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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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334 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

3- Die Person an die das Testament angeordnet wurde, darf nicht der Mörder des<br />

Testaments angeordneten sein. Es ist nicht gültig, dass man an ein Mörder Testament<br />

anordnet.<br />

4- Jemand, dem Testament gestellt wurde, darf nicht einer der Erben sein.<br />

Jedoch wenn kein anderer Erbe vorhanden ist außer diesen Erben oder wenn<br />

andere Erben vorhanden sind aber diese Erben dem Testament erlauben, wird dieses<br />

Testament gültig.<br />

Unser Prophet befiehlt darüber:<br />

“Sicher hat Allah an jedem Berechtigten (Erben) sein Recht gegeben. Jedoch gibt es kein<br />

Testament für einen Erben.” 281<br />

In einem anderen Hadith wird folgendes befohlen:<br />

“Außer das die Erben es erlauben, gibt es kein Testament für Erben.” 282<br />

c) Die Voraussetzungen über das testamentarisch angeordneten Gutes<br />

1- Das testamentarisch angeordnete Gut Vorteil muss etwas sein, das man zum<br />

Besitz einer anderen Person übergeben kann.<br />

2- Das testamentarisch angeordnete Gut, soll aus religiöser Hinsicht einen Wert<br />

haben, es muss aus religiöser Hinsicht erlaubt sein aus diesem nutzen zu ziehen.<br />

3- Das testamentarisch angeordnete Gut muss etwas sein, das auch ein anderer<br />

besitzen kann. Es ist nicht gültig, das man ein Schaf das noch geboren werden wird,<br />

testamentarisch anordnet.<br />

4- Das testamentarisch angeordnete Gut muss unter Besitz des Testaments anordnenden<br />

sein.<br />

Es ist nicht gültig, das man den Besitz eines anderen testamentarisch anordnet.<br />

5- Das testamentarisch angeordnetes Gut muss legal sein, und darf kein Grund für<br />

Sünden begehen bilden,<br />

- Für die Frauen die unter einem bestimmten Gehalt, hinter dem Toten weinen,<br />

drei Tage essen zu geben,<br />

- Den Toten zu Hause beizusetzen,<br />

- Dass man für den Hafis die am Friedhof Koran rezitieren will, soviel Geld gibt,<br />

- Dass zu Hause oder im Grabe Koran rezitiert wird,<br />

Diese testamentarisch anzuordnen ist nicht gültig. 283

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