Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.8 Militärische Nutzung<br />
volkswirtschaftlichen Aspekte der militärischen Belegung in den Gemeinden zu<br />
berücksichtigen.<br />
Zivile Mitbenützung von militärischen Anlagen ermöglichen<br />
Innerhalb von Bauzonen wird die zivile Mitbenützung militärischer Bauten und<br />
Anlagen gefördert, soweit dies mit militärischen Interessen vereinbar ist.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Vorgesehene Änderungen der Belegung (auch bei Vertragschiessplätzen) sind dem<br />
<strong>Kanton</strong> frühzeitig anlässlich des jährlich stattfindenden Informationsaustausches<br />
mitzuteilen.<br />
Federführung: Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />
Die Vertragsschiessplätze (Hilfsschiessplätze mit Dienstbarkeitsverträgen) sind bei<br />
der Ergänzung und Anpassung des Sachplanes Militär zu berücksichtigen.<br />
Federführung: Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />
Zugänge zu Übersetzstellen gemäss Sachplan des Bundes werden gewährleistet. Bei<br />
Anpassungen des Strassen- oder Schienennetzes im Bereich von Übersetzstellen ist<br />
vorgängig das VBS zu konsultieren.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />
� Sachplan Militär: Der Sachplan Militär (SPM) vom 28.02.01 baut auf dem Sachplan Waffenund<br />
Schiessplätze (SWS) vom 19. August 1998 und dessen Anpassungen vom 15. September<br />
1999 und vom 31. Mai 2000 auf. Er ergänzt den SWS mit den Bereichen Militärflugplätze und<br />
Übersetzstellen. Überdies enthält er die notwendigen Grundsätze zur Abstimmung aller raumwirksamen<br />
militärischen Tätigkeiten sowie zur Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen<br />
Stellen. Im SWS bzw. SPM werden folgende Objekte aufgeführt:<br />
Nr.<br />
<strong>Kanton</strong><br />
Nr.<br />
SWS<br />
Anlagen Aktivität Stand der Koordination<br />
im SPM<br />
01.MS.01 18.11 Eidgenössischer Waffenplatz<br />
Chur<br />
01.MS.02 18.12 Eidgenössischer Waffenplatz<br />
St. Luzisteig<br />
Weiterführung der militärischen<br />
Nutzung im bisherigen Rahmen<br />
Weiterführung der militärischen<br />
Nutzung im bisherigen Rahmen<br />
Sanierung Kasernenanlage 3. Etappe<br />
Festsetzung<br />
Festsetzung<br />
01.MS.03 18.4 Übersetzstelle Landquart Festsetzung<br />
02.MS.01 18.21 Schiessplatz Breil/Brigels Weiterführung der militärischen<br />
Nutzung im bisherigen Rahmen<br />
02.MS.02 18.25 Schiessplatz Val<br />
Cristallina<br />
04.MS.01 18.23 Schiessplatz Hinterrhein -<br />
Rheinwald<br />
Weiterführung der militärischen<br />
Nutzung im bisherigen Rahmen<br />
Weiterführung der militärischen<br />
Nutzung im bisherigen Rahmen<br />
Verbesserung der Infrastruktur (Pisten,<br />
Zieldarstellung, Betriebsgebäude,<br />
Wuhrverschiebung)<br />
Festsetzung<br />
Festsetzung<br />
Festsetzung<br />
Stand 19. September 2003 173