Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Siedlung und Ausstattung 5.3 Siedlungsqualität<br />
Emissionen an der Quelle vermeiden<br />
Durch den Einsatz und die Verwendung moderner Technologien und Geräte sowie<br />
einheimischer erneuerbarer Energien werden die Luftbelastung und die Lärmemission<br />
so gering als möglich gehalten.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Siedlungs- und Verkehrsplanung werden in den raumplanerischen Verfahren aufeinander<br />
abgestimmt.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
Für Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Anlagen werden die Lärmkataster<br />
durch den Bund erstellt und die Lärmsanierungsprogramme verfügt. Für alle übrigen<br />
zivilen Anlagen, mit Ausnahme der National- und <strong>Kanton</strong>sstrassen, durch die<br />
Gemeinden.<br />
Federführung: Bund, <strong>Kanton</strong>, Gemeinde<br />
Die Gemeinden werden bei der Umsetzung der Lärmsanierungsprogramme und der<br />
Massnahmenpläne Luft unterstützt. Die Umweltsituation wird erfasst und es werden<br />
bei Bedarf für neue belastete Gebiete die erforderlichen Massnahmen erlassen. Änderungen<br />
bestehender oder der Erlass neuer Massnahmenpläne werden auf die angestrebte<br />
räumliche Entwicklung abgestimmt.<br />
Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />
Bei kantonseigenen Liegenschaften und Grundstücken sowie subventionierten Gebäuden<br />
werden die Möglichkeiten zum Energiesparen genutzt, vermehrt einheimische<br />
erneuerbare Energieträger eingesetzt und die Abwärme aus Industrie und öffentlichen<br />
Bauten und Anlagen genutzt.<br />
Federführung: Hochbauamt<br />
Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Beheizung von Gebäuden mit<br />
möglichst emissionsarmen Anlagen und Energieträgern wird durch das Schaffen von<br />
Anreizen gefördert.<br />
Federführung: Amt für Energie<br />
Die Gemeinden achten bei der Entwicklung von Zentrums- und Arbeitsplatzgebieten,<br />
der Ausscheidung und Erschliessung neuer Gebiete und der Siedlungserneuerung<br />
und -verdichtung darauf, dass möglichst wenig zusätzliche Mobilität verursacht<br />
wird. Die Gebiete sind mit dem öffentlichen Verkehr soweit möglich und wirtschaftlich<br />
tragbar zu erschliessen.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
Die Gemeinden und Regionen berücksichtigen bei ihren Planungen die Störfallrisiken.<br />
Sie sorgen für die Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis<br />
(Wohnnutzungen, Grundwasserschutzgebiete) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.<br />
Wenn nötig werden Trenngürtel ausgeschieden. Entlang der SBB-<br />
Streckengleise wird mit neuen Bauten und Anlagen nach Möglichkeit ein Abstand<br />
von 200 Metern eingehalten.<br />
Federführung: Gemeinden und Regionen<br />
Stand 19. September 2003 109<br />
7.2.1<br />
5.2.1, 5.2.3