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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> Objekte Naturschutzgebiete<br />

Anhang 3.L4<br />

Objekte Naturschutzgebiete<br />

Erläuterung<br />

Grundlage<br />

Grundlage für den <strong>Richtplan</strong>inhalt bilden folgende Inventare:<br />

� Auen nationaler und regionaler Bedeutung, Gletschervorfelder und Schwemmebenen nationaler<br />

Bedeutung<br />

� Hochmoore nationaler und regionaler Bedeutung<br />

� Flachmoore nationaler und regionaler Bedeutung<br />

� Amphibienlaichgebiete nationaler und regionaler Bedeutung<br />

� Weitere Naturschutzgebiete regionaler Bedeutung<br />

Bei sich überlagernden Objekten (z. B. Flachmoor in einer Aue) wurde dies vermerkt.<br />

Reihenfolge<br />

Es folgen die detaillierten Listen in der thematischen Reihenfolge gemäss den Grundlagen (Auen,<br />

Gletschervorfelder und Schwemmebenen, Hochmoore, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, weitere<br />

Naturschutzgebiete).<br />

Innerhalb eines Themas sind die Objekte nach Regionen und innerhalb der Region nach der Objektnummer<br />

analog den Grundlagen aufgeführt.<br />

Wenn sich ein Objekt innerhalb der Region über Gemeindegrenzen erstreckt, wird es nur einmal aufgeführt.<br />

Die betroffenen Gemeinden sind in einer Spalte ersichtlich.<br />

Stand der Koordination<br />

Die Objekte wurden auf ihre Umsetzung auf Stufe Nutzungsplanung oder auf das Vorhandensein von<br />

Schutzverträgen überprüft. Bei der Zuweisung des Koordinationsstandes wurde zwischen folgenden<br />

Fällen unterschieden:<br />

1. Ist ein Objekt nationaler oder regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung umgesetzt<br />

oder bestehen Schutzverträge, besteht kein Handlungsbedarf (Ausgangslage).<br />

2. Ist ein Objekt nationaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />

keine Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, wird das Objekt festgesetzt (Festsetzung).<br />

3. Ist ein Objekt nationaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />

Konflikte grundsätzlicher Art mit anderen Nutzungen bekannt, erhält das Objekt den Koordinationsstand<br />

Zwischenergebnis (Zwischenergebnis).<br />

4. Ist ein Objekt regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />

keine Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, wird das Objekt festgesetzt (Festsetzung).<br />

5. Ist ein Objekt regionaler Bedeutung im Rahmen der Nutzungsplanung nicht umgesetzt und es sind<br />

Konflikte mit anderen Nutzungen bekannt, erhält das Objekt den Koordinationsstand Zwischenergebnis<br />

(Zwischenergebnis).<br />

Es wurde darauf verzichtet, die Objekte grau zu hinterlegen (Leserlichkeit). Die Objekte des Anhanges<br />

3.L4 sind Gegenstand des <strong>Richtplan</strong>beschlusses.<br />

Stand 19. September 2003 Anhang 3.L4

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