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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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340 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Die Voraussetzung für die Verwirklichung der Milchgeschwister<br />

a) Das Kind das gesäugt wird darf nicht über zwei Jahre alt sein. 289<br />

Es gibt keinen Beschluss für das Saugen nach zwei Jahren.<br />

b) Die Stillendere muss eine Frau sein.<br />

Es wird keine Milchgeschwisterlichkeit verwirklicht, wenn das Kind die Brust<br />

eines Mannes saugt.<br />

c) Die Milch muss vom Mund und von der Nase den Magen des Kindes erreichen.<br />

Es gibt keinen Unterschied ob das Kind gestillt wird oder die Milch in einem<br />

Gefäß dem Kind gegeben wird.<br />

d) Die Milch darf nicht mit etwas anderes vermischt werden.<br />

Falls die Milch mit etwas anderes vermischt wird, dann wird die Mehrheit dieser<br />

Mischung geschätzt. Wenn die Milch den größeren Teil ausmacht oder beides in gleichem<br />

Maße vorhanden ist, gilt die Milchbruderschaft.<br />

Ob die Milch viel oder wenig gesaugt wird, oder auch wenn das Kind nur einmal<br />

gesaugt hat, späelt keine Rolle.<br />

Der Beschluss des Milchsaugens<br />

Die Beschlüsse des Milchsaugens sind außer einige Sachen genauso, wie die<br />

Beschlüsse über die Familienangehörige. Also, mit wem man aus seinem Stamm nicht<br />

Heiraten darf, darf man auch in Hinsicht des Milchsaugens, mit diesen nicht heiraten.<br />

Unser Prophet sagte darüber:<br />

“Sowie die vom Stamm aus verwehrt sind zu heiraten, sind diese auch aus der<br />

Hinsicht Milchsaugen verwehrt.” (Buharî, Nikah, 20; Müslim, Nikah, 1)<br />

In dieser Sache ist die Regel folgendes:<br />

Der Saugende selbst ist verwehrt (zu heiraten) zum Stamm der Stillenden, und der<br />

Stillende ist verwehrt für den Gestillten.<br />

Demnach ist die Frau die das Kind stillt die Milchmutter dieses Kindes. Und alle<br />

die Kinder die diese Frau bevor und nachher gestillt hat, werden die Milchgeschwister<br />

des Kindes.<br />

Sowie ein Mensch nicht mit seiner Mutter, mit seinen Schwestern heiraten darf,<br />

darf er auch nicht mit seinen Milchmutter und Milchgeschwister heiraten.<br />

Jedoch darf man mit der Milchmutter, Milchschwester oder Milchbruder seines<br />

eigenen Kindes heiraten.

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