22.12.2012 Aufrufe

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Siedlung und Ausstattung 5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />

zungen sind dabei folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />

� Kapazität bestehender Anschlussstrassen zum übergeordneten Strassennetz<br />

� Anschlussgeleise für Güterverkehr<br />

� Anschlussmöglichkeiten an das Netz des öffentlichen Verkehrs<br />

� vorhandene Infrastruktureinrichtungen.<br />

Publikumsintensive Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen auf bestehende<br />

Strukturen ausrichten<br />

Standorte für neue Einkaufszentren, Fachmärkte und andere vergleichbare Konsumund<br />

Freizeiteinrichtungen werden so gewählt, dass sie die gewachsenen Versorgungsnetze<br />

berücksichtigen und auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar<br />

sind. Für Nutzungen, die ein hohes motorisiertes Verkehrsaufkommen auslösen,<br />

werden Standorte gewählt, die auch einen möglichst direkten Anschluss an das<br />

übergeordnete Strassennetz haben. Neue grössere publikumsintensive Einrichtungen<br />

oder die Erweiterung bestehender Einrichtungen dienen der Verbesserung der bestehenden<br />

Versorgungsnetze. Neue Bauten für publikumsintensive Nutzungen werden<br />

möglichst nicht auf der ‚grünen Wiese‘ erstellt, sondern auf sinnvollen Standorten<br />

(z. B. Umnutzungen).<br />

Berücksichtigung des Umweltschutzes<br />

Die Zentrumskerngebiete und Arbeitsplatzgebiete sowie grosse Versorgungs- und<br />

Freizeiteinrichtungen sind so zu planen, dass die negativen Umweltauswirkungen<br />

gesamthaft und langfristig am geringsten sind. Die Planungsträger sorgen für die<br />

Abstimmung der Nutzungsart und -intensität auf den Verkehr. Umweltbelastungen<br />

werden in einer Gesamtschau beurteilt und möglichst vermindert.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten fördert der <strong>Kanton</strong> die Weiterentwicklung<br />

der Zentrumskerngebiete und Arbeitsplatzgebiete. Auch die Weiterentwicklung<br />

der von den Regionen bezeichneten regionalen Dienstleistungszentren und<br />

Gewerbegebiete wird unterstützt.<br />

Federführung: Amt für Wirtschaft und Tourismus<br />

Bei der Planung von Einkaufszentren, Fachmärkten und anderen vergleichbaren<br />

Konsum- und Freizeiteinrichtungen, die ausserhalb der bezeichneten Zentren und<br />

Schwerpunkträume liegen oder zu einer erheblichen Veränderung der regionalen<br />

Versorgungsstruktur führen, wird ein <strong>Richtplan</strong>verfahren durchgeführt.<br />

Federführung: Regionen<br />

Aufgrund von Entwicklungsvorstellungen und in Übereinstimmung mit den bezeichneten<br />

Zentren und den bezeichneten Zentrumskerngebieten und Arbeitsplatzgebieten<br />

können die Regionen weitere Gebiete für überkommunale Dienstleistungen und Gewerbenutzungen<br />

bezeichnen.<br />

Federführung: Regionen<br />

Die Gemeinden mit Zentrumskerngebieten oder Arbeitsplatzgebieten überprüfen ihre<br />

Planungsmittel in Bezug auf die Weiterentwicklung dieser Gebiete. Sie regeln die<br />

„Bauten und<br />

Anlagen mit<br />

grossem Publikumsverkehr“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

6.3<br />

"Erhebliche Veränderung<br />

der regionalenVersorgungsstruktur“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!