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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.9 Oberflächengewässer und Fischerei<br />

bilden. Es werden Schwerpunkträume für die Erhaltung bezeichnet. Die Vernetzung<br />

der Auengebiete mit der Umgebung wird verbessert.<br />

Voraussetzungen für freie Fischwanderung schaffen und Gewässer fischereilich<br />

nachhaltig nutzen<br />

Die Voraussetzungen für die freie Fischwanderung werden erhalten und, wo beeinträchtigt,<br />

wiederhergestellt. Die fischereiliche Bewirtschaftung und Nutzung erfolgt<br />

so, dass die Artenvielfalt gefördert wird und die Bestände dem Lebensraum angepasst,<br />

natürlich strukturiert, gesund und artgerecht verteilt sind. Fischereischongebiete<br />

und spezifische Fischereivorschriften werden in einer rollenden Planung optimal<br />

aufeinander abgestimmt.<br />

Uferbereiche extensiv bewirtschaften<br />

Zugunsten der Vielfalt und einer verminderten Nährstoffbelastung werden die landund<br />

forstwirtschaftlich genutzten Uferbereiche und, in Absprache mit den Nutzern,<br />

die angrenzenden Umgebungsstreifen extensiv bewirtschaftet. Die Möglichkeit zur<br />

Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen oder von Ersatzmassnahmen im<br />

Zusammenhang mit Rodungen werden ausgeschöpft.<br />

Defiziträume revitalisieren<br />

Es werden Schwerpunkträume für die Revitalisierung bezeichnet. In die Gesamtbetrachtung<br />

werden auch Restwassermengen mit einbezogen. Der Revitalisierung<br />

der sanierungsbedürftigsten Gewässerabschnitte, der wertvollen Fischgewässer sowie<br />

der national und regional bedeutenden Auengebiete werden hohe Priorität beigemessen.<br />

Erholungsnutzung an Gewässern gewährleisten bzw. anpassen<br />

Dem Bedürfnis nach Erholung an Gewässern wird, insbesondere in den städtischen<br />

Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen, gebührend Rechnung getragen<br />

(Raumbedarf, Einrichtungen). In Gewässerräumen, welche unter starkem Erholungsdruck<br />

stehen, werden wertvolle und empfindliche Bereiche durch zweckmässige<br />

Lenkungsmassnahmen geschont.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Zur Beurteilung des Gewässerzustandes und eines möglichen Handlungsbedarfs sowie<br />

zur Früherkennung von Veränderungen werden die Fliessgewässer bezüglich<br />

Hochwasserschutz, Lebensraumfunktionen und Wasserqualität beobachtet und es<br />

wird periodisch Bericht erstattet.<br />

Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />

Über die Bestandesentwicklung der Wassertiere wird periodisch ein Überblick erstellt.<br />

Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />

Der Bund wird beim Beobachtungsprogramm der Auen von nationaler Bedeutung<br />

unterstützt.<br />

Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />

„Defiziträume“,<br />

„Restwassermengen“,„Kiesabbau“<br />

s. Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 67<br />

4.4<br />

„Gewässerbeobachtung“<br />

s.<br />

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