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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.8 Militärische Nutzung<br />

volkswirtschaftlichen Aspekte der militärischen Belegung in den Gemeinden zu<br />

berücksichtigen.<br />

Zivile Mitbenützung von militärischen Anlagen ermöglichen<br />

Innerhalb von Bauzonen wird die zivile Mitbenützung militärischer Bauten und<br />

Anlagen gefördert, soweit dies mit militärischen Interessen vereinbar ist.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Vorgesehene Änderungen der Belegung (auch bei Vertragschiessplätzen) sind dem<br />

<strong>Kanton</strong> frühzeitig anlässlich des jährlich stattfindenden Informationsaustausches<br />

mitzuteilen.<br />

Federführung: Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />

Die Vertragsschiessplätze (Hilfsschiessplätze mit Dienstbarkeitsverträgen) sind bei<br />

der Ergänzung und Anpassung des Sachplanes Militär zu berücksichtigen.<br />

Federführung: Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />

Zugänge zu Übersetzstellen gemäss Sachplan des Bundes werden gewährleistet. Bei<br />

Anpassungen des Strassen- oder Schienennetzes im Bereich von Übersetzstellen ist<br />

vorgängig das VBS zu konsultieren.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />

� Sachplan Militär: Der Sachplan Militär (SPM) vom 28.02.01 baut auf dem Sachplan Waffenund<br />

Schiessplätze (SWS) vom 19. August 1998 und dessen Anpassungen vom 15. September<br />

1999 und vom 31. Mai 2000 auf. Er ergänzt den SWS mit den Bereichen Militärflugplätze und<br />

Übersetzstellen. Überdies enthält er die notwendigen Grundsätze zur Abstimmung aller raumwirksamen<br />

militärischen Tätigkeiten sowie zur Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen<br />

Stellen. Im SWS bzw. SPM werden folgende Objekte aufgeführt:<br />

Nr.<br />

<strong>Kanton</strong><br />

Nr.<br />

SWS<br />

Anlagen Aktivität Stand der Koordination<br />

im SPM<br />

01.MS.01 18.11 Eidgenössischer Waffenplatz<br />

Chur<br />

01.MS.02 18.12 Eidgenössischer Waffenplatz<br />

St. Luzisteig<br />

Weiterführung der militärischen<br />

Nutzung im bisherigen Rahmen<br />

Weiterführung der militärischen<br />

Nutzung im bisherigen Rahmen<br />

Sanierung Kasernenanlage 3. Etappe<br />

Festsetzung<br />

Festsetzung<br />

01.MS.03 18.4 Übersetzstelle Landquart Festsetzung<br />

02.MS.01 18.21 Schiessplatz Breil/Brigels Weiterführung der militärischen<br />

Nutzung im bisherigen Rahmen<br />

02.MS.02 18.25 Schiessplatz Val<br />

Cristallina<br />

04.MS.01 18.23 Schiessplatz Hinterrhein -<br />

Rheinwald<br />

Weiterführung der militärischen<br />

Nutzung im bisherigen Rahmen<br />

Weiterführung der militärischen<br />

Nutzung im bisherigen Rahmen<br />

Verbesserung der Infrastruktur (Pisten,<br />

Zieldarstellung, Betriebsgebäude,<br />

Wuhrverschiebung)<br />

Festsetzung<br />

Festsetzung<br />

Festsetzung<br />

Stand 19. September 2003 173

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