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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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6. Dem Nisab gemäß Gut oder Geld zu haben.<br />

Opfertiere schlachten zu lassen, ist eine Verpflichtung jedes Moslems, der einen<br />

Verstand besitzt, im Reifestand ist und nach religiösen Maßstäben als reich bezeichnet<br />

werden kann und am jeweiligen Ort sich nicht als Gast befindet.<br />

Nisap Maß für das Opfer<br />

Gottesdienst 273<br />

Nach religiösen Maßstäben sieht man eine Person, die außer seinen<br />

Grundbedürfnissen 80.18 g Gold oder dergleichen Geld oder Besitztum hat, als Reich<br />

an; Eine solche Person muss ein Opfertier schlachten. Wenn in einem Haushalt mehr<br />

als eine Person im Rahmen der oben genannten religiösen Maßstäbe reich ist, muss<br />

jeder ein Opfertier schlachten. Die Person, die verpflichtet ist, ein Opfertier zu<br />

schlachten, kann den Verkaufpreis des Opfertieres mit der Kreditkarte bezahlen. Dies<br />

ist kein Nachteil in bezug auf das Opfer.<br />

Welche Tiere können als Opfertiere geschlachtet werden?<br />

Opfertiere sind Schafe, Ziegen, Rinder, Büffel und Kamele. Außer diesen Tiere<br />

kann man keine anderen Tiere als Opfertiere schlachten. Um diese Tiere opfern zu<br />

können, müssen diese Tiere die Mutterzähne gewechselt haben. Dies ist bei einem<br />

Kamel nach der Beendigung des 5. Jahr bei einem Rind oder Büffel nach der<br />

Beendigung des 2. Jahr bei Schaf und Ziege nach der Beendigung des 1. Jahres möglich.<br />

Wenn ein Opfertier, obwohl es die oben genannten Jahre erreicht hat, nicht die<br />

Zähne gewechselt hat, kann man es opfern. Außerdem, wenn ein Schaf erst den 6.<br />

Monat vollendet hat aber so gedeiht, als ob es ein Jahr alt ist, kann man es auch<br />

Schlachten.<br />

Es ist sehr wichtig, dass das Tier in gesundheitlicher Hinsicht in Ordnung ist, d.h.<br />

dass alle Glieder in Ordnung und gut gediehen sind. Aus diesen Gründen darf man<br />

sehr kranke Tiere, die nicht laufen können, oder Tiere ohne ein- oder zwei Augen,<br />

mit zerbrochenen Hörnern, mit beschnittenen Zungen, Schwänzen, Ohren und<br />

Brüsten, ohne mehrere Zähne oder Tiere, die zahnlos sind, nicht Opfern. Aber wenn<br />

ein Tier ohne Horn geboren worden ist, ein bisschen krank ist oder ohne ein Ohr<br />

oder mit beschnittenem Ohr, ein bisschen verkrüppelt und schielend geboren worden<br />

ist, kann man opfern.<br />

Wenn ein Tier eins von der unten genannten Mängel hat, kann es nicht geopfert wer -<br />

den:<br />

1. Wenn eine oder mehrere Augen Blind sind

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