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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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B<strong>und</strong>esrecht Sachregister <strong>2006</strong><br />

BG über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), SR 814.20<br />

Art. 60a Die Ausgestaltung des b<strong>und</strong>esrechtlich vorgeschriebenen Verursacherprinzips<br />

bei den jährlich wiederkehrenden Abwassergebühren (Gr<strong>und</strong>gebühr, Schmutzwassergebühr,<br />

Entwässerungsgebühr) im kommunalen Erlass muss dem Kostendeckungs-<br />

<strong>und</strong> Äquivalenzprinzip genügen. Eine Erhebung der Entwässerungsgebühr<br />

nach der zonenspezifisch gewichteten Gr<strong>und</strong>stücksfläche ist mit diesen<br />

Bemessungskriterien vereinbar.<br />

Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 27. Juni <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 38<br />

V über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO),<br />

SR 823.21<br />

Art. 36 Siehe Art. 4 ANAG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 25).<br />

BG über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vom<br />

6. Oktober 2000 (ATSG), SR 830.1<br />

Art.8 Abs. 3. Bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades im Haushalt tätiger versicherter Personen<br />

darf die Mithilfe von Familienmitgliedern bei der Haushaltbesorgung nicht berücksichtigt<br />

werden, da die Invalidität ausschliesslich auf der Einschränkung der persönlichen<br />

Leistungsfähigkeit der versicherten Person beruht. Es gibt keine Schadenminderungspflicht<br />

in der Form einer zumutbaren Mithilfe von Familienangehörigen.<br />

Versicherungsgericht, 26. September <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 11<br />

Art. 27 Wird einer arbeitslosen Person die Vermittlungsfähigkeit abgesprochen, hat sie<br />

das RAV darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Kontrollpflichten trotzdem<br />

weiterhin wahrzunehmen <strong>und</strong> das Formular «Angaben der versicherten Person»<br />

auszufüllen hat, um während der Dauer eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens<br />

anspruchsberechtigt zu bleiben. Erfolgt die Geltendmachung des Anspruchs (Einreichen<br />

des Formulars) wegen mangelnder Aufklärung zu spät, ist die Versäumnis<br />

entschuldbar <strong>und</strong> die Frist ist wiederherzustellen.<br />

Versicherungsgericht, 4. Juli <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 12<br />

Art. 43 Abs. 1. Die Berichte <strong>und</strong> Angaben behandelnder Ärzte über den Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

<strong>und</strong> die Arbeitsfähigkeit von Patienten, die eine Leistung der Invalidenversicherung<br />

beanspruchen, sind nicht Gutachten medizinischer Sachverständiger,<br />

sondern Auskünfte von Drittpersonen.<br />

Versicherungsgericht, 25. April <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 13<br />

Art. 55 Abs. 1. Siehe Art. 43 Abs. 1 ATSG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 13).<br />

BG über die Alters- <strong>und</strong> Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946<br />

(AHVG), SR 831.10<br />

Art. 52 Der Gesellschafter einer GmbH, der nicht formell als Geschäftsführer eingesetzt<br />

war, ist nur dann für nicht bezahlte AHV/IV/EO <strong>und</strong> ALV-Beiträge schadenersatzpflichtig,<br />

wenn er faktisch die Geschäftsführung ausgeübt hat.<br />

Versicherungsgericht, 25. Oktober <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 14<br />

BG über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG), SR 831.20<br />

Art. 5 Abs. 1. Siehe Art. 8 Abs. 3 ATSG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 11).<br />

Art. 28 Abs. 2bis. Siehe Art. 8 Abs. 3 ATSG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 11).<br />

Reg 24

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