Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.10 Naturgefahren<br />
cherung mittels Schutzwäldern. Nutzungsänderungen oder neue Nutzungen berücksichtigen<br />
die bestehenden bzw. künftigen Gefahrenpotenziale.<br />
� Wo diese Gefahrenabwehr ungenügend bzw. nicht möglich ist oder dadurch die<br />
Nutzungseinschränkungen zu gross sind, erfolgt die Schadenabwendung durch<br />
gezielten Objektschutz oder mit Schutzbauten an der Gefahrenquelle. Dies erfolgt<br />
differenziert nach Gefährdung und möglichem Schadenmass. Es werden<br />
gewisse Sachschäden bzw. temporäre Nutzungseinschränkungen in Kauf genommen,<br />
wenn der Schutzaufwand unverhältnismässig gross wird. Dementsprechend<br />
werden die Konzepte zum Risikomanagement ausgestaltet.<br />
� Bei grösseren Nutzungsänderungen ausserhalb des bisherigen Erfassungsperimeters<br />
werden fallweise Risikobewertungen vorgenommen. Risikobewertungen<br />
sind Inhalt von Eignungs- und Machbarkeitsstudien und werden im Rahmen der<br />
<strong>Richtplan</strong>ung und der Ausscheidung bzw. Anpassung der Gefahrenzonen berücksichtigt.<br />
■ Grundsätze<br />
Naturgefahren umfassend berücksichtigen<br />
Sämtliche bestehende Naturgefahren werden erfasst (Lawinen, Wasser, Sturz- und<br />
Rutschprozesse). Dabei werden die Wirkungsräume der einzelnen Naturgefahren,<br />
die rechtskräftigen Gefahrenzonen und die Werke für die Gefahrenabwehr in einem<br />
Gefahreninformationssystem zusammengefasst. Dieses wird bei allen raumwirksamen<br />
Tätigkeiten beigezogen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schadenereignissen<br />
werden die veränderten oder neuen Gefahrenpotenziale abgeschätzt. Je nach zu<br />
erwartender Wirkung werden die Strategien zur Gefahrenvermeidung und -abwehr<br />
bzw. die Gefahrenkarte und die Gefahrenzonen angepasst.<br />
Schutzwälder beobachten und Stabilität sicherstellen<br />
Es wird sichergestellt, dass Schutzwälder zugleich eine hohe Schutzwirkung und eine<br />
hohe Stabilität aufweisen.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Es wird ein umfassendes Gefahreninformationssystem aufgebaut, das auch künftig<br />
mögliche Gefahren insbesondere als Folge der Klimaänderung berücksichtigt. Dabei<br />
werden neben den Lawinen auch die Gefährdung durch Wasser, Sturz- und<br />
Rutschprozesse erfasst. Die Freihaltung der Gewässerräume wird in Absprache mit<br />
dem Amt für Raumplanung und der Fachstelle Wasserbau des Tiefbauamtes sichergestellt.<br />
Zudem wird ein Risikomanagement entsprechend dem differenzierten Gefahrenschutz<br />
aufgebaut.<br />
Federführung: Amt für Wald<br />
Die fallweisen Risikobeurteilungen bezüglich bestehenden und neuen Gefahren sowie<br />
der Nachweis für die Eignung und Machbarkeit für bestimmte Nutzungen (inkl.<br />
Kosten-Nutzen in Bezug auf den Schutzgrad) werden geprüft.<br />
Federführung: Amt für Wald<br />
Die Gemeinden passen die Gefahrenzonen im Nutzungsplan entsprechend den jeweils<br />
vorliegenden Ergebnissen der Gefahrenbeurteilung des <strong>Kanton</strong>s an.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
„Fallbezogene<br />
Risikobewertung“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Umfassende Berücksichtigung“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Abschätzung<br />
neuer Gefahren“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Schutzwälder“<br />
s. Erläuterungen<br />
3.3<br />
„Gefahreninformationssystem“<br />
s. Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 73<br />
3.9