Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Siedlung und Ausstattung 5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />
zungen sind dabei folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
� Kapazität bestehender Anschlussstrassen zum übergeordneten Strassennetz<br />
� Anschlussgeleise für Güterverkehr<br />
� Anschlussmöglichkeiten an das Netz des öffentlichen Verkehrs<br />
� vorhandene Infrastruktureinrichtungen.<br />
Publikumsintensive Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen auf bestehende<br />
Strukturen ausrichten<br />
Standorte für neue Einkaufszentren, Fachmärkte und andere vergleichbare Konsumund<br />
Freizeiteinrichtungen werden so gewählt, dass sie die gewachsenen Versorgungsnetze<br />
berücksichtigen und auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar<br />
sind. Für Nutzungen, die ein hohes motorisiertes Verkehrsaufkommen auslösen,<br />
werden Standorte gewählt, die auch einen möglichst direkten Anschluss an das<br />
übergeordnete Strassennetz haben. Neue grössere publikumsintensive Einrichtungen<br />
oder die Erweiterung bestehender Einrichtungen dienen der Verbesserung der bestehenden<br />
Versorgungsnetze. Neue Bauten für publikumsintensive Nutzungen werden<br />
möglichst nicht auf der ‚grünen Wiese‘ erstellt, sondern auf sinnvollen Standorten<br />
(z. B. Umnutzungen).<br />
Berücksichtigung des Umweltschutzes<br />
Die Zentrumskerngebiete und Arbeitsplatzgebiete sowie grosse Versorgungs- und<br />
Freizeiteinrichtungen sind so zu planen, dass die negativen Umweltauswirkungen<br />
gesamthaft und langfristig am geringsten sind. Die Planungsträger sorgen für die<br />
Abstimmung der Nutzungsart und -intensität auf den Verkehr. Umweltbelastungen<br />
werden in einer Gesamtschau beurteilt und möglichst vermindert.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten fördert der <strong>Kanton</strong> die Weiterentwicklung<br />
der Zentrumskerngebiete und Arbeitsplatzgebiete. Auch die Weiterentwicklung<br />
der von den Regionen bezeichneten regionalen Dienstleistungszentren und<br />
Gewerbegebiete wird unterstützt.<br />
Federführung: Amt für Wirtschaft und Tourismus<br />
Bei der Planung von Einkaufszentren, Fachmärkten und anderen vergleichbaren<br />
Konsum- und Freizeiteinrichtungen, die ausserhalb der bezeichneten Zentren und<br />
Schwerpunkträume liegen oder zu einer erheblichen Veränderung der regionalen<br />
Versorgungsstruktur führen, wird ein <strong>Richtplan</strong>verfahren durchgeführt.<br />
Federführung: Regionen<br />
Aufgrund von Entwicklungsvorstellungen und in Übereinstimmung mit den bezeichneten<br />
Zentren und den bezeichneten Zentrumskerngebieten und Arbeitsplatzgebieten<br />
können die Regionen weitere Gebiete für überkommunale Dienstleistungen und Gewerbenutzungen<br />
bezeichnen.<br />
Federführung: Regionen<br />
Die Gemeinden mit Zentrumskerngebieten oder Arbeitsplatzgebieten überprüfen ihre<br />
Planungsmittel in Bezug auf die Weiterentwicklung dieser Gebiete. Sie regeln die<br />
„Bauten und<br />
Anlagen mit<br />
grossem Publikumsverkehr“<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
6.3<br />
"Erhebliche Veränderung<br />
der regionalenVersorgungsstruktur“<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 103