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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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GVP <strong>2006</strong> Nr. 38 <strong>Gerichts</strong>praxis<br />

Erstellung <strong>und</strong> Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen sollen nach Art. 22 des<br />

Abwasserreglements durch (jährlich wiederkehrende) Gebühren der Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

für die Ableitung, Behandlung <strong>und</strong> Beseitigung des Abwassers (lit. a), (einmalige<br />

Gebäude-)Beiträge der Gr<strong>und</strong>eigentümer im Einzugsgebiet (lit. b) <strong>und</strong> Abgeltungen<br />

von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kanton (lit. c) gedeckt werden. Im Rahmen der jährlich<br />

wiederkehrenden Gebühren regeln Art. 24 ff. des Abwasserreglements die Erhebung<br />

einer Gr<strong>und</strong>gebühr, einer Schmutzwassergebühr <strong>und</strong> einer Entwässerungsgebühr.<br />

Die jährliche Gr<strong>und</strong>gebühr ist pro Gr<strong>und</strong>stück zu entrichten, aus welchem Abwasser<br />

in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (vgl. Art. 24 des Abwasserreglements).<br />

Die Schmutzwassergebühr ist nach der verbrauchten Frischwassermenge,<br />

die Entwässerungsgebühr nach dem zonenspezifischen Anteil der versiegelten<br />

Fläche an der Gesamtfläche des Gr<strong>und</strong>stücks zu entrichten (vgl. Art. 25 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

Art. 28 Abs. 1 des Abwasserreglements). Der zonenspezifische Anteil der versiegelten<br />

Fläche an der Gesamtfläche beträgt in der Kernzone 1 (K1) 1. Abweichungen<br />

sieht das Abwasserreglement nur bei überdurchschnittlich grossem Abwasseranfall,<br />

insbesondere durch Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen <strong>und</strong> durch Baugrubenentwässerungen<br />

vor. In diesen Fällen kann die Gebühr entsprechend erhöht werden<br />

(vgl. Art. 28 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 des Abwasserreglements).<br />

Die politische Gemeinde Z verfügt damit über eine in formeller <strong>und</strong> materieller<br />

Hinsicht gr<strong>und</strong>sätzlich hinreichende gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage zur Erhebung jährlich<br />

wiederkehrender Abwassergebühren. Das Abwasserreglement unterstand dem<br />

fakultativen Referendum. Es bestimmt in Art. 22 lit. a die Gr<strong>und</strong>eigentümer als Abgabesubjekte.<br />

Art. 24, 25 <strong>und</strong> 28 legen die Gr<strong>und</strong>stücke, aus denen Abwasser, sei<br />

es verschmutztes oder nicht verschmutztes, in die öffentliche Kanalisation einleiten,<br />

als Abgabesubjekt fest. Gleichzeitig regeln die genannten Bestimmungen die Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen,<br />

nämlich das Gr<strong>und</strong>stück als solches für die Gr<strong>und</strong>gebühr,<br />

der Frischwasserverbrauch für die Schmutzwassergebühr <strong>und</strong> die zonenspezifisch<br />

gewichtete Gr<strong>und</strong>stücksfläche für die Entwässerungsgebühr. Der vom Gemeinderat<br />

zusammen mit dem Budget 2004 beschlossene Tarif legt die Gr<strong>und</strong>gebühr auf<br />

Fr. 155.–, die Schmutzwassergebühr auf Fr. 1.65 pro m 3 <strong>und</strong> die Entwässerungsgebühr<br />

auf Fr. –.20 pro m 2 fest.<br />

5. Im Rekurs wird in erster Linie vorgebracht, die vorinstanzlichen Angaben zur<br />

Finanzierung des Abwasserbereiches liessen eine Überprüfung der Einhaltung des<br />

Kostendeckungs- <strong>und</strong> Äquivalenzprinzips nicht zu.<br />

a) aa) Gemäss dem Kostendeckungsprinzip darf der Ertrag aus den streitigen<br />

Abwassergebühren die gesamten Kosten dieses Verwaltungszweigs nicht oder nur<br />

geringfügig übersteigen (vgl. BGE 126 I 180 E. 3a/aa mit Hinweisen). Der Begriff<br />

der Gesamtkosten ist vorliegend umfassend zu verstehen <strong>und</strong> beinhaltet insbesondere<br />

auch die Verzinsung des investierten Kapitals sowie den künftigen Investitionsbedarf,<br />

sowohl für die Erhaltung <strong>und</strong> den Ersatz bestehender Anlagen als auch<br />

für deren allfällig geplante Erweiterung (vgl. Art. 60a Abs. 1 GSchG). Im Bereich der<br />

Abwasseranlagen fallen die Amortisationskosten in der Regel über einen langen<br />

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