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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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Gottesdienst 79<br />

Als gute Tat wird die hinreichende Pflicht nur denen Gut geschrieben, die sie<br />

erfüllen. Doch wenn kein Muslim diese Pflicht erfüllt, so tragen alle Verantwortung.<br />

2. die Notwendigkeit: ist in den Quellen nicht so stark fundiert wie die Pflichten.<br />

Es ist bekräftigt, diese zu tun. Hierzu gehören die Festtagsgebete und das Schlachten<br />

eines Opfertieres.<br />

Die Stellung der Notwendigkeit: Wer sie erfüllt, erhält eine gute Tat, wer sie<br />

unterlässt, der begeht eine Sünde. Wer sie leugnet tritt jedoch nicht aus der <strong>Religion</strong><br />

aus.<br />

3. die Sunna: sind die Taten, die auf den Propheten zurückgehen, die er also<br />

selbst getan oder zu tun empfohlen hat.<br />

Man trennt die Sunna in eine starke und schwache Sunna<br />

die starke Sunna: ist die Sunna, die unser Prophet des öfteren getan und stellenweise<br />

unterlassen hat. Hierzu gehören die Sunna Abschnitte des Morgen-, Mittagund<br />

Abendgebetes.<br />

die schwache Sunna: ist die Sunna, die unser Prophet hin und wieder getan und des<br />

öfteren unterlassen hat, so die Sunna Abschnitte des Nachmittags- und<br />

Nachtgebetes.<br />

Die Stellung der Sunna: Wer die Sunna verrichtet erhält eine gute Tat. Sie zu<br />

unterlassen ist zwar keine Sünde aber doch nicht gern gesehen.<br />

4. das Empfohlene: sind Taten, die der Prophet mal getan und mal unterlassen<br />

hat. Hierzu gehört z.B. das Fasten im Monat nach dem Ramadan.<br />

Die Stellung des Empfohlenen: Wer es tut, erhält eine gute Tat, wer es unterlässt,<br />

erhält keine Sünde.<br />

5. das Erlaubte: sind Taten, die dem Verantwortlichen freigestellt sind. So z.B.<br />

das Essen, Schlafen, Laufen usw.<br />

Die Stellung des Erlaubten: Für das Erlaubte wird weder eine gute Tat gutgeschrieben,<br />

noch ist es eine Sünde es zu tun oder zu unterlassen.<br />

6. das Verbotene: sind Taten, die religiös strikt verboten sind, so das morden,<br />

stehlen oder der Alkoholgenuss.<br />

Die Stellung des Verbotenen: Wer das Verbotene tut begeht eine Sünde, wer es<br />

unterlässt, erhält eine gute Tat. Wer etwas Verbotenes als erlaubt ansieht und wissend<br />

dem religiösen Verbot zuwiderdenkt, tritt aus der <strong>Religion</strong>.<br />

7. das Verpöhnte: ist in den Quellen nicht so stark fundiert wie das Verbotene.<br />

Doch wird bekräftigt das Verpöhnte zu unterlassen.

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