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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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152 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Einheiten der Pflichtgebete, die Fatiha nicht rezitiert, denn an diesen Stellen Fatiha<br />

zu rezitieren ist Sunna. Jedoch bei Witir und Nafile Gebeten ist es Erfordermis bei<br />

jeder Einheiten Fatiha zu rezitieren, muss man also wenn man nicht Fatiha rezitiert,<br />

die Irrtumsniederwerfung verrichten. Auch jemand der nur Fatiha rezitiert und die<br />

Sura nicht rezitiert, oder die Fatiha nach der Sura rezitiert, muss auch die<br />

Irrtumsniederwerfung verrichten.<br />

Jemand der alle der Festtagstekbirs oder einen Teil verlässt oder zusätzliche Takbir<br />

macht, muss auch die Irrtumsniederwerfung verrichten. Wenn man sich bei der<br />

Rükku daran erinnert, macht man diese, hier. Jemand der bei den ersten zwei<br />

Einheiten des Gebetes, Fatiha nochmals liest und jemand der bei der ersten Sitzung<br />

Tahiyyat-Gebet nochmals liest, braucht auch die Irrtumsniederwerfung zu verrichten.<br />

Falls man bei einem Gebet das aus zwei Einheiten besteht, das sitzen am Ende vergisst<br />

und aufsteht, und bei diesem Einheiten (das zusätzliche), sich daran erinnert,<br />

dass man ein Fehler begangen hat, kehrt sich sofort zurück und verrichtet die<br />

Irrtumsniederwerfung, weil man die Pflichtsitzung verschoben hat. Wenn man sich<br />

nach dem man die Niederwerfung des zusätzlichen Gebetes verrichtet hat, daran<br />

erinnert, wird dieses Gebet zum Zusatzgebet. Und das Pflichtgebet muss nochmals<br />

verrichtet, werden. Bei einem Gebet das aus vier Einheiten besteht man vergisst und<br />

nach der letzten Sitzung aufsteht und bevor man die Niederwerfung der fünften<br />

Einheiten macht, sich daran erinnert, sitzt man sich sofort zurück und weil man<br />

Begrüßung - welches ein Erfordernis ist - verspätet hat macht man die<br />

Irrtumsniederwerfung.<br />

Falls man aber nach dem man die Niederwerfung der fünften Einheiten gemacht<br />

hat, sich daran erinnert, kehrt man nicht zurück, sondern verrichtet noch eine<br />

Einheiten und betet sechs Einheiten. Vier davon gilt als Pflicht und zwei als<br />

Zusatzgebet.<br />

Der Beschluss gilt auch für ein Gebet aus drei Einheiten (Abendgebet) dessen<br />

letzte Sitzung man gemacht hat aber zusätzlich zum vierten Einheiten aufsteht, und<br />

bei dem Morgengebet dessen Pflichtteil aus zwei Einheiten besteht.<br />

Jemand der beim stehen nicht vom Koran rezitiert hat, sich zur Rüku beugt, hebt<br />

sich sofort auf, rezitiert aus dem Koran und beugt sich wieder zur Rüku. Wenn man<br />

sich nicht nochmals für Rüku beugt wird sein Gebet ungültig. Auch hier muss man<br />

die Irrtumsniederwerfung, verrichten.<br />

Jedoch weil man zum Stand zurückgekehrt ist und die vorige Verbeugung ungül-

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