Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.8 Wildlebensräume und Jagd <strong>Landschaft</strong><br />
Im Rahmen der Planung, der Erneuerung und des Unterhalts von Verkehrsanlagen<br />
bzw. bei Bewilligung von Bauten und Anlagen werden die Aufrechterhaltung und<br />
Verbesserung der Bewegungsnetze wildlebender Säugetiere berücksichtigt. Zur Minimierung<br />
der Unfälle mit Wildtieren werden sinnvolle, den Wildwechsel weiterhin<br />
gewährleistende Massnahmen ergriffen.<br />
Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
Synthesekarte<br />
� Als Wildtiere bzw. Wild bezeichnet der Gesetzgeber die wildlebenden Säugetiere (ausgenommen<br />
Fledermäuse, Mäuse und Igel) sowie alle Vogelarten. Die einheimischen Huftiere<br />
(Rothirsch, Reh, Gämse, Alpensteinbock und Wildschwein) werden auch als Schalenwild bezeichnet.<br />
� Unter dem Begriff Biotophege werden alle Hegemassnahmen zusammengefasst, die den Lebensraum<br />
des Wildes schützen, das Angebot an natürlich gewachsener Nahrung verbessern sowie<br />
Deckungsmöglichkeiten und wichtige Lebensraumstrukturen erhalten.<br />
� Wildtierkorridore sind Lebensraumverbindungen an neuralgischen, seitlich begrenzten Abschnitten<br />
des Bewegungsnetzes von grösseren landlebenden Wildtieren, allenfalls von Amphibien<br />
und Reptilien. Teilweise sind diese Abschnitte heute nicht mehr passierbar. Unterbrochen<br />
werden sie durch Autobahnen, andere stark befahrene Strassen und Bahnlinien sowie durch das<br />
Zusammenwachsen von Siedlungen.<br />
� Eine wichtige Grundlage zur Erhebung der Lage der wichtigsten Wildtierkorridore und Problembereiche<br />
bildet eine Untersuchung der Vogelwarte Sempach, die im Auftrag der Schweizerischen<br />
Gesellschaft für Wildtierbiologie (SGW) und im Rahmen eines Projektes des Bundesamtes<br />
für Umwelt, Wald und <strong>Landschaft</strong> (BUWAL) durchgeführt wurde. Die Erarbeitung fand in Zusammenarbeit<br />
mit dem <strong>Kanton</strong>alen Amt für Jagd und Fischerei statt. Diese Korridore sind in der<br />
Synthesekarte dargestellt. Für eine genügend abgesicherte Bezeichnung wichtiger, zu erhaltender<br />
bzw. aufzuwertender Korridore reicht diese Grundlage jedoch noch nicht aus.<br />
� In Wildruhegebieten (teilweise auch Wintersperrgebiete genannt) gelten örtlich und zeitlich beschränkte<br />
Fahr- und Betretungsverbote oder -gebote, um das Wild in kritischen Zeiten (v. a.<br />
Februar bis April) vor schädlichen Störungen zu schützen.<br />
� Wildschutzgebiete (nicht Wildschongebiete) sind von der Regierung bezeichnete Gebiete mit<br />
totalem (allgemeine Wildschutzgebiete) oder partiellem (Hochjagdasyle, Hasenasyle etc.) Jagdverbot.<br />
Sie sind ein wichtiges Mittel zur Umsetzung der Jagdplanung. Vom Bundesrat bezeichnete<br />
Eidgenössische Jagdbanngebiete zählen ebenfalls zu den Wildschutzgebieten.<br />
� Als Wildeinstandsgebiete werden Räume bezeichnet, in denen sich eine oder mehrere Wildarten<br />
über längere Zeit oder während des ganzen Jahres aufhalten.<br />
E Objekte<br />
Keine.<br />
64 Stand 19. September 2003