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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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GVP <strong>2006</strong> Nr. 123 <strong>Verwaltungspraxis</strong><br />

prägender Elemente wie der vier- <strong>und</strong> fünfgeschossigen Bauweise, des rechtwinkligen<br />

<strong>St</strong>rassensystems oder des minimalen Umschwungs sowie der klar definierten<br />

<strong>St</strong>rassenräume kein einheitliches Erscheinungsbild aufweise. Die drei geplanten,<br />

gleich grossen Bauten der D-<strong>St</strong>rasse entlang lehnten sich hinsichtlich Volumen an<br />

die angrenzenden Bauten D-<strong>St</strong>rasse 8 <strong>und</strong> S-<strong>St</strong>rasse 16/18 an. Indem sie die vorherrschende<br />

Gebäudetypologie aufnähmen <strong>und</strong> diese hinsichtlich Höhe, Abstände<br />

<strong>und</strong> Fassadenflucht weiterführten, ergänzten sie das Siedlungsbild. Zusammen mit<br />

dem bestehenden Haus auf Parzelle Nr. X bildeten sie eine Häuserzeile. Die notwendige<br />

Angleichung an die auf Gr<strong>und</strong> der dortigen Hanglage höher gelegene Gebäudereihe<br />

an die R-<strong>St</strong>rasse erfolge mit einem Sockelgeschoss.<br />

h) Das Rechteck zwischen der F- <strong>und</strong> der M-<strong>St</strong>rasse sowie der Fr- <strong>und</strong> S-<strong>St</strong>rasse,<br />

das durch die D- <strong>und</strong> R-<strong>St</strong>rasse durchtrennt wird, definiert das Gebiet mit besonderem<br />

baulichem Erscheinungsbild. Gemäss Baureglement sind Bauten <strong>und</strong><br />

Aussenräume so zu gestalten, dass der typische Gebietscharakter gewahrt bleibt<br />

<strong>und</strong> eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt insbesondere für <strong>St</strong>ellung,<br />

Mass <strong>und</strong> Dachgestaltung der Bauten, Fassaden- <strong>und</strong> Fenstergestaltung sowie die<br />

Material- <strong>und</strong> Farbwahl <strong>und</strong> Umgebungsgestaltung. Die Grenzabstände von Neu<strong>und</strong><br />

Erweiterungsbauten können ohne Sonderbauvorschriften von der Regelbauweise<br />

abweichen, wenn sie die Gebietscharakteristik nicht wesentlich beeinflussen.<br />

i) Der Augenschein hat gezeigt, dass die Gr<strong>und</strong>stücke an der Fr-<strong>St</strong>rasse 7 <strong>und</strong><br />

an der F-<strong>St</strong>rasse 169 <strong>und</strong> 171 viergeschossig überbaut sind. Westlich angrenzend<br />

(F-<strong>St</strong>rasse 175) befindet sich eine eingeschossige Garage mit Flachdach. Weiter<br />

südlich an der D-<strong>St</strong>rasse 8 steht ein fünfgeschossiges Wohnhaus. Die folgenden<br />

Wohnhäuser an der D-<strong>St</strong>rasse 6 bis 2 sowie an der Fr-<strong>St</strong>rasse 5 sind viergeschossig<br />

überbaut. Südlich des Überbauungsplangebiets befindet sich an der S-<strong>St</strong>rasse 19<br />

ein viergeschossiges Hotel mit Sockelgeschoss. Die Gr<strong>und</strong>stücke R-<strong>St</strong>rasse 1 bis 9<br />

sind mit engstehenden, viergeschossigen Punktbauten mit Schindelschirm überbaut.<br />

Auf der gegenüberliegenden Seite der R-<strong>St</strong>rasse 2 befindet sich ein eingeschossiges,<br />

atelierähnliches Gebäude mit Flachdach. Das Gebäude an der R-<strong>St</strong>rasse 10 ist<br />

dreigeschossig. Bei den Gebäuden nördlich der M-<strong>St</strong>rasse handelt es sich um dreigeschossige<br />

Backsteinbauten.<br />

Im Geviert, das als Gebiet mit besonderem baulichem Erscheinungsbild bezeichnet<br />

wird, ist kein einheitlicher Baustil erkennbar. Die Gebäude unterscheiden sich<br />

sowohl in Farbe (rosa, lindgrün, gelb, grau) <strong>und</strong> Fassadengestaltung (Verputz,<br />

Schindelschirm, Backstein), als auch in der Dachform (Walmdach, Mansardendach,<br />

Kreuzgiebeldach, Flachdach). Einzelne <strong>St</strong>rassenzüge zeigen durch die Gebäude<br />

eine auffallende Regelmässigkeit. Insbesondere die Punktbauten an der R-<strong>St</strong>rasse<br />

<strong>und</strong> die Backsteinhäuser auf der nördlichen Seite der M-<strong>St</strong>rasse fallen je durch ihre<br />

regelmässige Anordnung gleicher Architektur auf.<br />

k) Der Überbauungsplan nimmt die Symmetrie der bestehenden Überbauung auf,<br />

indem sich die westlichste Baute an den Gr<strong>und</strong>riss <strong>und</strong> die Ausrichtung der gegenüberliegenden<br />

Baute an der D-<strong>St</strong>rasse 8 anpasst. Gegenüber den Bauten auf den süd-<br />

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