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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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146 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Menschen die wegen ein Hindernis oder auch ohne Grund nicht zum<br />

Freitagsgebet gehen, am Freitag an einem Ort wo Freitagsgebet verrichtet wird, als<br />

Gemeinschaft Mittagsgebet zu verrichten ist Verpönt. Wenn sie aber in den Dörfern<br />

und auf Land das Freitagsgebet nicht verrichten können, ist es nicht Verpönt.<br />

Das Verrichten des Freitagsgebets<br />

Am Freitag, bei Eintritt der Zeit des Mittagsgebetes, wird zunächst der Ezan ausgerufen.<br />

Dann verrichtet ein jeder für sich vier Einheiten Sunna Nach dem Sunna<br />

wird innerhalb der Moschee ein zweiter Ezan gerufen. Nach diesem Ezan besteigt der<br />

Imam (Vorbeter) oder Hatib (Freitagsprediger) den Minber (Freitagskanzel) und hält<br />

die Hutbe (Freitags Kanzelrede). Diese Kanzelrede zum Freitag ist Farz. Während der<br />

Kanzelrede bewahren wir absolutes Stillschweigen. Selbst, wenn einer unerlaubter<br />

Weise etwas sagt, sagen wir zu ihm nicht “Sei still!” o.ä., sondern schweigen. Falls bei<br />

unserem Eintritt in die Moschee der Sunna - Teil bereits verrichtet worden ist und<br />

der Prediger die Kanzel bestiegen hat, so unterlassen wir das Sunna — Gebet und<br />

nehmen sogleich Platz, um die Kanzelrede anzuhören.<br />

Hat der Prediger seine Ansprache beendet, so ruft der Muezzin das Kämet aus und<br />

der Imam tritt in die Gebetsnische. Wir fassen nun die Absicht zum Gebet. Das tun<br />

wir dann in der gleichen Weise wie beim Morgengebet<br />

Dem Pflicht-Teil schließen sich dann vier Sunna-Einheiten an.<br />

Das anschließende Mittagsgebet<br />

Wie schon erwähnt, entfällt das Mittagsgebet an Freitagen, weil an dessen Stelle<br />

das Freitagsgebet gebetet wird. Für die Gültigkeit des Freitagsgebetes sind einige<br />

Auflagen gemacht worden, wie wir oben auch erwähnt haben. Da nun die Gefahr<br />

nicht ganz auszuschließen ist, dass das Freitagsgebet ungültig wird, haben einige<br />

Gelehrte ein Zusatzgebet Namens “Zuhr-i Ahir” (Das spätere Mittagsgebet) für notwendig<br />

gesehen, wobei es auch hier Gelehrte gibt, die anderer Meinung sind. Letztere<br />

meinen, das ein “Zuhr-i Ahir”-Gebet nicht notwendig sei.<br />

Die Befürworter des angesprochenen Gebets bringen als Argument die Gefahr des<br />

Ungültigseins des Freitagsgebets, aus Gründen, die oben angesprochen wurden. Zum<br />

Beispiel, dass das Gebet an mehreren Gebetshäusern zugleich gebetet wird. Da es wohl<br />

ein Unding ist, festzustellen, wo das Freitagsgebet zuerst gebetet wurde, müssten alle<br />

Betenden das “Zuhr-i Ahir”-Gebet quasi als Ausgleich für das Mittagsgebet verrichten.<br />

Denn zur Zeit des Propheten wäre nur an einem Ort das Freitagsgebet gebetet.

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