Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.3 Siedlungsqualität Siedlung und Ausstattung<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Einwirkungen (Immissionen) sind Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gewässerverunreinigungen<br />
oder andere Eingriffe in Gewässer, Bodenbelastungen, Veränderungen<br />
des Erbmaterials von Organismen sowie Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung von<br />
Lebensgemeinschaften, die durch den Bau und Betrieb von Anlagen, durch den Umgang mit Stoffen,<br />
Organismen oder Abfällen oder durch die Bewirtschaftung des Bodens erzeugt werden.<br />
� Als Störfall gilt ein ausserordentliches Ereignis in einem Betrieb oder auf einem Verkehrsweg,<br />
bei welchem erhebliche Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals resp. auf oder ausserhalb des<br />
Verkehrswegs auftreten.<br />
� Das Risiko wird bestimmt durch das Ausmass der möglichen Schädigungen der Bevölkerung oder<br />
der Umwelt infolge von Störfällen und der Wahrscheinlichkeit mit der diese eintreten. Ob die von<br />
einem Betrieb oder einer Verkehrsanlage ausgehenden Risiken akzeptabel sind oder nicht, muss<br />
von der Vollzugsbehörde, im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> ist dies das Amt für Natur und Umwelt, beurteilt<br />
werden. Wenn der Bedarf besteht, ordnet die Vollzugsbehörde risikomindernde Massnahmen<br />
an.<br />
E Objekte<br />
Keine<br />
5.4 Besondere Siedlungsformen<br />
5.4.1 Streusiedlungsgebiete<br />
A Ausgangslage<br />
Verschiedene Gebiete des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> sind traditionelle Streusiedlungsgebiete.<br />
Bei diesen Streusiedlungen handelt es sich nicht um Gebiete mit irgendwelchen<br />
verstreuten Bauten, sondern um historisch gewachsene und dauernd besiedelte<br />
Gebiete. Traditionelle Streusiedlungsformen zeichnen sich durch den unmittelbaren<br />
Zusammenhang zwischen der Baute und der Bewirtschaftung des umliegendes Kulturlandes<br />
aus, typisches Beispiel sind die Walsersiedlungen. Traditionelle Streusiedlungen<br />
sind eine besondere Art von Kulturlandschaft.<br />
Bei traditionellen Streusiedlungsgebieten handelt es sich – wie bei anderen Siedlungsgebieten<br />
im Berggebiet auch – oft um wirtschaftlich eher schwache Gebiete.<br />
Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Besiedlung des ländlichen Raumes macht<br />
der <strong>Kanton</strong> von der rechtlich umschriebenen Möglichkeit Gebrauch, Streusiedlungsgebiete<br />
zu bezeichnen. Damit können die Voraussetzungen für die Dauerbesiedlung<br />
in jenen Gebieten verbessert werden, wo ein historisch gewachsener, ausgeprägter<br />
Siedlungskern oft fehlt. Es geht dabei um ein dynamisches Verständnis für die<br />
Weiterentwicklung des dauernd bewohnten Siedlungsraumes und nicht um den<br />
Schutz des ehemals temporär genutzten Teils der traditionellen Siedlungsgebiete.<br />
„Kriterien“,<br />
„Grundlagen“ s.<br />
Erläuterungen<br />
3.5.2, 5.5.2<br />
110 Stand 19. September 2003