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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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102 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Wenn es sich hierbei jedoch um eine Koranlehrerin handelt, so darf sie zu<br />

Unterrichtszwecken aus dem Koran lesen.<br />

In dieser Zeit darf man Gebete sprechen, Gott gedenken und die Basmala sprechen.<br />

4. Den Koran Berühren<br />

Wöchnerinnen und Frauen in der Regelzeit dürfen den Koran nicht anfassen.<br />

5. Eine Moschee betreten<br />

Die Moschee ist eine Gebetsstätte. Eine Frau in der Regelzeit oder eine<br />

Wöchnerin darf die Moschee nicht betreten, solange es nicht notwendig ist.<br />

6. Die Kaaba umkreisen<br />

Eine Frau darf während dieser Zeiten nicht die Kaaba umkreisen.<br />

7. Geschlechtsverkehr<br />

Der Geschlechtsverkehr mit einer Wöchnerin oder Frau in der Regelzeit ist untersagt,<br />

es zu tun ist eine große Sünde. Im Koran heißt es diesbezüglich:<br />

“Haltet euch fern den Frauen in ihrer Regelzeit. Nähert euch ihnen nicht, bis sie sich<br />

gereinigt haben.” 78<br />

Die Frau darf in diesem Kontext bezüglich ihrer Menstruation nicht lügen. Sie<br />

darf sie nicht verschweigen und auch nicht vorschieben, obwohl sie nicht in ihrer<br />

Regelzeit ist.<br />

Die Hinderung<br />

Eine Hinderung liegt vor, wenn etwas, dass die Waschung ungültig macht, länger<br />

anhält als eine Gebetszeit.<br />

Anhaltendes bluten, stetiger Urinfluss oder Regelblutungen und andere<br />

Blutungen sind Hinderungen. Jemand, der eine Hinderung trägt ist ein Gehinderter.<br />

Wenn eine Hinderung eine gesamte Gebetszeit über anhält und dann innerhalb<br />

der nächsten Gebetszeiten mindestens ein Mal auftritt, so gilt eine Person die diese<br />

Hinderung trägt als Gehindert.<br />

Wenn die Hinderung innerhalb einer Gebetszeit gar nicht auftritt, so ist die<br />

Person nicht mehr als Gehindert. Ein Gehinderter muss für jedes Gebet eine<br />

gesonderte Waschung vornehmen, solange seine Hinderung andauert darf er auch<br />

freiwillige Gebete verrichten, Gebete nachholen, Festtags- und Totengebeten beiwohnen<br />

und den Koran berühren.<br />

Sobald die Gebetszeit zu Ende ist, gilt die Waschung als ungültig.

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