Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Landschaft</strong> Objekte Naturschutzgebiete<br />
Anhang 3.L4<br />
Objekte Naturschutzgebiete<br />
Erläuterung<br />
Grundlage<br />
Grundlage für den <strong>Richtplan</strong>inhalt bilden folgende Inventare:<br />
� Auen nationaler und regionaler Bedeutung, Gletschervorfelder und Schwemmebenen nationaler<br />
Bedeutung<br />
� Hochmoore nationaler und regionaler Bedeutung<br />
� Flachmoore nationaler und regionaler Bedeutung<br />
� Amphibienlaichgebiete nationaler und regionaler Bedeutung<br />
� Weitere Naturschutzgebiete regionaler Bedeutung<br />
Bei sich überlagernden Objekten (z. B. Flachmoor in einer Aue) wurde dies vermerkt.<br />
Reihenfolge<br />
Es folgen die detaillierten Listen in der thematischen Reihenfolge gemäss den Grundlagen (Auen,<br />
Gletschervorfelder und Schwemmebenen, Hochmoore, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, weitere<br />
Naturschutzgebiete).<br />
Innerhalb eines Themas sind die Objekte nach Regionen und innerhalb der Region nach der Objektnummer<br />
analog den Grundlagen aufgeführt.<br />
Wenn sich ein Objekt innerhalb der Region über Gemeindegrenzen erstreckt, wird es nur einmal aufgeführt.<br />
Die betroffenen Gemeinden sind in einer Spalte ersichtlich.<br />
Stand der Koordination<br />
Die Objekte wurden auf ihre Umsetzung auf Stufe Nutzungsplanung oder auf das Vorhandensein von<br />
Schutzverträgen überprüft. Bei der Zuweisung des Koordinationsstandes wurde zwischen folgenden<br />
Fällen unterschieden:<br />
1. Ist ein Objekt nationaler oder regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung umgesetzt<br />
oder bestehen Schutzverträge, besteht kein Handlungsbedarf (Ausgangslage).<br />
2. Ist ein Objekt nationaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />
keine Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, wird das Objekt festgesetzt (Festsetzung).<br />
3. Ist ein Objekt nationaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />
Konflikte grundsätzlicher Art mit anderen Nutzungen bekannt, erhält das Objekt den Koordinationsstand<br />
Zwischenergebnis (Zwischenergebnis).<br />
4. Ist ein Objekt regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />
keine Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, wird das Objekt festgesetzt (Festsetzung).<br />
5. Ist ein Objekt regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />
Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, erhält das Objekt den Koordinationsstand Zwischenergebnis<br />
(Zwischenergebnis).<br />
Es wurde darauf verzichtet, die Objekte grau zu hinterlegen (Leserlichkeit). Die Objekte des Anhanges<br />
3.L4 sind Gegenstand des <strong>Richtplan</strong>beschlusses.<br />
Stand 19. September 2003 Anhang 3.L4