Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />
B Leitüberlegungen<br />
� Zielsetzung<br />
Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet werden konsequent getrennt. Die Funktionsfähigkeit<br />
der Siedlungen und der Bedarf an Nutzfläche werden durch Siedlungsentwicklung<br />
nach innen, optimierte Siedlungsnutzung und Siedlungserneuerung langfristig<br />
gesichert. Der Bodenverbrauch wird minimiert, indem das Siedlungsgebiet<br />
massvoll und gezielt erweitert wird<br />
� Strategische Schwerpunkte<br />
Entwicklung des Siedlungsgebietes nach innen lenken<br />
Die Entwicklung des Siedlungsgebietes erfolgt wo immer möglich und zweckmässig<br />
nach innen. Die Bausubstanz und Infrastruktur werden langfristig in ihrem Wert gesichert.<br />
Dabei wird die Siedlungsqualität erhalten oder verbessert und die Verfügbarkeit<br />
des Baulandes gefördert.<br />
Siedlungsgebiet gezielt erweitern und differenziert beurteilen<br />
Erweiterungen des Siedlungsgebietes werden dort vorgenommen, wo Synergien mit<br />
bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht werden, wo die Siedlungsqualität<br />
verbessert oder erhalten werden kann und wo eine ausgewiesene Nachfrage besteht.<br />
Die zusätzliche Umweltbelastung wird gesamthaft möglichst gering gehalten.<br />
Erweiterungen des Siedlungsgebietes sind an folgende Anforderungen gebunden:<br />
� Leitbild, Zielvorstellungen<br />
� In städtischen Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen: Abstimmung<br />
auf regionales Siedlungskonzept<br />
� Bedarfsnachweis (Nutzungsreserven, künftiger Bedarf)<br />
� Gestaltungs- und Erschliessungskonzept<br />
� Keine anderen überwiegenden Interessen berührt<br />
� Nachweis über die Verfügbarkeit des Baulandes.<br />
� Grundsätze<br />
Wo erforderlich Siedlungsgrenzen langfristig halten<br />
Langfristig stabile Siedlungsgrenzen werden dort festgelegt, wo sie aus Gründen der<br />
regionalen Raumordnung, der Aufrechterhaltung wichtiger Wildtier- oder <strong>Landschaft</strong>skorridore<br />
oder aus Gründen des Orts- und <strong>Landschaft</strong>sbildes oder des Denkmalschutzes<br />
notwendig sind. Das Siedlungsgebiet wird über diese Grenzen hinaus<br />
nicht erweitert.<br />
Grössere oder einseitig strukturierte Gebiete nach Gesamtkonzepten erneuern<br />
Erneuerungsvorhaben, die Auswirkungen auf die Gesamtsiedlung oder grössere<br />
Teile davon haben, werden nach einem Gesamtkonzept durchgeführt. Darunter fällt<br />
auch die Erneuerung einseitig strukturierter Siedlungsteile wie z. B. Ferienhaus- und<br />
Appartementhaussiedlungen. Die Erneuerung zielt auch auf die Erhaltung der bestehenden<br />
Siedlungsqualität und bei immissionsbelasteten Gebieten auch auf deren<br />
Verbesserung.<br />
96 Stand 19. September 2003<br />
3.11<br />
5.3<br />
„Erweiterungsbedarf“<br />
s. Erläuterungen<br />
5.3.1<br />
„Stabile Siedlungsgrenzen“<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
3.8