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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Siedlung und Ausstattung 5.3 Siedlungsqualität<br />

Emissionen an der Quelle vermeiden<br />

Durch den Einsatz und die Verwendung moderner Technologien und Geräte sowie<br />

einheimischer erneuerbarer Energien werden die Luftbelastung und die Lärmemission<br />

so gering als möglich gehalten.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Siedlungs- und Verkehrsplanung werden in den raumplanerischen Verfahren aufeinander<br />

abgestimmt.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

Für Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Anlagen werden die Lärmkataster<br />

durch den Bund erstellt und die Lärmsanierungsprogramme verfügt. Für alle übrigen<br />

zivilen Anlagen, mit Ausnahme der National- und <strong>Kanton</strong>sstrassen, durch die<br />

Gemeinden.<br />

Federführung: Bund, <strong>Kanton</strong>, Gemeinde<br />

Die Gemeinden werden bei der Umsetzung der Lärmsanierungsprogramme und der<br />

Massnahmenpläne Luft unterstützt. Die Umweltsituation wird erfasst und es werden<br />

bei Bedarf für neue belastete Gebiete die erforderlichen Massnahmen erlassen. Änderungen<br />

bestehender oder der Erlass neuer Massnahmenpläne werden auf die angestrebte<br />

räumliche Entwicklung abgestimmt.<br />

Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />

Bei kantonseigenen Liegenschaften und Grundstücken sowie subventionierten Gebäuden<br />

werden die Möglichkeiten zum Energiesparen genutzt, vermehrt einheimische<br />

erneuerbare Energieträger eingesetzt und die Abwärme aus Industrie und öffentlichen<br />

Bauten und Anlagen genutzt.<br />

Federführung: Hochbauamt<br />

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Beheizung von Gebäuden mit<br />

möglichst emissionsarmen Anlagen und Energieträgern wird durch das Schaffen von<br />

Anreizen gefördert.<br />

Federführung: Amt für Energie<br />

Die Gemeinden achten bei der Entwicklung von Zentrums- und Arbeitsplatzgebieten,<br />

der Ausscheidung und Erschliessung neuer Gebiete und der Siedlungserneuerung<br />

und -verdichtung darauf, dass möglichst wenig zusätzliche Mobilität verursacht<br />

wird. Die Gebiete sind mit dem öffentlichen Verkehr soweit möglich und wirtschaftlich<br />

tragbar zu erschliessen.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

Die Gemeinden und Regionen berücksichtigen bei ihren Planungen die Störfallrisiken.<br />

Sie sorgen für die Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis<br />

(Wohnnutzungen, Grundwasserschutzgebiete) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.<br />

Wenn nötig werden Trenngürtel ausgeschieden. Entlang der SBB-<br />

Streckengleise wird mit neuen Bauten und Anlagen nach Möglichkeit ein Abstand<br />

von 200 Metern eingehalten.<br />

Federführung: Gemeinden und Regionen<br />

Stand 19. September 2003 109<br />

7.2.1<br />

5.2.1, 5.2.3

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