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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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276 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Man darf die Opfertiere nicht leiden lassen und ihnen keinen Schmerz zufügen.<br />

Die Schlachtung muss von dafür geeigneten Personen durchgeführt werden und<br />

schnell geschehen. Außerdem muss man auf die Umweltverschmutzung achten und<br />

dagegen die nötigen Maßnahmen, treffen. Bei der Schlachtung dürfen Kinder wegen<br />

der psychologischen Beeinflussung nicht am Ort bleiben. Außerdem sollen auch<br />

keine Tiere nebeneinander geschlachtet werden, so dass eines das andere bei der<br />

Schlachtung sehen kann.<br />

Die Verteilung des Opferfleisches<br />

Schaf und Ziege können von einer Person, Rind, Büffel und Kamel können von<br />

bis zu sieben Personen geschlachtet werden. Die gemeinsam geschlachteten Tiere<br />

können von einer oder von mehreren Mitteilnehmenden geschlachtet werden.<br />

Die Mitteilnehmer müssen die Opfertiere nicht unbedingt mit dem gleichen<br />

Zweck schlachten. Ein Teil von ihnen kann dies mit der Absicht der Uhdiye tun, ein<br />

Teil von ihnen kann mit der Absicht der Vorschrift und Mehrleistung schlachten.<br />

Aber alle müssen eine Absicht haben. Das Fleisch von den Opfertieren, die als<br />

Mitteilnahme geschlachtet werden müssen, auf gleicher Weise mit der Waage geteilt,<br />

werden.<br />

Obwohl es erlaubt ist, dass ganzes Fleisch der Opfertiere Selbst oder mit der<br />

Familie zu essen oder den Armen zu geben, ist es besser, das Fleisch in drei Teile zu<br />

Teilen und einen Teil davon den Armen, die nichts geschlachtet haben, zu geben<br />

und einen Teil davon den Bekannten und Nachbarn und den letzten Teil Selbst oder<br />

mit der Familie zu essen.<br />

Sowie man vom Opferfleisch an die Moslemischen Nachbarn geben darf, darf<br />

man auch an die nicht Muslimen Nachbarn geben.<br />

Das Fell des Opfers<br />

So wie es aus religiöser Hinsicht erlaubt ist, das Fell des Opfers selber zu benutzen<br />

ist es auch erlaubt, es einem armen oder einer Instutition für Wohltaten zu geben.<br />

Es ist aber nicht erlaubt das Fell zu verkaufen oder als Schlachtkosten dem<br />

Metzger zu überlassen.<br />

Hierzu sagte unser Prophet:<br />

“Wer das Fell des Opfers verkauft, der hat kein Opfer, also der hat kein Opfer<br />

geschlachtet.” 192

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