Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.3 Wald<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Bei der Realisierung von kantonseigenen Bauten und Anlagen oder vom <strong>Kanton</strong><br />
subventionierten Bauten und Anlagen (z. B. Brücken, Schallschutz, Verbauungen<br />
und Gebäude) wird der Einsatz von Holz als Baumaterial bevorzugt.<br />
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />
Bei der Koordination von Waldentwicklungsplanung (WEP) und <strong>Richtplan</strong>ung bzw.<br />
Entwicklungskonzepten werden folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
� Rechtskräftige Planungen (Richt- und Nutzungspläne) sowie <strong>Landschaft</strong>s- und<br />
Naturschutzgebiete (gemäss NHG), die Wald überlagern und nicht aufgrund ihres<br />
Waldcharakters schutzwürdig sind, werden im WEP berücksichtigt. Zudem<br />
werden die Ergebnisse von Entwicklungskonzepten, Sach- und Spezialplanungen<br />
berücksichtigt. Planungen, die gleichzeitig in Arbeit sind, werden inhaltlich<br />
und verfahrensmässig aufeinander abgestimmt. Entstehen trotzdem Differenzen,<br />
werden diese im Rahmen der <strong>Richtplan</strong>ung bereinigt.<br />
� Grundlagen aus anderen Planungen werden im WEP (Karte oder Text) als Information<br />
unter Angabe des Standes gekennzeichnet. Sie werden klar von den<br />
behördenverbindlichen WEP-Regelungen getrennt.<br />
� Nutzungen ausserhalb des Waldes mit erheblichen Auswirkungen auf den Wald<br />
werden im Rahmen des WEP als Abstimmungsbedarf aufgezeigt. Die Abstimmung<br />
erfolgt im Rahmen der kantonalen oder regionalen <strong>Richtplan</strong>ung.<br />
Federführung: Amt für Wald<br />
Bei Aktivitäten, die ihren Schwerpunkt ausserhalb des Waldes haben, diesen jedoch<br />
direkt (z. B. Langlaufloipe) oder indirekt (durch Vertreibung des Wildes in den<br />
Wald) beeinflussen können, wird die Beeinträchtigung geprüft und gesamthaft abgewogen.<br />
In Wäldern mit besonderer Schutzfunktion wird die Waldverjüngung laufend<br />
beobachtet.<br />
Federführung: Amt für Wald<br />
Das Offenhalten der einwachsenden Flächen liegt primär im Aufgabenbereich der<br />
Landwirtschaft.<br />
Federführung: Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung<br />
Die Forstorgane stellen eine angemessene Beratung und Mitarbeit bei der Bewältigung<br />
der Brachflächenproblematik sicher.<br />
Federführung: Amt für Wald<br />
3.6, 3.7<br />
„NHG“ s. Erläuterungen<br />
3.1, 4.3<br />
„Beeinflussungen“<br />
s. Erläuterungen<br />
3.10<br />
„Brachflächen“ s.<br />
Erläuterungen<br />
3.2<br />
„Brachflächen“ s.<br />
Erläuterungen<br />
3.2<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Der Waldentwicklungsplan (WEP) regelt behördenverbindlich die überbetriebliche Waldnutzung<br />
und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen am Wald. Er wird<br />
regional erarbeitet (siehe Abbildung 3.7).<br />
� Im Betriebsplan (BP) legt der Waldeigentümer fest, wie die Vorgaben des WEP im Einzelnen<br />
umzusetzen sind. Im Betriebsplan werden die mittelfristigen Ziele sowie die allfälligen Massnahmen<br />
und deren Dringlichkeit bestimmt.<br />
� Naturkundlich wertvolle Waldflächen sind beispielsweise besondere Waldgesellschaften, Wälder<br />
mit besonderer Artenvielfalt, mit seltenen oder störungsempfindlichen Tier- oder Pflanzenarten,<br />
Wälder mit besonderer Vernetzungsfunktion für Tier- und Pflanzenarten, repräsentative Beispiele<br />
häufiger Waldgesellschaften mit besonders vielfältigen Strukturen und ungestörter Dynamik.<br />
Stand 19. September 2003 39