Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.9 Oberflächengewässer und Fischerei<br />
bilden. Es werden Schwerpunkträume für die Erhaltung bezeichnet. Die Vernetzung<br />
der Auengebiete mit der Umgebung wird verbessert.<br />
Voraussetzungen für freie Fischwanderung schaffen und Gewässer fischereilich<br />
nachhaltig nutzen<br />
Die Voraussetzungen für die freie Fischwanderung werden erhalten und, wo beeinträchtigt,<br />
wiederhergestellt. Die fischereiliche Bewirtschaftung und Nutzung erfolgt<br />
so, dass die Artenvielfalt gefördert wird und die Bestände dem Lebensraum angepasst,<br />
natürlich strukturiert, gesund und artgerecht verteilt sind. Fischereischongebiete<br />
und spezifische Fischereivorschriften werden in einer rollenden Planung optimal<br />
aufeinander abgestimmt.<br />
Uferbereiche extensiv bewirtschaften<br />
Zugunsten der Vielfalt und einer verminderten Nährstoffbelastung werden die landund<br />
forstwirtschaftlich genutzten Uferbereiche und, in Absprache mit den Nutzern,<br />
die angrenzenden Umgebungsstreifen extensiv bewirtschaftet. Die Möglichkeit zur<br />
Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen oder von Ersatzmassnahmen im<br />
Zusammenhang mit Rodungen werden ausgeschöpft.<br />
Defiziträume revitalisieren<br />
Es werden Schwerpunkträume für die Revitalisierung bezeichnet. In die Gesamtbetrachtung<br />
werden auch Restwassermengen mit einbezogen. Der Revitalisierung<br />
der sanierungsbedürftigsten Gewässerabschnitte, der wertvollen Fischgewässer sowie<br />
der national und regional bedeutenden Auengebiete werden hohe Priorität beigemessen.<br />
Erholungsnutzung an Gewässern gewährleisten bzw. anpassen<br />
Dem Bedürfnis nach Erholung an Gewässern wird, insbesondere in den städtischen<br />
Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen, gebührend Rechnung getragen<br />
(Raumbedarf, Einrichtungen). In Gewässerräumen, welche unter starkem Erholungsdruck<br />
stehen, werden wertvolle und empfindliche Bereiche durch zweckmässige<br />
Lenkungsmassnahmen geschont.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Zur Beurteilung des Gewässerzustandes und eines möglichen Handlungsbedarfs sowie<br />
zur Früherkennung von Veränderungen werden die Fliessgewässer bezüglich<br />
Hochwasserschutz, Lebensraumfunktionen und Wasserqualität beobachtet und es<br />
wird periodisch Bericht erstattet.<br />
Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />
Über die Bestandesentwicklung der Wassertiere wird periodisch ein Überblick erstellt.<br />
Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />
Der Bund wird beim Beobachtungsprogramm der Auen von nationaler Bedeutung<br />
unterstützt.<br />
Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />
„Defiziträume“,<br />
„Restwassermengen“,„Kiesabbau“<br />
s. Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 67<br />
4.4<br />
„Gewässerbeobachtung“<br />
s.<br />
Erläuterungen