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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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Man kann den Vorsatz im Stillen fassen. Ihn auszusprechen ist Sünnet<br />

Das Fasten wird gebrochen durch: essen, trinken, rauchen, geschlechtlichen<br />

Verkehr. Wer das Fasten bricht, hat - je nach den Umständen - die gleiche Anzahl<br />

von Tagen nachzuholen bzw. eine Buße zu leisten. Mitunter auch beides.<br />

Das Fasten wird nicht gebrochen durch: versehentliches essen oder trinken.<br />

Allerdings muss der Betreffende augenblicklich damit aufhören, wenn ihm einfallt,<br />

dass er ja fastet, und sich den Mund säubern. Fährt er mit essen und trinken fort, so<br />

ist das Fasten gebrochen.<br />

Durch baden oder schwimmen wird das Fasten nicht gebrochen. Es ist allerdings<br />

darauf zu achten, daß durch Mund oder Nase kein Wasser aufgenommen wird.<br />

Wer das Fasten bewusst und ohne Not bricht, hat im Anschluß an den Ramadan<br />

nacheinander zwei Monate zur Buße zu fasten.<br />

Ist er durch Krankheit, Altersschwäche oder aus anderen Gründen dazu nicht in<br />

der Lage, so hat er entweder einen Tag lang sechzig Bedürftige zu beköstigen oder<br />

einen Bedürftigen sechzig Tage lang zu ernähren. Anstelle der direkten Beköstigung<br />

kann er den/dem Betreffenden auch den entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Es gibt auch Tage, an denen nicht gefastet werden darf: dies sind der erste Feiertag<br />

des Ramadan — Festes und die vier Feiertage des Opfer - Festes.<br />

Ist das Fasten gebrochen:<br />

Durch baden oder schwimmen wird das Fasten nicht gebrochen. Es ist allerdings<br />

darauf zu achten, dass durch Mund oder Nase kein Wasser aufgenommen wird.<br />

Wer das Fasten bewusst und ohne Not bricht, hat im Anschluss an den Ramadan<br />

nacheinander zwei Monate zur Buße zu fasten.<br />

Ist er durch Krankheit, Altersschwäche oder aus anderen Gründen dazu nicht in<br />

der Lage, so hat er entweder einen Tag lang sechzig Bedürftige zu beköstigen oder<br />

einen Bedürftigen sechzig Tage lang zu ernähren. Anstelle der direkten Beköstigung<br />

kann er den/dem Betreffenden auch den entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Es gibt auch Tage, an denen nicht gefastet werden darf: dies sind der erste Feiertag<br />

des Ramadan - Festes und die vier Feiertage des Opfer - Festes.<br />

Die Tugend des Sahur und Iftar<br />

Gottesdienst 207<br />

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