05.12.2012 Aufrufe

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

324 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

4- Das Jagdtier soll seine Jagd durch verwunden, Töten. Wenn das Jagdtier das<br />

gejagte durch erdrosseln oder ersticken tötet, so ist es nicht genießbar.<br />

5- Der Jagdhund darf was er gejagt hat nicht essen. Falls er davon isst, ist diese<br />

nicht genießbar. Denn er wird diese nicht für seine Herren, sondern für sich selbst<br />

gejagt haben. Es ist aber kein Hindernis zum essen, wenn die Jagdvögel, von dem<br />

gejagten essen.<br />

6- Die Jagdgeräte müssen schneidende und stechende Waffen sein. Ein Tier das<br />

mit Stein und mit einem Stock, ohne verwundet zu sein, getötet wird, isst nicht<br />

genießbar.<br />

Wird ein angeschossenes Tier aus den Augen verloren und später aufgefunden,<br />

und stellt sich heraus, dass es an der erlittenen Verletzung gestorben ist und der<br />

Verwesungsprozess noch nicht eingesetzt hat, so ist es genießbar.<br />

Die Voraussetzungen der Jagd<br />

1- Der Jagdfleisch muss von den Tieren sein deren Fleisch essbar ist.<br />

2- Das Jagdtier darf kein Zahmtier sein. Man darf die Haustiere niemals Jagen. Sie<br />

werden auf normale Wege geschlachtet. Nur wenn ein Jagdtier wild wird und weglauft<br />

und nicht gefangen werden kann oder wenn Zahmtier in eine Grube fällt und<br />

nicht herausgeholt werden kann, kann man es mit einer Waffe schießen. Auch wenn<br />

die Tiere so wie Hirsch u. ä. gezähmt wurden darf man diese nicht Jagen. Man darf<br />

sie nur Schächten.<br />

3- Wenn das Jagdtier, bevor es gejagt wurde gestorben ist muss es wegen der<br />

Wunde gestorben sein anders darf man dem Fleisch dieses Tieres nicht essen. Falls es<br />

aber nicht wegen der Wunde, sondern vor Angst gestorben ist darf man das Fleisch<br />

nicht essen. Auch wenn das verwundete Tier ertrinkt oder runterfallt, rollt und stirbt<br />

darf auch nicht gegessen werden.<br />

4- Wenn das Jagdtier, bevor es gestorben ist gefangen werden kann und man die<br />

Möglichkeit zum Schächten hat soll man es Schächten. Wenn aber der Jäger, obwohl<br />

er die Möglichkeit zum Schächten hat, aber nicht schlachtet, darf man auch das<br />

nicht essen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!