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St.gallische Gerichts- und Verwaltungspraxis 2006

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GVP <strong>2006</strong> Nrn. 56–57 <strong>Gerichts</strong>praxis<br />

56<br />

Art. 263 Abs. 1 lit. b <strong>St</strong>G (sGS 811.1); Art. 130 lit. b <strong>St</strong>G/70 (nGS 29–70);<br />

Art. 2, Art. 71 lit. b <strong>und</strong> c sowie Art. 337 <strong>St</strong>GB (SR 311.0). Anwendung des<br />

strafrechtlichen Gr<strong>und</strong>satzes des milderen Rechts im Zusammenhang mit<br />

der Verjährung. Jede Hinterziehungshandlung des <strong>St</strong>euerpflichtigen, die<br />

zu einer unvollständigen Veranlagung führt, stellt eine eigene Tat dar. Es<br />

liegen weder ein Dauerdelikt nach Art. 71 lit. c <strong>St</strong>GB noch eine natürliche<br />

oder tatbestandliche Handlungseinheit im Sinne von Art. 71 lit. b <strong>St</strong>GB vor.<br />

Gestützt auf Art. 2 bzw. Art. 337 <strong>St</strong>GB sind die einzelnen <strong>St</strong>euerperioden<br />

mit unvollständigen Veranlagungen auch hinsichtlich der Verjährung für<br />

sich zu betrachten.<br />

Verwaltungsgericht, 12. April <strong>2006</strong><br />

Sachverhalt <strong>und</strong> Auszug aus den Erwägungen in SGE (<strong>St</strong>.Galler <strong>St</strong>euerentscheide)<br />

<strong>2006</strong> Nr. 14.<br />

57<br />

Art. 26 lit. b <strong>und</strong> Art. 61 Abs. 1 <strong>St</strong>G/70 (nGS 29–70). Übertragen Eltern ihren<br />

mündigen Kindern schenkungsweise erhebliche Vermögenswerte <strong>und</strong> lassen<br />

sie sich diese als verzinsliche Darlehen wieder zur Verfügung stellen,<br />

wobei die Zinsen zum Darlehen geschlagen werden, liegt eine <strong>St</strong>euerumgehung<br />

vor, wenn die Eltern die Darlehen nicht ohne Weiteres zurückzahlen<br />

können. Deshalb sind die Darlehen dem Vermögen der Eltern zuzurechnen<br />

<strong>und</strong> die Zinszahlungen nicht von deren Einkommen abzuziehen.<br />

Verwaltungsgericht, 21. März <strong>2006</strong><br />

Sachverhalt <strong>und</strong> Auszug aus den Erwägungen in SGE (<strong>St</strong>.Galler <strong>St</strong>euerentscheide)<br />

<strong>2006</strong> Nr. 5.<br />

186

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