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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Verkehr 6.3 Öffentlicher Verkehr<br />

6.3 Öffentlicher Verkehr<br />

6.3.1 Angebote des öffentlichen Verkehrs<br />

A Ausgangslage<br />

Für die Verbindung mit den Nachbarkantonen und umliegenden Ländern sorgen die<br />

Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGBahn)<br />

und die Rhätische Bahn RhB sowie mehrere vom Postautodienst und anderen<br />

Transportunternehmen betriebene Buslinien.<br />

Für den innerkantonalen öffentlichen Verkehr sorgen diverse konzessionierte Transportunternehmungen<br />

auf Schiene und Strasse (z. B. RhB, MGBahn, SBB, Postautodienst<br />

usw.). Dabei haben die Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene<br />

Basis- und Zusatzerschliessung durch den regionalen Busverkehr. Dieser<br />

richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Anzahl Arbeitsplätze im Einzugsbereich<br />

einer Buslinie. Zusätzlich mitberücksichtigt werden die Struktur der Bevölkerung,<br />

die Logiernächte, die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse sowie die Verkehrsbeziehungen<br />

zu den zentralen Orten.<br />

Gestützt auf das Eisenbahngesetz des Bundes und auf das kantonale Gesetz über den<br />

öffentlichen Verkehr bestellt und bezahlt der <strong>Kanton</strong> zusammen mit dem Bund seit<br />

1996 sämtliche Leistungen des Grundangebotes des öffentlichen Regionalverkehrs<br />

(Bestellprinzip). Dabei erstreckt sich die Koordinationsaufgabe des <strong>Kanton</strong>s zur Sicherung<br />

der Qualität der Transportketten auf das gesamte Angebot des öffentlichen<br />

Verkehrs innerhalb des <strong>Kanton</strong>sgebiets. Für die Attraktivität einer Verbindung ist<br />

nicht nur die Angebotsqualität einzelner Linien massgebend, sondern auch deren<br />

Verknüpfung mit den zeitlichen, örtlichen und tariflichen Aspekten (kurzes und bequemes<br />

Umsteigen, durchgehende Tarifierung, bzw. ein einziges Billett für die ganze<br />

Fahrt etc.).<br />

Für die Weiterentwicklung des Systems des öffentlichen Verkehrs sind in erster Linie<br />

die gesamtschweizerischen Konzepte Bahn und Bus 2000 (im Allgemeinen und<br />

spezifisch für die Verbindung Chur - Zürich) und das darauf aufbauende Konzept<br />

"Neues Eisenbahn Verkehrs Angebot Retica“ (NEVA Retica) der RhB massgebend.<br />

Ausschliesslicher Ortsverkehr sowie Spezialangebote im regionalen und überregionalen<br />

Verkehr, wie beispielsweise rein touristische Angebote (Skibusse etc.), fallen<br />

in die alleinige Zuständigkeit der beteiligten Gemeinden bzw. von privaten Trägerschaften.<br />

Der <strong>Kanton</strong> beteiligt sich an der Finanzierung solcher Leistungen in der<br />

Regel nicht, er ist aber bei der Koordination behilflich.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Es wird ein öffentliches Verkehrsangebot bereitgestellt, das die Anforderungen der<br />

unterschiedlichen Benützer in jeder Hinsicht möglichst umfassend erfüllt und die<br />

Anliegen einer dezentralen Besiedlung unterstützt.<br />

■ Strategischer Schwerpunkt<br />

Das <strong>Kanton</strong>sgebiet mit dem öffentlichen Verkehr wesensgerecht erschliessen<br />

� Die ländlichen Räume werden mit einem Grundangebot an öffentlichen Ver-<br />

„NEVA Retica“<br />

s. Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 133

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