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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />

B Leitüberlegungen<br />

� Zielsetzung<br />

Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet werden konsequent getrennt. Die Funktionsfähigkeit<br />

der Siedlungen und der Bedarf an Nutzfläche werden durch Siedlungsentwicklung<br />

nach innen, optimierte Siedlungsnutzung und Siedlungserneuerung langfristig<br />

gesichert. Der Bodenverbrauch wird minimiert, indem das Siedlungsgebiet<br />

massvoll und gezielt erweitert wird<br />

� Strategische Schwerpunkte<br />

Entwicklung des Siedlungsgebietes nach innen lenken<br />

Die Entwicklung des Siedlungsgebietes erfolgt wo immer möglich und zweckmässig<br />

nach innen. Die Bausubstanz und Infrastruktur werden langfristig in ihrem Wert gesichert.<br />

Dabei wird die Siedlungsqualität erhalten oder verbessert und die Verfügbarkeit<br />

des Baulandes gefördert.<br />

Siedlungsgebiet gezielt erweitern und differenziert beurteilen<br />

Erweiterungen des Siedlungsgebietes werden dort vorgenommen, wo Synergien mit<br />

bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht werden, wo die Siedlungsqualität<br />

verbessert oder erhalten werden kann und wo eine ausgewiesene Nachfrage besteht.<br />

Die zusätzliche Umweltbelastung wird gesamthaft möglichst gering gehalten.<br />

Erweiterungen des Siedlungsgebietes sind an folgende Anforderungen gebunden:<br />

� Leitbild, Zielvorstellungen<br />

� In städtischen Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen: Abstimmung<br />

auf regionales Siedlungskonzept<br />

� Bedarfsnachweis (Nutzungsreserven, künftiger Bedarf)<br />

� Gestaltungs- und Erschliessungskonzept<br />

� Keine anderen überwiegenden Interessen berührt<br />

� Nachweis über die Verfügbarkeit des Baulandes.<br />

� Grundsätze<br />

Wo erforderlich Siedlungsgrenzen langfristig halten<br />

Langfristig stabile Siedlungsgrenzen werden dort festgelegt, wo sie aus Gründen der<br />

regionalen Raumordnung, der Aufrechterhaltung wichtiger Wildtier- oder <strong>Landschaft</strong>skorridore<br />

oder aus Gründen des Orts- und <strong>Landschaft</strong>sbildes oder des Denkmalschutzes<br />

notwendig sind. Das Siedlungsgebiet wird über diese Grenzen hinaus<br />

nicht erweitert.<br />

Grössere oder einseitig strukturierte Gebiete nach Gesamtkonzepten erneuern<br />

Erneuerungsvorhaben, die Auswirkungen auf die Gesamtsiedlung oder grössere<br />

Teile davon haben, werden nach einem Gesamtkonzept durchgeführt. Darunter fällt<br />

auch die Erneuerung einseitig strukturierter Siedlungsteile wie z. B. Ferienhaus- und<br />

Appartementhaussiedlungen. Die Erneuerung zielt auch auf die Erhaltung der bestehenden<br />

Siedlungsqualität und bei immissionsbelasteten Gebieten auch auf deren<br />

Verbesserung.<br />

96 Stand 19. September 2003<br />

3.11<br />

5.3<br />

„Erweiterungsbedarf“<br />

s. Erläuterungen<br />

5.3.1<br />

„Stabile Siedlungsgrenzen“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

3.8

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