ins Grundwasser oder in die Oberflächengewässer<br />

sowie in die Nahrungskette des Menschen gelangen.<br />

Diese Belastungen der Böden führen zu verminderten Erträgen und Qualitäten der<br />

Landwirtschaftsprodukte, zu beeinträchtigten Lebensgemeinschaften, zu erhöhten<br />

Naturgefahrenpotenzialen oder gar zur Gefährdung der menschlichen Gesundheit.<br />

Da die Böden in höheren Lagen empfindlicher sind, ist beim Umgang mit den Böden<br />

besondere Vorsicht und Vorsorge, insbesondere bezüglich der Erosion, geboten.<br />

Um einen Überblick über die Bodenbelastung zu erlangen, unterhält der Bund ein<br />

Bodenbeobachtungsnetz (NABO), welches der <strong>Kanton</strong> durch ein Bodenüberwachungsnetz<br />

(KABO) ergänzt. Die bisherigen Untersuchungen von Bund und <strong>Kanton</strong><br />

zeigen, dass es in der Schweiz zwar keine völlig unbelasteten Böden mehr gibt, aber<br />

die Bodenfruchtbarkeit ausserhalb unmittelbarer Belastungsgebiete langfristig gesichert<br />

ist. Dies unter der Voraussetzung, dass die Belastungen nicht weiter ansteigen.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Bodens werden auch für kommende<br />

Generationen und zugunsten vielfältiger und stabiler Lebensgemeinschaften sichergestellt.<br />

Hierzu ist der Umfang und die Qualität des Bodens möglichst flächendeckend<br />

zu erhalten.<br />

■ Strategischer Schwerpunkt<br />

Bodenverbrauch vermindern<br />

Der Flächenverbrauch für neue Siedlungen, Verkehr, Infrastrukturen und Raumnutzungen<br />

wird minimal gehalten. Die Bodenerosion wird mit geeigneten Massnahmen<br />

verhindert. Werden bodenverbrauchende Nutzungen aufgegeben (z. B. Materialabbau<br />

und -ablagerung, Tiefbauten), so wird in der Regel die im Zonenplan festgelegte<br />

Grundnutzung wiederhergestellt, ausser es werden mit einer abweichenden Gestaltung<br />

mindestens gleichwertige, im öffentlichen Interesse liegende Werte geschaffen.<br />

■ Grundsätze<br />

Qualität der Böden erhalten<br />

Die Bodennutzung (z. B. durch die Land- und Forstwirtschaft sowie durch Tourismus,<br />

Erholung und Sport) wird den natürlichen Standortvoraussetzungen angepasst.<br />

Übernutzungen werden vermieden oder wo nötig durch die Anpassung der Bewirtschaftung<br />

vermindert. Die Schadstoffausstösse aus Verkehr, Industrie, Gewerbe,<br />

Heizungen sowie Landwirtschaft werden gesamthaft minimiert. Dies geschieht primär<br />

durch Vorsorge und, wenn dies nicht möglich ist, durch Minderung mittels<br />

technischer Massnahmen.<br />

Stand 19. September 2003 75<br />

3.2<br />

3.9, 7.6<br />

3.2, 3.7, 3.10<br />

„Bodenverbrauch<br />

vermindern“ s.<br />

Erläuterungen<br />

5, 6, 7.4<br />

„Wiederherstellen“<br />

s. Erläuterungen<br />

3.2, 3.3, 3.8, 4

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