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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.3 Siedlungsqualität Siedlung und Ausstattung<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Einwirkungen (Immissionen) sind Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gewässerverunreinigungen<br />

oder andere Eingriffe in Gewässer, Bodenbelastungen, Veränderungen<br />

des Erbmaterials von Organismen sowie Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung von<br />

Lebensgemeinschaften, die durch den Bau und Betrieb von Anlagen, durch den Umgang mit Stoffen,<br />

Organismen oder Abfällen oder durch die Bewirtschaftung des Bodens erzeugt werden.<br />

� Als Störfall gilt ein ausserordentliches Ereignis in einem Betrieb oder auf einem Verkehrsweg,<br />

bei welchem erhebliche Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals resp. auf oder ausserhalb des<br />

Verkehrswegs auftreten.<br />

� Das Risiko wird bestimmt durch das Ausmass der möglichen Schädigungen der Bevölkerung oder<br />

der Umwelt infolge von Störfällen und der Wahrscheinlichkeit mit der diese eintreten. Ob die von<br />

einem Betrieb oder einer Verkehrsanlage ausgehenden Risiken akzeptabel sind oder nicht, muss<br />

von der Vollzugsbehörde, im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> ist dies das Amt für Natur und Umwelt, beurteilt<br />

werden. Wenn der Bedarf besteht, ordnet die Vollzugsbehörde risikomindernde Massnahmen<br />

an.<br />

E Objekte<br />

Keine<br />

5.4 Besondere Siedlungsformen<br />

5.4.1 Streusiedlungsgebiete<br />

A Ausgangslage<br />

Verschiedene Gebiete des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> sind traditionelle Streusiedlungsgebiete.<br />

Bei diesen Streusiedlungen handelt es sich nicht um Gebiete mit irgendwelchen<br />

verstreuten Bauten, sondern um historisch gewachsene und dauernd besiedelte<br />

Gebiete. Traditionelle Streusiedlungsformen zeichnen sich durch den unmittelbaren<br />

Zusammenhang zwischen der Baute und der Bewirtschaftung des umliegendes Kulturlandes<br />

aus, typisches Beispiel sind die Walsersiedlungen. Traditionelle Streusiedlungen<br />

sind eine besondere Art von Kulturlandschaft.<br />

Bei traditionellen Streusiedlungsgebieten handelt es sich – wie bei anderen Siedlungsgebieten<br />

im Berggebiet auch – oft um wirtschaftlich eher schwache Gebiete.<br />

Mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Besiedlung des ländlichen Raumes macht<br />

der <strong>Kanton</strong> von der rechtlich umschriebenen Möglichkeit Gebrauch, Streusiedlungsgebiete<br />

zu bezeichnen. Damit können die Voraussetzungen für die Dauerbesiedlung<br />

in jenen Gebieten verbessert werden, wo ein historisch gewachsener, ausgeprägter<br />

Siedlungskern oft fehlt. Es geht dabei um ein dynamisches Verständnis für die<br />

Weiterentwicklung des dauernd bewohnten Siedlungsraumes und nicht um den<br />

Schutz des ehemals temporär genutzten Teils der traditionellen Siedlungsgebiete.<br />

„Kriterien“,<br />

„Grundlagen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

3.5.2, 5.5.2<br />

110 Stand 19. September 2003

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