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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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3.5 Traditionelle Kulturlandschaften <strong>Landschaft</strong><br />

vernachlässigt wird und die Bauten dadurch langsam zerfallen. In den intensiver genutzten<br />

Räumen werden diese Bauten oftmals für andere landwirtschaftliche Zwecke<br />

genutzt.<br />

Durch das Zusammenwirken von traditionellen Bauten als Einzelobjekte oder Ensembles<br />

mit der landschaftlichen Umgebung entsteht eine besondere Art von Kulturlandschaft.<br />

Sie ist vorwiegend im traditionellen Temporärsiedlungsraum erhalten<br />

geblieben. Wo sie noch in der ursprünglichen Form erhalten und besonders wertvoll<br />

sind, können <strong>Landschaft</strong> und Bauten als Zeugen einer ehemaligen landwirtschaftlichen<br />

Bewirtschaftungsform in ihrer Gesamtheit im öffentlichen Interesse schützenswert<br />

sein. Schützenswerte Kulturlandschaften mit landschaftsprägenden Bauten<br />

können demnach nur erhalten werden, wenn sowohl die <strong>Landschaft</strong> als auch die<br />

Bauten in ihrem Charakter geschützt und gepflegt werden.<br />

Nicht alle Bauten in einer solchen Kulturlandschaft tragen in demselben Masse zur<br />

Schutzwürdigkeit bei. Schützenswert sind diejenigen Bauten, die im Zusammenhang<br />

mit der traditionellen Bewirtschaftung des Kulturlandes entstanden sind und den<br />

Gesamtwert der Kulturlandschaft ausmachen oder wesentlich mitbestimmen. Die<br />

Erhaltung funktionslos gewordener Bauten kann auch unter Inkaufnahme einer gewissen<br />

Umnutzung sichergestellt werden.<br />

Es besteht ein übergeordnetes Interesse am Erhalt besonders wertvoller traditioneller<br />

Kulturlandschaften mit landschaftsprägenden Bauten. Zur Koordination und im<br />

Hinblick auf die gesamtkantonal angestrebte räumliche Entwicklung formuliert der<br />

<strong>Kanton</strong> im <strong>Richtplan</strong> die erforderlichen Kriterien für die Bezeichnung und den Umgang<br />

mit diesen Kulturlandschaften (vgl. Art. 39 RPV).<br />

B Leitüberlegungen<br />

� Zielsetzung<br />

Traditionelle Kulturlandschaften im Temporärsiedlungsraum, die durch das Zusammenwirken<br />

von Bauten mit ihrer landschaftlichen Umgebung noch intakt und deshalb<br />

besonders wertvoll sind, sollen durch die Bewirtschaftung und Pflege des Umlandes<br />

sowie durch Umnutzungen (Zweckänderungen) funktionsloser Bauten erhalten<br />

bleiben.<br />

� Grundsätze<br />

Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist ein Akt im öffentlichen Interesse<br />

Wertvolle traditionelle Kulturlandschaften mit den dazugehörenden Bauten werden<br />

im öffentlichen Interesse erhalten und unter Schutz gestellt. Besteht kein öffentliches<br />

Interesse an der Erhaltung der einzelnen Kulturlandschaft mit landschaftsprägenden<br />

Bauten, sollen sich diese entsprechend der Nutzungsaufgabe verändern (natürlicher<br />

Abgang).<br />

Integralen Ansatz verwenden<br />

Die Erhaltung der Kulturlandschaften mit landschaftsprägender Bauten stützt sich<br />

auf eine integrale Betrachtung, welche die Interessen der <strong>Landschaft</strong> (Ökologie,<br />

<strong>Landschaft</strong>sbild), des kulturellen Erbes (Gesellschaft) und der Nutzung (Wirtschaft)<br />

gleichwertig berücksichtigt. Im Vordergrund stehen folgende Aspekte:<br />

� vielfältige, naturnahe und gepflegte <strong>Landschaft</strong> als touristischen Angebotsfaktor<br />

erhalten;<br />

48 Stand 19. September 2003<br />

5.5.2<br />

3.1<br />

4.1, 4.3

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