Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Landschaft</strong> 3.2 Landwirtschaft<br />
Federführung: Regionen<br />
Die Erhaltung besonders artenreicher Flächen (Flachmoore, Trockenwiesen, Blumenwiesen<br />
einschliesslich der Narzissenwiesen) und von wertvollen Kulturlandschaften<br />
wird mit speziellen Beiträgen gefördert. Diese Beitragszahlungen werden<br />
auf das kantonale Vertragsflächenprogramm abgestimmt.<br />
Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Ökologischer Leistungsnachweis: Der ökologische Leistungsnachweis umfasst eine ausgeglichene<br />
Düngerbilanz, Vornahme von Bodenanalysen, einen angemessenen Anteil an ökologischen<br />
Ausgleichsflächen, eine geregelte Fruchtfolge, einen geeigneten Bodenschutz und eine gezielte<br />
Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln (gemäss Landwirtschaftsgesetz).<br />
� Beispiele für den Anpassungsprozess der Landwirtschaft: Eine Zunahme der Betriebsgrösse<br />
führt zu einer rationelleren Produktion (je mehr, desto billiger) und begünstigt zudem den Ersatz<br />
von menschlicher Arbeitskraft durch (günstigere) Maschinen. Die Zahl der in der Landwirtschaft<br />
Beschäftigten nimmt ab. Da der landwirtschaftliche Boden sich nicht vermehren lässt, kommt es<br />
zu einer Abnahme der Betriebszahl (bei gleichbleibender oder abnehmender Bewirtschaftungsfläche)<br />
bzw. zu einer Zunahme der Betriebsgrösse. Landwirtschaftsbetriebe im Siedlungsgebiet<br />
kommen aufgrund erhöhter (gesetzlicher) Betriebsauflagen (Emissionen, tierschutzgerechte Tierhaltung)<br />
unter Druck (Aussiedlungsdruck). Der immer stärker werdende wirtschaftliche Druck<br />
auf die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einer Zunahme der spezialisierten Produktion. Im Weiteren<br />
ist eine gestiegene Diversifizierung bezüglich Einkommenssicherung (Nebenerwerb, eigenes<br />
touristisches Angebot) festzustellen. Bei den Heimweiden und Alpen ist die Maximalnutzung gesetzlich<br />
vorgegeben; es besteht örtlich aber eine Tendenz zur Unternutzung.<br />
� Flächenverlust: Einerseits werden die produktivsten Flächen der tieferen Lagen durch andere<br />
Nutzungen wie beispielsweise Bauentwicklung (Siedlung, Verkehr) oder Einrichtungen für Erholung<br />
und Sport bedrängt. Andererseits scheint die künftige Landbewirtschaftung vermehrt nur<br />
gesichert für Flächen, welche maschinell bewirtschaftbar sind und für die gleichzeitig die Direktzahlungen<br />
aufrechterhalten werden. In Gebieten jedoch, in denen die maschinelle Bewirtschaftung<br />
nicht oder nur mit grossem Aufwand möglich ist (i. d. R. Grenzertragsflächen), droht die<br />
Nutzungsaufgabe.<br />
� Umnutzungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Bauten: Die eidg. Raumplanungsverordnung<br />
vom 28.6.2000 regelt die erforderlichen Details auf Verordnungsstufe weitgehend (Art. 24 – 24d<br />
RPG und Art. 39 ff RPV).<br />
� Innere Aufstockung bedeutet eine betriebliche Ergänzung der bodenabhängigen Produktion<br />
durch einen bodenunabhängigen Produktionszweig (in den Bereichen der Tiermast, des Gemüseanbaus<br />
und des produzierenden Gartenbaus). Die Obergrenze für die innere Aufstockung mit bodenunabhängiger<br />
Produktion ist gemäss eidgenössischer Raumplanungsgesetzgebung folgendermassen<br />
festgelegt: der Anteil der bodenabhängigen Produktion überwiegt jenen der bodenunabhängigen<br />
Produktion oder der Trockensubstanzbedarf kommt zu mindestens 70% aus hofeigener<br />
Produktion.<br />
� Intensivlandwirtschaftsgebiete sind Gebiete mit Bauten und Anlagen, die überwiegend oder<br />
ausschliesslich der bodenunabhängigen Produktion dienen und über die so genannte „innere Aufstockung“<br />
hinausgehen. Intensivlandwirtschaftsgebiete werden im Rahmen der kommunalen<br />
Nutzungsplanung als Intensivlandwirtschaftszonen bezeichnet und sind Teile der Landwirtschaftszone.<br />
� Das landwirtschaftlich genutzte Land ist in der Nutzungsplanung als Landwirtschaftszone ausgeschieden.<br />
Die Landwirtschaftszone umfasst somit – mit Ausnahme des noch nicht überbauten<br />
und noch landwirtschaftlich genutzten Siedlungsgebietes sowie der Weidwälder und Waldweiden<br />
Stand 19. September 2003 35<br />
3.7