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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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sieben Steine werfen, die sie aus Muzdalafa oder aus Mina sammelten.Die Steine sind<br />

in der Größe von einer Kichererbse.<br />

Jeder Stein wird geworfen während man spricht:<br />

“Im Namen Allahs, des Großen, zur Steinigung des Teufels und seiner Bande.”<br />

Nach dem man den ersten Stein wirft, hört man auf die Talbiya zu rezitieren.<br />

Beim 2. und 3. Festtage werden zuerst an den kleinen, danach an den mittleren<br />

und dann an den Akaba Steinhaufen je sieben Steine geworfen.<br />

Es ist eine Sunnah beim kleinen und mittleren Haufen, sich zur Seite zu wenden<br />

und ein Bittgebet zu sprechen. (Hier gibt es keine spezielle Bittgebete). Bei dem großen<br />

Steinhaufen macht man kein Bittgebet, weil der Prophet (F.s.m.i.) dies nicht<br />

gemacht hat.<br />

Falls man die Steine nicht rechtzeitig werfen kann, muss ein Schuldopfer erbracht<br />

werden.<br />

Die Vertretung für das Steinigen<br />

Jedoch die Menschen die sehr Krank sind und nicht in der Lage sind, die Steine<br />

Selbst zu werfen, werden andere Menschen als Vertreter aussuchen, und diese werfen<br />

dann die Steine für sie.<br />

Wenn die alten und die Frauen wegen Gedränge nicht am Tag werfen können,<br />

dürfen sie in der Nacht werfen. Die Menschen die in der Lage sind, in der Nacht<br />

Steine zu werfen, dürfen keinen Vertreter aussuchen. Denn Vertretung gilt, wenn<br />

man dazu nicht imstande ist.<br />

Personen die eine Vertretung übernommen haben, werfen zuerst die eigene Steine<br />

dann die Steine für die sie vertreten.<br />

Die übrig gebliebenen Steine werden weder an Bedürftige gegeben oder man lässt<br />

diese an einem angenehmen Platz. Es ist Verpönt dass man die übriggeblebenen<br />

Steine zum Steinhaufen wirft.<br />

Der Stand zu Mina<br />

Es ist eine Sunna das man an den Festtagen zu Mina weilt.<br />

Gottesdienst 251<br />

Das Rasieren oder Haarschneiden<br />

Den letzten feierlichen Ritus am Tage des Festes, nach dem Darbringen des<br />

Opfers, beschließt das Rasieren oder Haarschneiden. Sowie bei der

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