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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.3 Wald<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Bei der Realisierung von kantonseigenen Bauten und Anlagen oder vom <strong>Kanton</strong><br />

subventionierten Bauten und Anlagen (z. B. Brücken, Schallschutz, Verbauungen<br />

und Gebäude) wird der Einsatz von Holz als Baumaterial bevorzugt.<br />

Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />

Bei der Koordination von Waldentwicklungsplanung (WEP) und <strong>Richtplan</strong>ung bzw.<br />

Entwicklungskonzepten werden folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

� Rechtskräftige Planungen (Richt- und Nutzungspläne) sowie <strong>Landschaft</strong>s- und<br />

Naturschutzgebiete (gemäss NHG), die Wald überlagern und nicht aufgrund ihres<br />

Waldcharakters schutzwürdig sind, werden im WEP berücksichtigt. Zudem<br />

werden die Ergebnisse von Entwicklungskonzepten, Sach- und Spezialplanungen<br />

berücksichtigt. Planungen, die gleichzeitig in Arbeit sind, werden inhaltlich<br />

und verfahrensmässig aufeinander abgestimmt. Entstehen trotzdem Differenzen,<br />

werden diese im Rahmen der <strong>Richtplan</strong>ung bereinigt.<br />

� Grundlagen aus anderen Planungen werden im WEP (Karte oder Text) als Information<br />

unter Angabe des Standes gekennzeichnet. Sie werden klar von den<br />

behördenverbindlichen WEP-Regelungen getrennt.<br />

� Nutzungen ausserhalb des Waldes mit erheblichen Auswirkungen auf den Wald<br />

werden im Rahmen des WEP als Abstimmungsbedarf aufgezeigt. Die Abstimmung<br />

erfolgt im Rahmen der kantonalen oder regionalen <strong>Richtplan</strong>ung.<br />

Federführung: Amt für Wald<br />

Bei Aktivitäten, die ihren Schwerpunkt ausserhalb des Waldes haben, diesen jedoch<br />

direkt (z. B. Langlaufloipe) oder indirekt (durch Vertreibung des Wildes in den<br />

Wald) beeinflussen können, wird die Beeinträchtigung geprüft und gesamthaft abgewogen.<br />

In Wäldern mit besonderer Schutzfunktion wird die Waldverjüngung laufend<br />

beobachtet.<br />

Federführung: Amt für Wald<br />

Das Offenhalten der einwachsenden Flächen liegt primär im Aufgabenbereich der<br />

Landwirtschaft.<br />

Federführung: Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung<br />

Die Forstorgane stellen eine angemessene Beratung und Mitarbeit bei der Bewältigung<br />

der Brachflächenproblematik sicher.<br />

Federführung: Amt für Wald<br />

3.6, 3.7<br />

„NHG“ s. Erläuterungen<br />

3.1, 4.3<br />

„Beeinflussungen“<br />

s. Erläuterungen<br />

3.10<br />

„Brachflächen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

3.2<br />

„Brachflächen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

3.2<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Der Waldentwicklungsplan (WEP) regelt behördenverbindlich die überbetriebliche Waldnutzung<br />

und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen am Wald. Er wird<br />

regional erarbeitet (siehe Abbildung 3.7).<br />

� Im Betriebsplan (BP) legt der Waldeigentümer fest, wie die Vorgaben des WEP im Einzelnen<br />

umzusetzen sind. Im Betriebsplan werden die mittelfristigen Ziele sowie die allfälligen Massnahmen<br />

und deren Dringlichkeit bestimmt.<br />

� Naturkundlich wertvolle Waldflächen sind beispielsweise besondere Waldgesellschaften, Wälder<br />

mit besonderer Artenvielfalt, mit seltenen oder störungsempfindlichen Tier- oder Pflanzenarten,<br />

Wälder mit besonderer Vernetzungsfunktion für Tier- und Pflanzenarten, repräsentative Beispiele<br />

häufiger Waldgesellschaften mit besonders vielfältigen Strukturen und ungestörter Dynamik.<br />

Stand 19. September 2003 39

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