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Grundzüge islamischer Religion (Ilmihal) (Diyanet)

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224 <strong>Grundzüge</strong> <strong>islamischer</strong> <strong>Religion</strong><br />

Künstler. Ein Jähriger Lebensunterhalt, alle diese sind Grundbedürfnisse. Man<br />

braucht für diese kein Pflichtabgabe zu geben.<br />

Auch für Schmuck außer Gold und Silber, die keine Handelswaren sind sowie<br />

Perlen, Diamant usw. braucht man keinen Pflichtabgabe zu geben.<br />

Das Gut das verleugnet wird, und das Haben das man es nicht beweisen kann, das<br />

Gut das ins Meer gefallen ist, auch das Gut das auf dem Land versteckt und dann<br />

nicht mehr sich an dessen Stelle erinnert. Jedoch wenn diese eines Tages erhält und<br />

ein Jahr vergeht, und im Nisap Maß oder mehr sind, dann muss man Pflichtabgabe,<br />

geben. Falls es aber weniger als Nisap Maß ist, dann braucht man nicht Pflichtabgabe<br />

zu geben. Falls man im Nisap Maß Gut hat aber auch, genau soviel Schulden hat,<br />

braucht man nicht Pflichtabgabe zu zahlen. Nachdem man die Schulden herausrechnet<br />

und danach im Nisap Maß oder mehr Gut übrig bleibt, muss man Pflichtabgabe,<br />

geben. Falls es aber weniger als Nisap Maß ist, dann braucht man nicht mehr<br />

Pflichtabgabe zu zahlen.<br />

Die Bedingungen damit die Pflichtabgabe gültig wird<br />

Sowie beim Gebet und beim Fasten Vorsatzhalten eine Voraussetzung ist, ist auch<br />

beim Gottesdienst Pflichtabgabe, Vorsatz zu halten eine Voraussetzung.<br />

Während man die Pflichtabgabe an den armen abgibt oder trennt um für armen<br />

abzugeben; dann soll man Vorsatzhalten, dass dieses Pflichtabgabe ist. Es ist nicht<br />

nötig, dass man dieses mit der Zunge ausspricht. Wenn man ein Gut oder das Geld<br />

an armen abgibt reicht es, wenn man vom Herzen den Vorsatz hält. Auch wenn man<br />

es nicht sagt, das es Pflichtabgabet ist aber, sondern sagt das es Spende ist, ist diese<br />

wieder Pflichtabgabe. Die Hauptsache ist, dass man vom Herzen den Vorsatz als<br />

Pflichtabgabe hält.<br />

Für das Geld das man ohne für Pflichtabgabet den Vorsatzzuhalten, an den armen<br />

abgegeben hat, wenn es noch der Arme Besitz, kann man den Vorsatz für<br />

Pflichtabgabe halten. Jedoch, wenn der arme aber das Geld nicht mehr besitzt kann<br />

man nicht mehr den Vorsatz für Pflichtabgabe, halten.<br />

Jemand der Pflichtabgabe pflichtig ist, kann es selbst persönlich geben oder einen<br />

anderen dafür bevollmächtigen. Auf beiden Fällen muss der Pflichtabgabet Pflichtige<br />

den Vorsatzhalten. Es ist nicht gültig, wenn der Bevollmächtigte, den Vorsatz hält.<br />

Deshalb, wenn der Pflichtabgabe Pflichtige jemanden dafür Bevollmächtigen will,<br />

sollte er, während er das Geld oder das Gut an den Bevollmächtigten gibt, den<br />

Vorsatzhalten.

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