Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Verkehr 6.3 Öffentlicher Verkehr<br />
6.3 Öffentlicher Verkehr<br />
6.3.1 Angebote des öffentlichen Verkehrs<br />
A Ausgangslage<br />
Für die Verbindung mit den Nachbarkantonen und umliegenden Ländern sorgen die<br />
Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGBahn)<br />
und die Rhätische Bahn RhB sowie mehrere vom Postautodienst und anderen<br />
Transportunternehmen betriebene Buslinien.<br />
Für den innerkantonalen öffentlichen Verkehr sorgen diverse konzessionierte Transportunternehmungen<br />
auf Schiene und Strasse (z. B. RhB, MGBahn, SBB, Postautodienst<br />
usw.). Dabei haben die Gemeinden einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene<br />
Basis- und Zusatzerschliessung durch den regionalen Busverkehr. Dieser<br />
richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Anzahl Arbeitsplätze im Einzugsbereich<br />
einer Buslinie. Zusätzlich mitberücksichtigt werden die Struktur der Bevölkerung,<br />
die Logiernächte, die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse sowie die Verkehrsbeziehungen<br />
zu den zentralen Orten.<br />
Gestützt auf das Eisenbahngesetz des Bundes und auf das kantonale Gesetz über den<br />
öffentlichen Verkehr bestellt und bezahlt der <strong>Kanton</strong> zusammen mit dem Bund seit<br />
1996 sämtliche Leistungen des Grundangebotes des öffentlichen Regionalverkehrs<br />
(Bestellprinzip). Dabei erstreckt sich die Koordinationsaufgabe des <strong>Kanton</strong>s zur Sicherung<br />
der Qualität der Transportketten auf das gesamte Angebot des öffentlichen<br />
Verkehrs innerhalb des <strong>Kanton</strong>sgebiets. Für die Attraktivität einer Verbindung ist<br />
nicht nur die Angebotsqualität einzelner Linien massgebend, sondern auch deren<br />
Verknüpfung mit den zeitlichen, örtlichen und tariflichen Aspekten (kurzes und bequemes<br />
Umsteigen, durchgehende Tarifierung, bzw. ein einziges Billett für die ganze<br />
Fahrt etc.).<br />
Für die Weiterentwicklung des Systems des öffentlichen Verkehrs sind in erster Linie<br />
die gesamtschweizerischen Konzepte Bahn und Bus 2000 (im Allgemeinen und<br />
spezifisch für die Verbindung Chur - Zürich) und das darauf aufbauende Konzept<br />
"Neues Eisenbahn Verkehrs Angebot Retica“ (NEVA Retica) der RhB massgebend.<br />
Ausschliesslicher Ortsverkehr sowie Spezialangebote im regionalen und überregionalen<br />
Verkehr, wie beispielsweise rein touristische Angebote (Skibusse etc.), fallen<br />
in die alleinige Zuständigkeit der beteiligten Gemeinden bzw. von privaten Trägerschaften.<br />
Der <strong>Kanton</strong> beteiligt sich an der Finanzierung solcher Leistungen in der<br />
Regel nicht, er ist aber bei der Koordination behilflich.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Es wird ein öffentliches Verkehrsangebot bereitgestellt, das die Anforderungen der<br />
unterschiedlichen Benützer in jeder Hinsicht möglichst umfassend erfüllt und die<br />
Anliegen einer dezentralen Besiedlung unterstützt.<br />
■ Strategischer Schwerpunkt<br />
Das <strong>Kanton</strong>sgebiet mit dem öffentlichen Verkehr wesensgerecht erschliessen<br />
� Die ländlichen Räume werden mit einem Grundangebot an öffentlichen Ver-<br />
„NEVA Retica“<br />
s. Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 133