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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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GVP <strong>2006</strong> Nr. 24 <strong>Gerichts</strong>praxis<br />

Rorschach weggezogen ist <strong>und</strong> seinen Unterstützungswohnsitz aufgegeben hat.<br />

Hinzu kommt, dass er am 11. August 2005 gegenüber dem Sozialamt Rorschach<br />

ausgesagt hat, er habe bereits zu diesem Zeitpunkt keine Absicht mehr gehabt, in<br />

Rorschach zu verbleiben. An dieser Beurteilung ändert nichts, dass A., der gemäss<br />

eigenen Angaben vom 10. März <strong>2006</strong> vor seinem Eintritt in die Klinik Wil ein<br />

typisches Leben unter Einfluss von Drogen geführt hatte, in Rorschach vorerst<br />

angemeldet blieb.<br />

dd) Eine andere Frage ist, ob A. in der Folge in <strong>St</strong>.Gallen einen Unterstützungswohnsitz<br />

begründet hat, wie die Vorinstanz annimmt. Fest steht, dass er bereits<br />

Ende November 2004 nach Italien reiste, wo er sich bis 11. Februar 2005 aufhielt.<br />

Die Vorinstanz <strong>und</strong> die Beschwerdeführerin gehen übereinstimmend davon aus, er<br />

habe Abstand gewinnen <strong>und</strong> seine persönliche Situation überdenken wollen. Aus<br />

der Rekursschrift geht denn auch hervor, dass es Schwierigkeiten in der Beziehung<br />

gegeben hatte <strong>und</strong> dass das Paar in der Nacht vor der Abreise im <strong>St</strong>reit auseinander<br />

gegangen war. Dem Lebenslauf vom 17. Juni 2005 <strong>und</strong> einem Schreiben<br />

von A. vom 11. Juli 2005 an die Beschwerdeführerin kann des Weiteren entnommen<br />

werden, dass A. die Beziehung zu B. Ende November 2004 beendet<br />

hatte. Fest steht, dass A. <strong>und</strong> B. den Kontakt telefonisch aufrechterhalten haben<br />

<strong>und</strong> dass B. A. ab Silvester 2004 für drei Wochen in Italien besucht hat, wo es<br />

zur Versöhnung kam. Dort stimmte gemäss Angaben im Lebenslauf von A. vom<br />

17. Juni 2005 «einfach alles». Das Paar plante, für immer nach Italien auszuwandern.<br />

B. kehrte Ende Januar 2005 in die Schweiz zurück; A. folgte am 11. Februar<br />

2005 nach. Das Paar organisierte die Hochzeit, die am 11. März 2005 in<br />

<strong>St</strong>.Gallen stattfand, «um am 2. April die Schweiz verlassen zu können». A. führt<br />

dazu aus: «Den Job hätte ich wieder aufnehmen können <strong>und</strong> auch finanziell wären<br />

wir vorerst versorgt gewesen. Auch Methadon hätte ich in Italien bekommen, was<br />

ich dort abbauen wollte.» Er hat in seiner <strong>St</strong>ellungnahme bestätigt, dass die Absicht<br />

bestand, in Italien ein neues Leben aufzubauen. Für dieses Vorhaben spricht auch,<br />

dass die Wohnung von B. in <strong>St</strong>.Gallen per Ende März aufgelöst worden ist, wie A.<br />

ebenfalls ausführt. Zur Frage, wo das Paar wohnte, nachdem es in die Schweiz zurückgekehrt<br />

war, liegen unterschiedliche Angaben vor. Gemäss Lebenslauf vom<br />

17. Juni 2005 lebten A. <strong>und</strong> B. vorerst bei der Mutter von A. in Rorschach, bevor<br />

sie erneut nach <strong>St</strong>.Gallen in die Wohnung an der L-strasse zogen, die zu diesem<br />

Zeitpunkt bereits per Ende März 2005 gekündigt war. In seiner <strong>St</strong>ellungnahme <strong>und</strong><br />

im Anhörungsprotokoll erklärte A. demgegenüber, er habe mit seiner Fre<strong>und</strong>in <strong>und</strong><br />

späteren Ehefrau unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Italien bis Ende März 2005<br />

in <strong>St</strong>.Gallen gelebt. Unbestritten ist indessen, dass das Paar Ende Februar, somit<br />

vor der Heirat am 11. März 2005 in <strong>St</strong>.Gallen, in die Wohnung von B. an der L-strasse<br />

in <strong>St</strong>.Gallen gezogen <strong>und</strong> bis Ende März 2005 dort wohnhaft geblieben ist.<br />

Es ergibt sich somit, dass A. die feste Absicht hatte, mit seiner Ehefrau nach Italien<br />

auszuwandern <strong>und</strong> dort gemeinsam ein neues Leben zu beginnen. Zutreffend<br />

ist zwar, dass B. einige Tage nach der Hochzeit feststellte, dass sie schwanger war<br />

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