Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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3.2 Landwirtschaft <strong>Landschaft</strong><br />
– das gesamte durch die Landwirtschaft und den bodengebundenen Gartenbau bewirtschaftete<br />
Gebiet einschliesslich der Maiensäss- und Alpgebiete.<br />
� Produktion und Pflege: Ein grundlegender Strukturwandel in der internationalen und nationalen<br />
Landwirtschaft ist unabwendbar. Der Verlauf dieses Strukturwandels und die erfolgversprechende<br />
Positionierung im deregulierten und offenen Agrarmarkt hängt von den nationalen und regionalen<br />
politischen Entscheiden ab. Im Massenmarkt hat die Bündner Landwirtschaft keine Überlebensperspektive.<br />
Die Ausrichtung auf Qualität ist wirtschaftliche Notwendigkeit. Sie dient<br />
gleichzeitig auch einem nachhaltigen Umgang mit dem Lebensraum und hilft, die landwirtschaftliche<br />
Kultur und die <strong>Landschaft</strong> als touristisches Kapital zu sichern.<br />
� Vernetzungskonzepte: Im Rahmen von Vernetzungskonzepten wird gebietsweise festgelegt,<br />
welche besonderen Leistungen die Landwirtschaft zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der<br />
Artenvielfalt erbringt. Diese Leistungen können mit höheren Beitragen unterstützt werden (Öko-<br />
Qualitätsverordnung des Bundes). Vernetzungskonzepte können auch Teil von <strong>Landschaft</strong>sentwicklungskonzepten<br />
sein (Kapitel 3.1).<br />
� Besonders geeignetes Landwirtschaftsland, im Rahmen des <strong>Richtplan</strong>s 1988 bezeichnet, umschreibt<br />
die Kerngebiete des landwirtschaftlich genutzten Landes und stellt mengenmässig das<br />
wichtigste Produktionspotenzial der Bündner Landwirtschaft dar. Das besonders geeignete<br />
Landwirtschaftsland ist in der Synthesekarte dargestellt.<br />
� Bei den Fruchtfolgeflächen (FFF) handelt es sich um besonders geeignetes Ackerland zur Sicherung<br />
der Ernährungsbasis in Zeiten gestörter Zufuhr. FFF wurden in einer <strong>Richtplan</strong>anpassung<br />
im Jahre 1988 festgelegt und im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund im „Sachplan<br />
Fruchtfolgeflächen“ aus dem Jahr 1992 aktualisiert. Die FFF sind in den Synthesekarten dargestellt.<br />
Gemäss Sachplan FFF des Bundes hat der <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> den Auftrag, FFF im Umfang<br />
von 6‘300 ha zu sichern. Gemäss Art. 30 RPV sorgen die <strong>Kanton</strong>e mittels Landwirtschaftszonen<br />
für die Sicherung der FFF. Basierend auf den Grundlagen der <strong>Richtplan</strong>ung wurden sämtliche<br />
114 Gemeinden mit FFF untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass 6‘702 ha FFF mittels Landwirtschaftszonen<br />
gesichert sind. Rund 5‘363 ha sind mittels eines speziellen FFF-Eintrags in der<br />
Nutzungsplanung speziell gekennzeichnet. In fünf Gemeinden sind die FFF noch nicht mit einer<br />
Landwirtschaftszone gesichert. Dabei handelt es sich um rund 365 ha FFF. Die Revisionen dieser<br />
Nutzungsplanungen sind im Gange.<br />
� Bei den Talschaften ohne Fruchtfolgeflächen, bei denen das besonders geeignete Landwirtschaftsland<br />
wie Fruchtfolgefläche zu behandeln ist, handelt es sich um: Val Medel, Vals, Safiental,<br />
Schams, Avers, Rheinwald, Lenzerheide, oberes Albulatal, oberes Surses, Schanfigg, oberes<br />
Prättigau, <strong>Landschaft</strong> Davos, Samnaun, Oberengadin mit Seitentälern, Val Bregaglia und<br />
Calanca.<br />
� Der Handlungsbedarf bei den landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen ergibt sich aus<br />
folgenden Überlegungen (Stand Ende 2001):<br />
Gesamtmeliorationen: In 111 Gemeinden (von total 209) wurden Gesamtmeliorationen durchgeführt.<br />
In 86 Gemeinden stehen diese noch an oder sind in Arbeit. In 12 Gemeinden werden voraussichtlich<br />
keine grösseren Meliorationen erforderlich sein.<br />
Mit den Gesamtmeliorationen wurde auch das notwendige Wegnetz geschaffen. In manchen Gemeinden<br />
kann dies aufgrund der Grösse und Topographie sehr umfangreich sein. Der Unterhalt<br />
und die Sicherung der Erschliessungsanlagen werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen.<br />
In <strong>Graubünden</strong> werden ca. 15‘700 Milchkühe gealpt. Die Massnahmen zur Qualitätssicherung<br />
sind in zahlreichen Alpen noch ausstehend, diese Alpen müssen nach den Qualitätsvorschriften<br />
saniert werden.<br />
Erst knapp ein Viertel des rund 45'000 Tiere zählenden Rindviehbestandes ist in Laufställen untergebracht.<br />
Es besteht ein grosser Bedarf an Erneuerungen und Strukturverbesserungen.<br />
E Objekte<br />
Keine.<br />
36 Stand 19. September 2003