22.12.2012 Aufrufe

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landschaft</strong> 3.10 Naturgefahren<br />

cherung mittels Schutzwäldern. Nutzungsänderungen oder neue Nutzungen berücksichtigen<br />

die bestehenden bzw. künftigen Gefahrenpotenziale.<br />

� Wo diese Gefahrenabwehr ungenügend bzw. nicht möglich ist oder dadurch die<br />

Nutzungseinschränkungen zu gross sind, erfolgt die Schadenabwendung durch<br />

gezielten Objektschutz oder mit Schutzbauten an der Gefahrenquelle. Dies erfolgt<br />

differenziert nach Gefährdung und möglichem Schadenmass. Es werden<br />

gewisse Sachschäden bzw. temporäre Nutzungseinschränkungen in Kauf genommen,<br />

wenn der Schutzaufwand unverhältnismässig gross wird. Dementsprechend<br />

werden die Konzepte zum Risikomanagement ausgestaltet.<br />

� Bei grösseren Nutzungsänderungen ausserhalb des bisherigen Erfassungsperimeters<br />

werden fallweise Risikobewertungen vorgenommen. Risikobewertungen<br />

sind Inhalt von Eignungs- und Machbarkeitsstudien und werden im Rahmen der<br />

<strong>Richtplan</strong>ung und der Ausscheidung bzw. Anpassung der Gefahrenzonen berücksichtigt.<br />

■ Grundsätze<br />

Naturgefahren umfassend berücksichtigen<br />

Sämtliche bestehende Naturgefahren werden erfasst (Lawinen, Wasser, Sturz- und<br />

Rutschprozesse). Dabei werden die Wirkungsräume der einzelnen Naturgefahren,<br />

die rechtskräftigen Gefahrenzonen und die Werke für die Gefahrenabwehr in einem<br />

Gefahreninformationssystem zusammengefasst. Dieses wird bei allen raumwirksamen<br />

Tätigkeiten beigezogen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schadenereignissen<br />

werden die veränderten oder neuen Gefahrenpotenziale abgeschätzt. Je nach zu<br />

erwartender Wirkung werden die Strategien zur Gefahrenvermeidung und -abwehr<br />

bzw. die Gefahrenkarte und die Gefahrenzonen angepasst.<br />

Schutzwälder beobachten und Stabilität sicherstellen<br />

Es wird sichergestellt, dass Schutzwälder zugleich eine hohe Schutzwirkung und eine<br />

hohe Stabilität aufweisen.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Es wird ein umfassendes Gefahreninformationssystem aufgebaut, das auch künftig<br />

mögliche Gefahren insbesondere als Folge der Klimaänderung berücksichtigt. Dabei<br />

werden neben den Lawinen auch die Gefährdung durch Wasser, Sturz- und<br />

Rutschprozesse erfasst. Die Freihaltung der Gewässerräume wird in Absprache mit<br />

dem Amt für Raumplanung und der Fachstelle Wasserbau des Tiefbauamtes sichergestellt.<br />

Zudem wird ein Risikomanagement entsprechend dem differenzierten Gefahrenschutz<br />

aufgebaut.<br />

Federführung: Amt für Wald<br />

Die fallweisen Risikobeurteilungen bezüglich bestehenden und neuen Gefahren sowie<br />

der Nachweis für die Eignung und Machbarkeit für bestimmte Nutzungen (inkl.<br />

Kosten-Nutzen in Bezug auf den Schutzgrad) werden geprüft.<br />

Federführung: Amt für Wald<br />

Die Gemeinden passen die Gefahrenzonen im Nutzungsplan entsprechend den jeweils<br />

vorliegenden Ergebnissen der Gefahrenbeurteilung des <strong>Kanton</strong>s an.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

„Fallbezogene<br />

Risikobewertung“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Umfassende Berücksichtigung“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Abschätzung<br />

neuer Gefahren“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Schutzwälder“<br />

s. Erläuterungen<br />

3.3<br />

„Gefahreninformationssystem“<br />

s. Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 73<br />

3.9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!