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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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B<strong>und</strong>esrecht Sachregister <strong>2006</strong><br />

BG über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 24. Juni<br />

1977 (ZUG), SR 851.1<br />

Art. 11 ff. Siehe Art. 24 Abs. 1 SHG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 24).<br />

Art. 33 f. Siehe Art. 24 Abs. 1 SHG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 24).<br />

9. Wirtschaft, Technische Zusammenarbeit<br />

BG betreffend die Lotterien <strong>und</strong> die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni<br />

1923 (LG), SR 935.51<br />

Art. 1 Abs. 2. «Planmässigkeit» nach Art. 1 Abs. 2 LG ist nicht als Ausschluss des Spielrisikos<br />

des Spielveranstalters, bezogen auf das Spiel zwischen Spielveranstalter<br />

<strong>und</strong> Spielteilnehmer, zu verstehen (BGE 99 IV 25 ff.). Vielmehr bedeutet der Begriff<br />

durchdachte (geplante) Einflussnahme des Spielveranstalters auf die Gewinnaussicht<br />

der Spielteilnehmer beim (einzelnen) Spiel.<br />

<strong>St</strong>ellungnahme des Rechtsdienstes des Finanzdepartementes<br />

an ein Untersuchungsamt, 18. Mai <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 120<br />

BG über die Freizügigkeit der Anwältinnen <strong>und</strong> Anwälte vom 23. Juni 2000<br />

(BGFA), SR 935.61<br />

Art. 12 lit. a. Verlangt ein Rechtsanwalt von seinem Klienten für eine diesem gestellte<br />

Honorarrechnung die Leistung einer Schuldanerkennung, so liegt ein Verstoss gegen<br />

das Gebot der sorgfältigen <strong>und</strong> gewissenhaften Berufsausübung vor.<br />

Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 7. September <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 109<br />

Art. 12 lit. a <strong>und</strong> lit. i. Siehe Art. 27 BV (GVP <strong>2006</strong> Nr. 3).<br />

V über die <strong>St</strong>reitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes <strong>und</strong><br />

des unlauteren Wettbewerbs vom 7. März 2003, SR 944.8<br />

Art. 2 Siehe Art. 7 lit. b ZPO (GVP <strong>2006</strong> Nr. 79).<br />

Reg 26

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