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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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Sachregister <strong>2006</strong> B<strong>und</strong>esrecht<br />

Art. 16b Abs. 1 lit. a. Kann die bei einer Auffahrkollision durch den Lenker verursachte Gefahr<br />

zufolge Nichtbeherrschens des Fahrzeuges nicht mehr als gering <strong>und</strong> das<br />

Verschulden nicht mehr als leicht bezeichnet werden, liegt zumindest eine mittelschwere<br />

Widerhandlung vor.<br />

Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 19. April <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 29<br />

Art. 16b Abs. 1 lit. a. Das Lenken eines Motorfahrzeuges auf kurzer <strong>St</strong>recke <strong>und</strong> bei langsamer<br />

Fahrt mit aussen vereister <strong>und</strong> innen beschlagener Frontscheibe, die zu einer<br />

stark eingeschränkten Sicht führte, stellt eine mittelschwere Widerhandlung dar.<br />

Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 30. August <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 30<br />

V über die Zulassung von Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen zum <strong>St</strong>rassenverkehr<br />

vom 27. Oktober 1976 (VZV), SR 741.51<br />

Art. 22 Die Bewertung der an der Prüfungsfahrt gezeigten Leistungen wird von der Rekursinstanz<br />

nur mit beschränkter Kognition überprüft. Dem Prüfungsexperten<br />

steht das sogenannt technische Ermessen zu.<br />

Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 18. Oktober <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 31<br />

Eisenbahngesetz vom 20.Dezember 1957 (EBG), SR 742.101<br />

Art. 18 Dient eine auf einem Bahnareal stehende Mobilfunkantenne nicht ganz oder nicht<br />

<strong>und</strong> 18m überwiegend dem Bahnbetrieb, ist sie nicht im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren<br />

zu bewilligen, sondern sie unterliegt dem kantonalen Recht.<br />

Die projektierte Anlage, die auf einem im Zonenplan als weisse Fläche dargestellten,<br />

keiner Zone zugeordneten Bahnareal erstellt werden soll, ist als zonenkonform<br />

zu beurteilen. Eine Sistierung bis zum Vorliegen einer neuen <strong>St</strong>udie über die<br />

Gefahren nichtionisierender <strong>St</strong>rahlung ist nicht gerechtfertigt.<br />

Verwaltungsgericht, 21. März <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 34<br />

8. Ges<strong>und</strong>heit (einschliesslich Umweltschutz), Arbeit,<br />

Soziale Sicherheit<br />

BG über die Betäubungsmittel <strong>und</strong> die psychotropen <strong>St</strong>offe vom<br />

3. Oktober 1951 (BetmG), SR 812.121<br />

Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6. Siehe Art. 22 Abs. 1 <strong>St</strong>GB (GVP <strong>2006</strong> Nr. 70).<br />

Art. 19 Ziff. 2. Siehe Art. 22 Abs. 1 <strong>St</strong>GB (GVP <strong>2006</strong> Nr. 70).<br />

BG über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG), SR 814.01<br />

Art. 32a Abs. 1. Seit dem 1. Januar 2003 ist eine Bemessung der Kehrichtabfuhrgebühr<br />

nach Zahl <strong>und</strong> Grösse der Wohnungen <strong>und</strong> Betriebe im Einzugsgebiet des Sammeldienstes<br />

nicht mehr zulässig. Die Benützungsgebühr ist entsprechend den<br />

b<strong>und</strong>esrechtlichen Vorgaben nach Art, Menge oder Gewicht der gelieferten Abfälle<br />

zu bemessen. Weiterhin zulässig ist eine mengenunabhängige Gr<strong>und</strong>gebühr.<br />

Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 8. März <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 27<br />

Reg 23

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