24.06.2012 Aufrufe

St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sachregister <strong>2006</strong> Kantonales Recht<br />

3. Ges<strong>und</strong>heitspflege, Sozialversicherung, Fürsorge<br />

EG zur B<strong>und</strong>esgesetzgebung über die Krankenversicherung vom<br />

9. November 1995, sGS 331.11<br />

Art. 9 Die nachträgliche Zusprache von Ergänzungsleistungen zur AHV hat die Rückforderung<br />

von individuellen Prämienverbilligungen zur Folge.<br />

Versicherungsgericht, 24. März <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 20<br />

Art. 10 Abs. 1. Siehe Art. 65 KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 17).<br />

Art. 11 Siehe Art. 65 KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 17).<br />

Art. 11 Abs. 3. Nur tiefgreifende <strong>und</strong> dauerhafte Änderungen der Verhältnisse rechtfertigen<br />

es, bei der Ermittlung des Prämienverbilligungsanspruchs von der letzten definitiven<br />

<strong>St</strong>euerveranlagung abzuweichen.<br />

Verwaltungsgericht, 21. März <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 21<br />

Art. 11 Abs. 3. Individuelle Prämienverbilligung. Der Lehrabschluss bewirkt eine Änderung<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse, so dass auf die aktuelle wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit abzustellen ist <strong>und</strong> von dem nach Massgabe von Art. 12 V zum<br />

KVG ermittelten Einkommen abgewichen werden kann.<br />

Versicherungsgericht, 27. März <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 22<br />

Art. 12 Abs. 2. Siehe Art. 9 EG zum KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 20).<br />

Art. 13 Abs. 1. Siehe Art. 9 EG zum KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 20).<br />

V zum EG zur B<strong>und</strong>esgesetzgebung über die Krankenversicherung vom<br />

12. Dezember 1995, sGS 331.111<br />

Art. 9 Siehe Art. 65 KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 17).<br />

Art. 12 Siehe Art. 65 KVG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 17).<br />

Sozialhilfegesetz vom 27. September 1998 (SHG), sGS 381.1<br />

Art. 2 Abs. 2. Siehe Art. 1 <strong>St</strong>ipG (GVP <strong>2006</strong> Nr. 116).<br />

Art. 17 lit. c <strong>und</strong> d. Es ist zulässig, im Rahmen der Ausrichtung finanzieller Sozialhilfe eine<br />

alleinstehende Mutter aufgr<strong>und</strong> besonderer Umstände erst zwei Jahre nach<br />

der Geburt des zweiten Kindes zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu<br />

verpflichten. Dies statuiert keinen generellen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe während<br />

zwei Jahren nach einer Geburt.<br />

Verwaltungsgericht, 14. September <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 23<br />

Art. 24 Abs. 1. Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Unterstützung Bedürftiger richtet<br />

sich nach den sachgemäss anwendbaren Bestimmungen des B<strong>und</strong>esrechts;<br />

Art. 3 VRP ist bei solchen Kompetenzkonflikten nicht anwendbar. Beim Fehlen<br />

eines Unterstützungswohnsitzes begründet der tatsächliche Aufenthalt die Zuständigkeit<br />

der Gemeinde für die Leistung von Sozialhilfe.<br />

Verwaltungsgericht, 8. Juni <strong>2006</strong> GVP <strong>2006</strong> Nr. 24<br />

Reg 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!