Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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3.5 Traditionelle Kulturlandschaften <strong>Landschaft</strong><br />
vernachlässigt wird und die Bauten dadurch langsam zerfallen. In den intensiver genutzten<br />
Räumen werden diese Bauten oftmals für andere landwirtschaftliche Zwecke<br />
genutzt.<br />
Durch das Zusammenwirken von traditionellen Bauten als Einzelobjekte oder Ensembles<br />
mit der landschaftlichen Umgebung entsteht eine besondere Art von Kulturlandschaft.<br />
Sie ist vorwiegend im traditionellen Temporärsiedlungsraum erhalten<br />
geblieben. Wo sie noch in der ursprünglichen Form erhalten und besonders wertvoll<br />
sind, können <strong>Landschaft</strong> und Bauten als Zeugen einer ehemaligen landwirtschaftlichen<br />
Bewirtschaftungsform in ihrer Gesamtheit im öffentlichen Interesse schützenswert<br />
sein. Schützenswerte Kulturlandschaften mit landschaftsprägenden Bauten<br />
können demnach nur erhalten werden, wenn sowohl die <strong>Landschaft</strong> als auch die<br />
Bauten in ihrem Charakter geschützt und gepflegt werden.<br />
Nicht alle Bauten in einer solchen Kulturlandschaft tragen in demselben Masse zur<br />
Schutzwürdigkeit bei. Schützenswert sind diejenigen Bauten, die im Zusammenhang<br />
mit der traditionellen Bewirtschaftung des Kulturlandes entstanden sind und den<br />
Gesamtwert der Kulturlandschaft ausmachen oder wesentlich mitbestimmen. Die<br />
Erhaltung funktionslos gewordener Bauten kann auch unter Inkaufnahme einer gewissen<br />
Umnutzung sichergestellt werden.<br />
Es besteht ein übergeordnetes Interesse am Erhalt besonders wertvoller traditioneller<br />
Kulturlandschaften mit landschaftsprägenden Bauten. Zur Koordination und im<br />
Hinblick auf die gesamtkantonal angestrebte räumliche Entwicklung formuliert der<br />
<strong>Kanton</strong> im <strong>Richtplan</strong> die erforderlichen Kriterien für die Bezeichnung und den Umgang<br />
mit diesen Kulturlandschaften (vgl. Art. 39 RPV).<br />
B Leitüberlegungen<br />
� Zielsetzung<br />
Traditionelle Kulturlandschaften im Temporärsiedlungsraum, die durch das Zusammenwirken<br />
von Bauten mit ihrer landschaftlichen Umgebung noch intakt und deshalb<br />
besonders wertvoll sind, sollen durch die Bewirtschaftung und Pflege des Umlandes<br />
sowie durch Umnutzungen (Zweckänderungen) funktionsloser Bauten erhalten<br />
bleiben.<br />
� Grundsätze<br />
Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist ein Akt im öffentlichen Interesse<br />
Wertvolle traditionelle Kulturlandschaften mit den dazugehörenden Bauten werden<br />
im öffentlichen Interesse erhalten und unter Schutz gestellt. Besteht kein öffentliches<br />
Interesse an der Erhaltung der einzelnen Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden<br />
Bauten, sollen sich diese entsprechend der Nutzungsaufgabe verändern (natürlicher<br />
Abgang).<br />
Integralen Ansatz verwenden<br />
Die Erhaltung der Kulturlandschaften mit landschaftsprägender Bauten stützt sich<br />
auf eine integrale Betrachtung, welche die Interessen der <strong>Landschaft</strong> (Ökologie,<br />
<strong>Landschaft</strong>sbild), des kulturellen Erbes (Gesellschaft) und der Nutzung (Wirtschaft)<br />
gleichwertig berücksichtigt. Im Vordergrund stehen folgende Aspekte:<br />
� vielfältige, naturnahe und gepflegte <strong>Landschaft</strong> als touristischen Angebotsfaktor<br />
erhalten;<br />
48 Stand 19. September 2003<br />
5.5.2<br />
3.1<br />
4.1, 4.3